Kündigungsbutton: Pflicht für Onlinedienste | IT-Medienrecht

So schützen Sie sich: Der Kündigungsbutton ist Pflicht für Onlinedienste. Erfahren Sie, welche Anforderungen Ihr Unternehmen erfüllen muss, um Abmahnungen…

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kündigungsbutton ist seit dem 1. Juli 2022 für Unternehmen in Deutschland verpflichtend.
  • Er gilt für fast alle Online-Dauerschuldverhältnisse, auch für vor dem Stichtag geschlossene Verträge.
  • Viele Unternehmen haben die Pflicht noch nicht umgesetzt und riskieren Abmahnungen durch Verbraucherschützer.
  • Der Kündigungsbutton muss deutlich gestaltet und leicht auffindbar sein, versteckte oder falsch beschriftete Buttons sind nicht zulässig.
  • Ausnahmen bestehen für Verträge mit gesetzlich strengeren Kündigungsanforderungen wie Miet- oder Arbeitsverträge.

Seit dem 1. Juli 2022 müssen in Deutschland tätige (nicht nur ansässige!!) Unternehmen den sogenannten Kündigungsbutton auf ihren Webseiten anbieten. Der Aufwand und die Abschreckung, Verträge online zu kündigen, soll damit vermindert werden.

Viele Anbieter, die Verträge über das Internet anbieten, dürften von dieser neuen Pflicht noch nichts gehört haben und dies somit auch nicht umgesetzt haben. Inzwischen mahnen Verbraucherschützer die fehlende Umsetzung jedoch ab. Insgesamt erfolgte dies wohl bereits in über 150 Fällen und das dürfte erst der Anfang sein. Denn Meldungen zur Folge liegt die Umsetzungsrate gerade einmal bei 25-30%. Auch versteckte Kündigungsbutton oder solche mit einer unzulässigen Beschriftung sind nicht ausreichend, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Das dürfte nur der Anfang sein, denn inzwischen können Verstöße beim Bundesverband einfach gemeldet werden.

Die gesetzlichen Anforderungen legen fest, dass es sich hierbei um eine deutlich gestaltete Schaltfläche handeln muss. Die IHK hat auf dieser Seite eine gute Übersicht erstellt.

Häufig gestellte Fragen

Seit wann ist der Kündigungsbutton Pflicht?
Der Kündigungsbutton ist in Deutschland seit dem 1. Juli 2022 für Unternehmen verpflichtend, die online Verträge anbieten.
Für welche Arten von Verträgen gilt die Kündigungsbutton-Pflicht?
Die Pflicht gilt für fast alle Dauerschuldverhältnisse, wie zum Beispiel Abo-, Leasing- oder Mobilfunkverträge. Sie betrifft auch Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 abgeschlossen wurden, und in Geschäften entstandene Verträge, sofern diese grundsätzlich auch online abgeschlossen werden können.
Welche Verträge sind von der Kündigungsbutton-Pflicht ausgenommen?
Ausgenommen sind Verträge, für die per Gesetz strengere Anforderungen an die Kündigung gelten, wie etwa Miet- und Arbeitsverträge oder Verträge über Finanzdienstleistungen.
Was passiert, wenn ein Unternehmen keinen korrekten Kündigungsbutton anbietet?
Unternehmen, die die Pflicht nicht umsetzen oder einen versteckten/unzulässigen Button anbieten, werden von Verbraucherschützern abgemahnt. Verstöße können auch beim Bundesverband gemeldet werden.