Das Wichtigste in Kürze
- Die Computerspieleförderung des BMVI birgt einen kritischen Schwachpunkt beim Eigenanteil, der oft unterschätzt wird.
- Nur spezifische Formen des Eigenanteils (Bargeld, Bankkredite, allgemeine Investorengelder) sind zulässig und werden streng geprüft.
- Projektbezogene Gelder, wie aus Publishingverträgen oder Crowdfunding, sind nicht anrechenbar und können den Förderantrag gefährden.
- Eine frühzeitige, präzise juristische Beratung und korrekte gesellschaftsrechtliche Planung sind entscheidend, um Fallstricke zu vermeiden.
- Proaktive, rechtskonforme Finanz- und Vertragsgestaltung ist der Schlüssel zum Erfolg bei der Nutzung der Förderchancen.
Computerspieleförderung des BMVI: Der kritische Schwachpunkt beim Eigenanteil für Spieleentwickler
Achtung Spieleentwickler: Viele Studios sind gerade in der Bewerbungsphase für die deutschlandweite Computerspieleförderung des BMVI. Diese eigentlich begrüßenswerte Initiative birgt jedoch einen großen Schwachpunkt, der oft unterschätzt wird.
Wir beraten regelmäßig Entwickler, die sich in der Gründungsphase befinden oder diese abgeschlossen haben, um Förderanträge für die Computerspieleförderung des BMVI einzureichen. Die meisten stehen vor ähnlichen Herausforderungen: Die Antwortzeiten des Ministeriums sind extrem lang, die Anforderungen hoch, obwohl gleichzeitig an den avisierten Computerspieletiteln, zumindest theoretisch, gearbeitet werden darf.
Herausforderungen und drohende Risiken für Studios
Die erheblichen Verzögerungen und die komplexen Vorgaben haben bereits dazu geführt, dass einige Studios ihre Anträge zurückgenommen haben. Es besteht die Befürchtung, dass die eigentlich positive Förderung aufgrund organisatorischer Mängel zu einem Desaster mutiert. Dies könnte im schlimmsten Fall sogar zu Insolvenzen in der Branche führen, was der ursprünglichen Absicht der Förderung entgegenläuft.
Der Knackpunkt Eigenanteil: Was wirklich zählt
Ein weiteres kritisches Problem, das in der jüngeren Vergangenheit aufgetaucht ist, betrifft den geforderten Eigenanteil. Eine Förderbedingung ist, dass ein Eigenanteil erbracht werden muss. Dabei ist jedoch unbedingt zu beachten, dass dieser nur in spezifischen, vom BMVI anerkannten Formen nachgewiesen werden darf.
Zulässige Nachweise für den Eigenanteil
Der Eigenanteil wird streng geprüft und ist nur in folgenden Formen zulässig:
- Reines Bargeld auf dem Bankkonto des antragstellenden Unternehmens.
- Nachweislich gewährte Bankkredite.
- Investorengelder: Diese können ebenfalls angerechnet werden, allerdings nur, wenn sie allgemein als Investment in das Unternehmen vorgesehen sind.
Konstruktionen wie Slicing the Pie (siehe unseren Beitrag zu Slicing the Pie Vereinbarungen bei Startups) sind zwar möglich, müssen jedoch präzise als Unternehmensinvestment strukturiert sein, um die Förderrichtlinien zu erfüllen.
Nicht anrechenbare Gelder
Viele Spieleentwickler sind sich der Unterscheidung zwischen Unternehmensinvestment und projektbezogenen Geldern oft nicht bewusst. Das BMVI unter Andreas Scheuer hat dies kürzlich noch einmal klar klargestellt. Sogenannte projektbezogene Gelder sind als Drittmittel zu werten und von der Förderung abzuziehen. Dazu gehören insbesondere:
- Gelder, die im Rahmen eines Publishingvertrages mit einem Publisher für ein bestimmtes Projekt bezahlt werden.
- Einnahmen aus Crowdfunding-Kampagnen, beispielsweise über IndyGoGo oder Kickstarter, die ebenfalls produktbezogen sind.
Diese Gelder sind allesamt nicht ausreichend, um den Förderrichtlinien für den notwendigen Eigenanteil zu genügen. Eine falsche Anrechnung kann den Förderantrag gefährden.
Handlungsempfehlungen für die Antragstellung
Angesichts dieser komplexen Regeln ist eine korrekte gesellschaftsrechtliche Planung unerlässlich. Dies gilt sowohl für die aktuelle Antragsstellung als auch für zukünftige Förderrunden. Die Investmentverträge sollten von Anfang an entsprechend den Anforderungen der Förderung formuliert und gestaltet werden. Eine frühzeitige juristische Vorbereitung auf die erste Investmentrunde ist dabei von großem Vorteil.
Es können unter Umständen rechtliche Konstruktionen existieren, die es ermöglichen, Gelder so in die Kapitalgesellschaft zu überführen, dass sie für die Förderung anrechenbar sind. Hier ist eine präzise juristische Beratung entscheidend, um Fallstricke zu vermeiden und eine compliant Finanzierung sicherzustellen. Insbesondere die genaue Differenzierung bei der Frühphasen-Finanzierung für Startups ist hierbei ausschlaggebend.
Fazit
Die Computerspieleförderung des BMVI bietet der deutschen Spieleindustrie immense Chancen. Um diese erfolgreich zu nutzen, ist es jedoch unerlässlich, die spezifischen Anforderungen an den Eigenanteil genau zu verstehen und rechtlich einwandfrei umzusetzen. Eine proaktive, rechtskonforme Finanz- und Vertragsgestaltung ist der Schlüssel, um Enttäuschungen und unnötige finanzielle Risiken zu vermeiden.