Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt derzeit kein gesetzliches Recht auf Homeoffice, noch kann ein Arbeitgeber es erzwingen.
- Die SPD strebt ein Recht auf Homeoffice an, das eine Begründungspflicht für Ablehnungen vorsieht.
- Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen verschiedene Aspekte wie Arbeitszeiten, Konzentration, Teambildung und Dokumentationspflichten bedenken.
- Die Unterscheidung zwischen Homeoffice und Telearbeit ist aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Anforderungen entscheidend.
Das Thema Home Office bleibt in aller Munde. Aktuell gibt es weder ein Recht auf Home Office, noch kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht zum Homeoffice zwingen.
Ersteres möchte nun aber die SPD durchsetzen. Sollte der Wunsch eines Arbeitnehmers nach Home Office nicht stattgegeben werden, müsse das Unternehmen künftig begründen, warum dies nicht möglich sei. Bisher braucht es für die Ablehnung des Wunsches nach Heimarbeit keine Begründung. Im Bundesarbeitsministerium gibt es dazu auch bereits einen Arbeitsentwurf.
Arbeitnehmer sollten beim Homeoffice folgende Punkte bedenken:
- Arbeitszeiten
- Konzentration
- Abgrenzung zum Privatleben