IP-Sperre Glücksspiel: Gerichte kippen Anordnung | IT-Medienrecht

Erfahren Sie, warum Gerichte die IP-Sperren der GGL gegen illegales Glücksspiel kippen. Aktuelle Urteile und deren Folgen. Jetzt informieren!

Das Wichtigste in Kürze

  • Gerichte in Deutschland kippen die von der GGL angeordneten IP-Sperren für illegale Glücksspiel-Webseiten.
  • Access-Provider werden von den Gerichten nicht als verantwortliche Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes angesehen.
  • Die Wirksamkeit von IP-Sperren als Vollzugsinstrument der GGL steht durch diese Urteile infrage.

Trotz des neuen Glücksspielstaatsvertrages und einer Tendenz der letzten Jahre, dass Gerichte Rückzahlungsansprüche von Kunden von Glücksspielanbietern bejahen, bleibt die Frage, wie Anbieter im Ausland (unabhängig ob beispielsweise in Malta zugelassen oder nicht) mit bundesdeutschen Kunden umgehen sollten, schwer zu beantworten.

Dazu gehören auch viele offene Rechtsfragen, bei denen solche, die ich gerade für Mandanten im Bereich Blockchain und Glücksspiel beantworten muss, natürlich dazu.

Aber auch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) kommt nicht so recht voran und musste in den letzten Monaten einige Rückschläge im Kampf gegen illegales Glücksspiel hinnehmen. So hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 3. Februar (3 L 2261/22) die Anordnungen der GGL an Telekommunikationsdienstleister zur Sperrung illegaler Glücksspiel-Webseiten für rechtswidrig erklärt. Wenige Tage zuvor hatte bereits das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 6 B 11175/22.OVG) entschieden, dass es für die Sperrungen keine Rechtsgrundlage gebe. Dem hat sich gerade das Verwaltungsgericht Berlin  (4 L 505/22) angeschlossen und konsequenterweise die aufschiebende Wirkung der Klage des Internetproviders gegen die Sperranordnung der GGL angeordnet.

Die Bekämpfung des Schwarzmarktes für Online-Sportwetten und Online-Glücksspiele ist seit dem 1. Juli 2021 Aufgabe der GGL. Eines ihrer Vollzugsinstrumente ist die IP-Sperre, mit der der Zugriff auf bestimmte Webseiten verhindert werden soll.  Allerdings schließen sich aktuell Gerichte der Rechtsmeinung an, dass Access-Provider keine verantwortlichen Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes sind und somit gegen diese keine Maßnahmen zur Sperrung unzulässiger Glücksspielportale ergriffen werden könnten. Wenn weitere Gericht in Bayern und Hessen sich dieser Rechtsmeinung anschließen, dürfte die Maßnahme der IP-Sperre für die GGL wohl am Ende sein.

Häufig gestellte Fragen

Welche Aufgabe hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)?
Die GGL ist seit dem 1. Juli 2021 für die Bekämpfung des Schwarzmarktes für Online-Sportwetten und Online-Glücksspiele zuständig. Ein Vollzugsinstrument hierfür ist die IP-Sperre, um den Zugriff auf bestimmte Webseiten zu verhindern.
Warum wurden die Anordnungen der GGL zur IP-Sperre von Gerichten für rechtswidrig erklärt?
Gerichte wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf, das OVG Rheinland-Pfalz und das Verwaltungsgericht Berlin haben entschieden, dass Access-Provider keine verantwortlichen Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes sind. Daher können gegen sie keine Maßnahmen zur Sperrung unzulässiger Glücksspielportale ergriffen werden.
Welche Gerichte haben sich gegen die IP-Sperren der GGL ausgesprochen?
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf, das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und das Verwaltungsgericht Berlin haben sich der Rechtsmeinung angeschlossen, dass IP-Sperren durch die GGL auf Basis des Telemediengesetzes nicht zulässig sind.