Spieleförderung: Achtung bei der Antragstellung | IT-Medienrecht

Erfahren Sie, welche Fallstricke bei der Spieleförderung durch das BMVI lauern. Vermeiden Sie Fehler beim Eigenanteil und sichern Sie Ihr Investment.…

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Computerspieleförderung des BMVI birgt einen kritischen Schwachpunkt beim Eigenanteil, der oft unterschätzt wird.
  • Nur spezifische Formen des Eigenanteils (Bargeld, Bankkredite, allgemeine Investorengelder) sind zulässig und werden streng geprüft.
  • Projektbezogene Gelder, wie aus Publishingverträgen oder Crowdfunding, sind nicht anrechenbar und können den Förderantrag gefährden.
  • Eine frühzeitige, präzise juristische Beratung und korrekte gesellschaftsrechtliche Planung sind entscheidend, um Fallstricke zu vermeiden.
  • Proaktive, rechtskonforme Finanz- und Vertragsgestaltung ist der Schlüssel zum Erfolg bei der Nutzung der Förderchancen.

Computerspieleförderung des BMVI: Der kritische Schwachpunkt beim Eigenanteil für Spieleentwickler

Achtung Spieleentwickler: Viele Studios sind gerade in der Bewerbungsphase für die deutschlandweite Computerspieleförderung des BMVI. Diese eigentlich begrüßenswerte Initiative birgt jedoch einen großen Schwachpunkt, der oft unterschätzt wird.

Wir beraten regelmäßig Entwickler, die sich in der Gründungsphase befinden oder diese abgeschlossen haben, um Förderanträge für die Computerspieleförderung des BMVI einzureichen. Die meisten stehen vor ähnlichen Herausforderungen: Die Antwortzeiten des Ministeriums sind extrem lang, die Anforderungen hoch, obwohl gleichzeitig an den avisierten Computerspieletiteln, zumindest theoretisch, gearbeitet werden darf.

Herausforderungen und drohende Risiken für Studios

Die erheblichen Verzögerungen und die komplexen Vorgaben haben bereits dazu geführt, dass einige Studios ihre Anträge zurückgenommen haben. Es besteht die Befürchtung, dass die eigentlich positive Förderung aufgrund organisatorischer Mängel zu einem Desaster mutiert. Dies könnte im schlimmsten Fall sogar zu Insolvenzen in der Branche führen, was der ursprünglichen Absicht der Förderung entgegenläuft.

Der Knackpunkt Eigenanteil: Was wirklich zählt

Ein weiteres kritisches Problem, das in der jüngeren Vergangenheit aufgetaucht ist, betrifft den geforderten Eigenanteil. Eine Förderbedingung ist, dass ein Eigenanteil erbracht werden muss. Dabei ist jedoch unbedingt zu beachten, dass dieser nur in spezifischen, vom BMVI anerkannten Formen nachgewiesen werden darf.

Zulässige Nachweise für den Eigenanteil

Der Eigenanteil wird streng geprüft und ist nur in folgenden Formen zulässig:

Konstruktionen wie Slicing the Pie (siehe unseren Beitrag zu Slicing the Pie Vereinbarungen bei Startups) sind zwar möglich, müssen jedoch präzise als Unternehmensinvestment strukturiert sein, um die Förderrichtlinien zu erfüllen.

Nicht anrechenbare Gelder

Viele Spieleentwickler sind sich der Unterscheidung zwischen Unternehmensinvestment und projektbezogenen Geldern oft nicht bewusst. Das BMVI unter Andreas Scheuer hat dies kürzlich noch einmal klar klargestellt. Sogenannte projektbezogene Gelder sind als Drittmittel zu werten und von der Förderung abzuziehen. Dazu gehören insbesondere:

Diese Gelder sind allesamt nicht ausreichend, um den Förderrichtlinien für den notwendigen Eigenanteil zu genügen. Eine falsche Anrechnung kann den Förderantrag gefährden.

Handlungsempfehlungen für die Antragstellung

Angesichts dieser komplexen Regeln ist eine korrekte gesellschaftsrechtliche Planung unerlässlich. Dies gilt sowohl für die aktuelle Antragsstellung als auch für zukünftige Förderrunden. Die Investmentverträge sollten von Anfang an entsprechend den Anforderungen der Förderung formuliert und gestaltet werden. Eine frühzeitige juristische Vorbereitung auf die erste Investmentrunde ist dabei von großem Vorteil.

Es können unter Umständen rechtliche Konstruktionen existieren, die es ermöglichen, Gelder so in die Kapitalgesellschaft zu überführen, dass sie für die Förderung anrechenbar sind. Hier ist eine präzise juristische Beratung entscheidend, um Fallstricke zu vermeiden und eine compliant Finanzierung sicherzustellen. Insbesondere die genaue Differenzierung bei der Frühphasen-Finanzierung für Startups ist hierbei ausschlaggebend.

Fazit

Die Computerspieleförderung des BMVI bietet der deutschen Spieleindustrie immense Chancen. Um diese erfolgreich zu nutzen, ist es jedoch unerlässlich, die spezifischen Anforderungen an den Eigenanteil genau zu verstehen und rechtlich einwandfrei umzusetzen. Eine proaktive, rechtskonforme Finanz- und Vertragsgestaltung ist der Schlüssel, um Enttäuschungen und unnötige finanzielle Risiken zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der kritische Schwachpunkt der Computerspieleförderung des BMVI?
Der kritische Schwachpunkt liegt im geforderten Eigenanteil. Dieser darf nur in spezifischen, vom BMVI anerkannten Formen nachgewiesen werden, was oft zu Missverständnissen und Problemen bei der Antragstellung führt.
Welche Formen des Eigenanteils sind für die Computerspieleförderung zulässig?
Zulässige Formen des Eigenanteils sind reines Bargeld auf dem Bankkonto des antragstellenden Unternehmens, nachweislich gewährte Bankkredite und Investorengelder, sofern diese allgemein als Investment in das Unternehmen und nicht projektbezogen vorgesehen sind.
Welche Gelder sind nicht als Eigenanteil anrechenbar?
Projektbezogene Gelder, wie Einnahmen aus Publishingverträgen für ein bestimmtes Projekt oder Gelder aus Crowdfunding-Kampagnen, sind nicht als Eigenanteil anrechenbar. Sie werden als Drittmittel gewertet und vom Förderbetrag abgezogen.
Warum ist eine korrekte gesellschaftsrechtliche Planung bei der Antragstellung wichtig?
Eine korrekte gesellschaftsrechtliche Planung ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass Investmentverträge von Anfang an den Anforderungen der Förderung entsprechen. Dies hilft, Fallstricke zu vermeiden und eine rechtskonforme Finanzierung zu gewährleisten.