Das Wichtigste in Kürze
- Utility Token versprechen Zugang zu Dienstleistungen oder Produkten, nicht finanzielle Gegenleistung oder Unternehmensbeteiligung.
- Bei Nichterbringung der versprochenen Leistung können Käufer Ansprüche nach dem BGB geltend machen, darunter Rücktrittsrecht und Schadensersatz.
- Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen hängt maßgeblich von den konkreten Leistungsversprechen, deren Vertragsbestandteil und dem Zeitpunkt der Fälligkeit ab.
- Emittenten sollten präzise Leistungsbeschreibungen und AGB bereitstellen, um rechtliche Risiken und potenzielle Reputationsschäden zu minimieren.
Was sind Utility-Token?
- einer Eintrittskarte
- einem Gutschein
Was ist, wenn die Leistung nicht erbracht wird?
- Rücktrittsrecht und Anspruch auf Rückzahlung des Geldbetrages
- Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung
- (Im schlimmsten Fall) Schadensersatzansprüche wegen Betruges
In letzter Konsequenz sind natürlich auch Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder – im schlimmsten Fall – wegen Betruges denkbar.
Emittenten ist auch dringend anzuraten, sich nicht zu sehr darauf zu verlassen, dass ein noch nicht entwickeltes Projekt auch keinen festen Zeitplan haben kann. Dies wäre in der Regel sowohl bei der Auslegung des Kaufvertrages negativ für den Verkäufer, würde aber vor allem auch schnell Probleme mit der oben angesprochenen Grauzone, dass ein Utility Token keine direkte Unternehmensbeteiligung bzw. Unternehmensfinanzierung ist, aufwerfen.
Sollte man als Käufer einen Anspruch geltend machen?
- einem Vertrag
- dem Gesetz
- bestimmten vereinbarten Bedingungen oder Ereignissen