OLG München Glücksspiel: Kreditkartenpflicht | IT-Medienrecht

Erfahren Sie jetzt: Das OLG München stärkt Banken bei Online-Glücksspiel! Kreditkartenpflichten bleiben bestehen, auch bei illegalen Spielen. Infos zur…

OLG München: Keine Kreditkarten-Rückforderungen bei illegalem Online-Glücksspiel

Das Wichtigste in Kürze

  • Das OLG München hat entschieden, dass Spieler ihre Kreditkartenverpflichtungen gegenüber Banken nicht ignorieren können, auch wenn sie an illegalem Online-Glücksspiel teilgenommen haben.
  • Kreditunternehmen sind nicht verpflichtet, die Legalität von Glücksspielzahlungen zu überprüfen. Dies würde datenschutzrechtliche Bedenken aufwerfen und dem Sinn des Glücksspielstaatsvertrages widersprechen.
  • Eine Erstattungspflicht würde den immensen Prüfaufwand für Zahlungsdienstleister unzumutbar erhöhen.
  • Die aktuelle Rechtslage im Glücksspielbereich in Deutschland bleibt aufgrund widerstreitender Interessen und fehlender gesetzgeberischer Klarheit komplex.

Das Thema Glücksspiel, Glücksspielstaatsvertrag und Zahlungen an die Anbieter ist vielschichtig. Es betrifft nicht nur die Abgrenzung von echtem Glücksspiel zu Skillgaming, sondern weist auch eigene Facetten auf.

Anfang dieses Jahres erging ein sehr spannendes Urteil des Landgerichts Koblenz. Dieses folgte einer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach ist Glücksspiel in der Bundesrepublik Deutschland unzulässig, sofern es nicht vom Glücksspielstaatsvertrag gedeckt ist und kann auch nicht durch die Dienstleistungsfreiheit legalisiert werden.

Dies hat auch unsere Mandanten, wenn auch eher im Bereich Skillgaming angesiedelt, in Zugzwang gebracht. Als Resultat konnten Nutzer Zahlungen an die Anbieter direkt vom Zahlungsanbieter zurückfordern. Dies führte dazu, dass diverse Spieleanbieter von Unternehmen wie PayPal und anderen Bezahlanbietern genau geprüft und teilweise neue Verträge abschließen mussten.

Zahlreiche weitere Gerichte stimmten dieser Entwicklung zu. So entwickelten sich sogar Legal-Tech-Unternehmen, die ohne Risiko Einzahlungen zurückholten. Sie entdeckten in unerlaubtem Glücksspiel (§ 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV) eine Argumentationsmöglichkeit. Damit machten sie Glücksspielteilnehmern Hoffnung, ihre Spielverluste von den beteiligten Banken ersetzt zu bekommen.

Die Entscheidung des OLG München zu Kreditkartenschulden

Ob die Anbieter der Zahlungsmöglichkeiten dabei allerdings die wirklichen Schuldigen sind, lässt sich vortrefflich streiten. Dies gilt insbesondere, da Spieler Gewinne bei den Glücksspielanbietern natürlich gerne auszahlen ließen.

Das Oberlandesgericht München hat dieser Entwicklung nun jedoch einen Riegel vorgeschoben. Es bestätigte eine Entscheidung des Landgerichts München vom 28. Februar 2018 (Az. 27 O 11716/17).

Im Zuständigkeitsbereich des OLG München ist nun klar: Man kann seine Verpflichtung zum Ausgleich des Saldos aus dem Kreditkartenvertrag gegenüber seiner Bank nicht einfach deshalb ignorieren, weil man an einem illegalen Online-Glücksspiel teilgenommen hat. Trotz § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV sei es nicht die Aufgabe des Kreditunternehmens, die Legalität von Zahlungen zu überprüfen.

Datenschutz und Glücksspielstaatsvertrag als Argumente

Die Entscheidung begründet sich unter anderem auf zwei wesentliche Punkte:

  1. Datenschutzrechtliche Komponente: Eine solche Überprüfungspflicht hat nicht zuletzt auch eine datenschutzrechtliche Komponente. Kreditunternehmen sind nicht primär dazu da, die Rechtmäßigkeit jeder einzelnen Transaktion zu kontrollieren.
  2. Intention des Glücksspielstaatsvertrages: Die Intention des Glücksspielstaatsvertrages spricht gegen eine Annahme einer Erstattungspflicht. Könnten potenzielle Glücksspielsüchtige Gewinne herausverlangen, für Zahlungen aber nicht einstehen müssen, könnte dies den Drang, am Glücksspiel teilzunehmen, eher noch verstärken. Dies ist ein sehr gutes Argument der Richter.

Unzumutbarer Prüfaufwand für Finanzdienstleister

Auch erkannte das Landgericht, nunmehr durch das Oberlandesgericht bestätigt, den immensen Prüfungsaufwand an. Die amtliche Begründung zum GlüÄndStV lautet an der relevanten Stelle:

die Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 der Klarstellung und Konkretisierung von § 4 Abs. 1 Satz 2: Danach können die am Zahlungsverkehr Beteiligten, insbesondere die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute einschließlich E-Geld-Institute (Nummer 4) im Wege einer dynamischen Rechtsverweisung als verantwortliche Störer herangezogen werden, sofern ihnen zuvor die Mitwirkung an unerlaubten Glücksspielangeboten von der Glücksspielaufsichtsbehörde mitgeteilt wurde. Dies setzt voraus, dass der Veranstalter oder Vermittler des unerlaubten Glücksspielangebots zuvor vergeblich – insbesondere wegen eines Auslandsbezuges – in Anspruch genommen wurde.

Die Prüfung jeder Zahlung gegen die Whitelist würde einen immensen Prüfaufwand bedeuten, der über die normale Bearbeitung der Zahlungsvorgänge hinausgeht. Zudem sahen die Richter nicht, dass bei einer normalen Kreditkartenabbuchung mit einem eventuellen Verstoß gegen § 285 StGB gerechnet werden müsse.

Die komplexe Rechtslage im Glücksspielbereich

Die Rechtslage im Glücksspielbereich bleibt aufgrund verschiedener Faktoren weiterhin komplex:

Die Entscheidung des OLG München schafft hier in einem Teilbereich Klarheit und stärkt die Position der Kreditinstitute.

Häufig gestellte Fragen zu Glücksspielschulden

Was war die Rechtslage vor dem Urteil des OLG München bezüglich der Rückforderung von Glücksspielverlusten?
Vor dem Urteil des OLG München gab es eine Rechtsprechung, der zufolge Zahlungen an Anbieter von unerlaubtem Glücksspiel zurückgefordert werden konnten. Dies hatte zur Folge, dass Zahlungsanbieter wie PayPal Zahlungen prüften und teilweise neue Verträge abschließen mussten.
Was hat das Oberlandesgericht München in Bezug auf Glücksspielschulden entschieden?
Das OLG München hat bestätigt, dass Spieler ihre Verpflichtung zum Ausgleich des Saldos aus dem Kreditkartenvertrag gegenüber ihrer Bank nicht einfach ignorieren können, nur weil sie an einem illegalen Online-Glücksspiel teilgenommen haben.
Warum sind Kreditunternehmen laut OLG München nicht zur Überprüfung der Legalität von Glücksspielzahlungen verpflichtet?
Das OLG München argumentiert, dass eine solche Überprüfungspflicht datenschutzrechtliche Probleme aufwerfen und dem Zweck des Glücksspielstaatsvertrages, Spielsucht vorzubeugen, entgegenwirken würde. Zudem wäre der Prüfaufwand immens und unzumutbar.
Welche Rolle spielt der Datenschutz bei der Entscheidung des OLG München?
Die Richter sahen eine datenschutzrechtliche Komponente, die gegen eine Überprüfungspflicht der Kreditunternehmen spricht. Diese haben demnach nicht die Aufgabe, die Legalität jeder einzelnen Zahlung zu kontrollieren.

Fazit

Das Urteil des OLG München stellt eine wichtige Klarstellung für Kreditinstitute und Spieler im Bereich des Online-Glücksspiels dar. Es stärkt die Position der Banken, indem es die Überprüfungspflicht für illegale Glücksspielzahlungen ablehnt und die Eigenverantwortung der Spieler hervorhebt.

Gleichzeitig unterstreicht die Entscheidung die andauernde Komplexität der Glücksspielregulierung in Deutschland, die weiterhin durch unterschiedliche Interessen und rechtliche Unsicherheiten geprägt ist.