Das Wichtigste in Kürze
- Das OLG München hat entschieden, dass Bewertungsplattformen positive Bewertungen bei begründetem Verdacht prüfen und löschen dürfen.
- Die Löschung positiver Bewertungen durch Jameda verletzte weder Vertragspflichten noch die Rechte des Arztes am Gewerbebetrieb.
- Plattformen sind nicht zur Offenlegung ihrer Prüfalgorithmen verpflichtet, wenn diese Geschäftsgeheimnisse darstellen.
- Das Urteil stärkt die Rechte von Online-Plattformen und Communities zur Sicherstellung der Authentizität von Inhalten und schafft Rechtssicherheit gegen Manipulation.
OLG München stärkt Bewertungsplattformen: Jameda darf positive Bewertungen prüfen und löschen
Positive Bewertungen sind für alle Marktplätze und Bewertungsplattformen ein wichtiges Marketinginstrument. Dennoch führt der Umgang mit ihnen immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Im vorliegenden Fall hat die Arztbewertungsplattform Jameda vor dem Oberlandesgericht (OLG) München in zweiter Instanz Recht bekommen: Das Unternehmen darf positive Bewertungen auf ihre Validität überprüfen und diese gegebenenfalls löschen.
Der konkrete Fall: Jameda und gelöschte Bewertungen
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Löschung von zehn positiven Bewertungen eines Arztes durch Jameda. Der betroffene Arzt klagte gegen diese Löschung und forderte die Wiederveröffentlichung der Beiträge. Die Plattform lehnte dies jedoch ab.
Als Begründung gab Jameda an, dass die betreffenden Beiträge verdächtig gewesen seien und sich nach einer Überprüfung nicht verifizieren ließen. Diese Vorgehensweise führte zum gerichtlichen Konflikt.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München
Das OLG München bestätigte das Urteil der Vorinstanz und gab Jameda insoweit Recht, dass die Löschung der Bewertungen keine Vertragspflichtverletzung darstellte. Das Gericht stellte zudem fest, dass die Löschung den Kläger nicht in seinen Rechten am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gemäß § 823 Abs. 1 BGB verletzte.
Ein rechtswidriger Eingriff in den Gewerbebetrieb des Arztes lag somit nicht vor. Ein weiterer entscheidender Punkt war die Offenlegung des Prüfalgorithmus:
- Jameda war nicht verpflichtet, die Details des eingesetzten Algorithmus zum Aufspüren verdächtiger Bewertungen offenzulegen.
- Dieser Algorithmus wurde als nicht offenzulegendes Geschäftsgeheimnis der Beklagten eingestuft.
Gerade die Frage, wie Plattformen mit verdächtigen Inhalten umgehen und welche rechtlichen Grenzen dabei gelten, ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Dies betrifft auch die Künstliche Intelligenz in der Moderation, die ähnliche Algorithmen einsetzen kann.
Bedeutung für Online-Bewertungsplattformen und Communities
Dieses Urteil stärkt die Rechte von Vermittlungs- und Bewertungsplattformen erheblich. Es bestätigt ihre Befugnis, Maßnahmen zur Sicherstellung der Authentizität von Bewertungen zu ergreifen, auch wenn dies die Löschung positiver Einträge bedeutet.
Auch Online-Communities, die regelmäßig mit Fakebewertungen oder manipulativen Inhalten konfrontiert sind, profitieren von dieser Rechtssicherheit. Es unterstreicht die Verantwortung der Plattformen, die Integrität ihrer Angebote zu wahren.
Die Haftung von Website-Betreibern für Nutzerkommentare ist ein komplexes Feld, und diese Entscheidung liefert Plattformen ein wichtiges Argument für ihre Eigenverantwortung.
Fazit
Das Urteil des OLG München setzt ein klares Zeichen für die Rechte von Bewertungsplattformen, die Authentizität und Glaubwürdigkeit ihrer Inhalte zu schützen. Es bestätigt die Möglichkeit, auch positive Bewertungen bei begründetem Verdacht zu prüfen und zu löschen, ohne vertragliche Pflichten oder Gewerbebetriebe unrechtmäßig zu verletzen. Dies schafft mehr Rechtssicherheit für Betreiber im Umgang mit Manipulationsversuchen.