Umsatzsteuer Streamer Merchandising | IT-Medienrecht

Jetzt informieren: Die Umsatzsteuer für Streamer & Influencer beim Merchandising-Verkauf birgt Risiken. Schützen Sie sich vor Steuerfallen und rechtlichen…

Das Wichtigste in Kürze

  • Merchandising-Einnahmen von Streamern und Influencern unterliegen der Umsatzsteuer, da sie als „sonstige Leistung“ gelten.
  • Unwissenheit über diese Umsatzsteuerpflicht kann zu Problemen wie Steuerhinterziehung und strafrechtlichen Konsequenzen führen.
  • Seriöse Anbieter stellen Gutschriften aus, die die Umsatzsteuer ausweisen; bei unseriösen Anbietern bleibt die Steuerpflicht dennoch bestehen.
  • Es gibt keinen allgemeinen Umsatzsteuer-Freibetrag; die Kleinunternehmerregelung ist für professionelle Akteure oft nicht relevant.
  • Eine frühzeitige professionelle Beratung ist unerlässlich, um steuerliche Risiken zu vermeiden.
Umsatzsteuer auf Merchandising: Was Influencer und Streamer beachten müssen

Umsatzsteuer auf Merchandising: Was Influencer und Streamer beachten müssen

Aktuell ist bei Mandanten ein Thema relevant, von dem wir überzeugt sind, dass dies auch zahlreiche weitere Influencer bzw. Streamer betrifft: Der Umgang mit der Umsatzsteuer aus dem Verkauf von Merchandising.

Die Umsatzsteuerpflicht bei Merchandising-Artikeln

In der Regel erhalten Streamer, Influencer oder E-Sport-Teams aus den erzielten Verkäufen einen bestimmten Anteil. Dieser Anteil errechnet sich oft aus der Verkaufssumme abzüglich der Umsatzsteuer. Wer jetzt glaubt, der Anbieter zahle die Umsatzsteuer, unterliegt einem fatalen Irrtum.

Das Leistungsverhältnis zwischen dem Anbieter und den eigenen Fans unterscheidet sich von dem umsatzsteuerrechtlichen Leistungsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Streamer. Der Streamer stellt dem Anbieter Lizenzrechte zur Verfügung. Dies ermöglicht es dem Anbieter, beispielsweise das Foto oder den Künstlernamen des Streamers auf Gegenstände zu drucken.

Darüber hinaus bewerben die meisten Streamer die Merchandising-Artikel auch auf ihren Social-Media-Kanälen. Dadurch entsteht eine sonstige Leistung im Sinne des Umsatzsteuerrechts, für die der Streamer Umsatzsteuer entrichten muss. Dies ist nicht zu verwechseln mit sonstigen Ertragssteuern, die natürlich zusätzlich anfallen.

Fehlendes Problembewusstsein für Umsatzsteuer

Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Streamer und E-Sport-Teams sich dieses Problems nicht bewusst sind. Sie laufen schnell Gefahr, in große Schwierigkeiten im Bereich der Steuerhinterziehung zu geraten. Dies gilt insbesondere, da das Erzielen derartiger Einnahmen sofort die Pflicht zur regelmäßigen Abgabe von Umsatzsteuererklärungen nach sich zieht.

Dazu gehört auch die mögliche Pflicht zur Beantragung einer Dauerfristverlängerung und die Zahlung der sogenannten 1/11-Summe. Dies ist erforderlich, wenn man bis zum 10. des übernächsten Monats Zeit für die Erklärung haben möchte.

Viele seriöse Anbieter zahlen auf den Umsatzanteil auch die Umsatzsteuer aus und erstellen eine entsprechende Gutschrift. Eine Gutschrift ist steuerrechtlich im Prinzip die eigene Rechnung an den Anbieter. Auf dieser Gutschrift sollte die Umsatzsteuer ausgewiesen sein, die sich der Anbieter dann vom Finanzamt zurückholt.

Ist der Streamer in Deutschland umsatzsteuerpflichtig registriert, zahlen die Anbieter bei entsprechendem Nachweis die Umsatzsteuer aus. Ist man selbst in einem anderen EU-Land als Unternehmer registriert, benötigen die Anbieter eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Gemäß § 13b UStG erfolgt die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Anbieter. Der Streamer erhält die Vergütung somit ohne Umsatzsteuer. Ist der Anbieter im EU-Ausland und der Streamer in Deutschland, verhält es sich gleichermaßen.

Risiken mit unseriösen Anbietern

Leider begegnen wir aber oft auch tendenziell unseriösen Anbietern. Diese nehmen beispielsweise nur eine Abrechnung der Einnahmen vor (wenn überhaupt) und zahlen Geld aus, ohne Gutschriften oder Ähnliches zu erteilen.

In solchen Fällen muss der Streamer beachten, dass trotzdem auf diese Summe Umsatzsteuer anfällt, wie es in den meisten Vertragskonstruktionen vorgesehen ist. Die fehlende Erklärung dieser Einnahmen und die ausbleibende Zahlung der Umsatzsteuer kann für den Streamer, den Influencer oder das E-Sport-Team zukünftig zu großen juristischen Problemen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Umsatzsteuer bei weiteren Einnahmequellen

Ähnliche Umstände liegen in vielen weiteren Fällen vor, etwa bei der Beteiligung an Werbeeinnahmen oder dem Verkauf von Sponsoring. Wir raten hier dringend dazu, sich rechtliche Hilfe zu nehmen. Ab dem ersten Euro Einnahmen sollte konsequent auf Buchhaltung und Steuern geachtet werden.

Insbesondere ist zu bedenken, dass es bei der Umsatzsteuer keinen Freibetrag gibt. Die einzige Ausnahme ist die Registrierung als Kleinunternehmer. Die Umsatzgrenzen dürften die allermeisten professionellen Streamer jedoch schnell erreichen, und danach ist jeder Euro Umsatz zu versteuern.

Missverständnisse und Ausnahmen

Es mag Konstellationen geben, in denen das hier Gesagte anders zu beurteilen ist. Dies gilt beispielsweise, wenn man das Merchandising selbst oder als GbR vertreibt (z.B. einer stellt her, der andere verkauft).

Dies dürfte jedoch bei den allermeisten Teams, Streamern oder Influencern nicht der Fall sein. Zudem treten dann andere Probleme auf, mit denen man sich auseinandersetzen müsste, vom Widerrufsrecht bis hin zum Verpackungsgesetz.

Wenn wir das Thema ansprechen, bekommen wir auch schnell zu hören, dass man doch keine Umsatzsteuer zahlen müsse, wenn man keine Rechnung gestellt habe. Davon abgesehen, dass eine Gutschrift die eigene Rechnung ersetzt (auch wenn man sie nicht zugeschickt bekommt), wäre es selbst ohne Gutschrift so, dass Umsatzsteuer in einem Leistungsverhältnis anfällt.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Umsatzsteuer auf Merchandising-Einnahmen für Influencer und Streamer ein komplexes, aber entscheidendes Thema ist. Ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und gegebenenfalls professionelle Beratung sind unerlässlich, um steuerliche Risiken zu vermeiden.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Beratungen jederzeit zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen

Warum müssen Streamer und Influencer Umsatzsteuer auf Merchandising-Einnahmen zahlen?
Streamer stellen Anbietern Lizenzrechte zur Verfügung und bewerben die Artikel auf ihren Kanälen. Dies gilt umsatzsteuerrechtlich als eine „sonstige Leistung“, für die der Streamer Umsatzsteuer entrichten muss.
Was ist eine Gutschrift im Kontext der Umsatzsteuer bei Merchandising?
Eine Gutschrift ist steuerrechtlich im Prinzip die eigene Rechnung des Streamers an den Anbieter. Auf dieser Gutschrift sollte die Umsatzsteuer ausgewiesen sein, die sich der Anbieter dann vom Finanzamt zurückholt.
Gibt es einen Freibetrag für die Umsatzsteuer für Streamer und Influencer?
Bei der Umsatzsteuer gibt es grundsätzlich keinen Freibetrag. Die einzige Ausnahme ist die Registrierung als Kleinunternehmer, deren Umsatzgrenzen die allermeisten professionellen Streamer jedoch schnell erreichen.
Welche Risiken bestehen, wenn man die Umsatzsteuer auf Merchandising-Einnahmen nicht beachtet?
Fehlendes Problembewusstsein kann schnell dazu führen, in große Schwierigkeiten im Bereich der Steuerhinterziehung zu geraten. Dies kann bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Wie wirkt sich die Umsatzsteuer aus, wenn der Merchandising-Anbieter im EU-Ausland sitzt?
Ist der Streamer in Deutschland umsatzsteuerpflichtig registriert und der Anbieter im EU-Ausland, erfolgt gemäß § 13b UStG eine Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Anbieter. Der Streamer erhält die Vergütung somit ohne Umsatzsteuer.