Das Wichtigste in Kürze
- Der Kündigungsbutton ist seit dem 1. Juli 2022 für Unternehmen in Deutschland verpflichtend.
- Er gilt für fast alle Online-Dauerschuldverhältnisse, auch für vor dem Stichtag geschlossene Verträge.
- Viele Unternehmen haben die Pflicht noch nicht umgesetzt und riskieren Abmahnungen durch Verbraucherschützer.
- Der Kündigungsbutton muss deutlich gestaltet und leicht auffindbar sein, versteckte oder falsch beschriftete Buttons sind nicht zulässig.
- Ausnahmen bestehen für Verträge mit gesetzlich strengeren Kündigungsanforderungen wie Miet- oder Arbeitsverträge.
Seit dem 1. Juli 2022 müssen in Deutschland tätige (nicht nur ansässige!!) Unternehmen den sogenannten Kündigungsbutton auf ihren Webseiten anbieten. Der Aufwand und die Abschreckung, Verträge online zu kündigen, soll damit vermindert werden.
Viele Anbieter, die Verträge über das Internet anbieten, dürften von dieser neuen Pflicht noch nichts gehört haben und dies somit auch nicht umgesetzt haben. Inzwischen mahnen Verbraucherschützer die fehlende Umsetzung jedoch ab. Insgesamt erfolgte dies wohl bereits in über 150 Fällen und das dürfte erst der Anfang sein. Denn Meldungen zur Folge liegt die Umsetzungsrate gerade einmal bei 25-30%. Auch versteckte Kündigungsbutton oder solche mit einer unzulässigen Beschriftung sind nicht ausreichend, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Das dürfte nur der Anfang sein, denn inzwischen können Verstöße beim Bundesverband einfach gemeldet werden.
- Aboverträge
- Leasingverträge
- Mobilfunkverträge
- Mietverträge
- Arbeitsverträge
- Verträge über Finanzdienstleistungen
Die gesetzlichen Anforderungen legen fest, dass es sich hierbei um eine deutlich gestaltete Schaltfläche handeln muss. Die IHK hat auf dieser Seite eine gute Übersicht erstellt.