Das Wichtigste in Kürze
- Die Künstlersozialkasse (KSK) sichert selbständige Künstler und Publizisten sozial ab, wobei diese nur die Hälfte der Beiträge tragen.
- Marketing- und Influenceragenturen müssen prüfen, ob sie für beauftragte Streamer/Influencer KSK-Abgaben leisten müssen.
- Nichtbeachtung der KSK-Abgabepflicht kann hohe Nachzahlungen (bis zu vier Jahre rückwirkend mit Zinsen) und Geldstrafen bis 50.000 € nach sich ziehen.
- Die Definition von 'Künstler' für die KSK ist weit gefasst und umfasst auch nebenberufliche oder im Ausland tätige Personen.
- Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema ist für Vermarkter essenziell, um Probleme bei Sozialversicherungsprüfungen zu vermeiden.
In letzter Zeit passiert es vermehrt, dass sich größere Streamer aber vor allem auch Marketingagenturen, Influenceragenturen oder Manager mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob die Regelungen der Künstlersozialkasse für sie relevant sind. Ich kenne einige Anbieter, die gerade mit diesen Rechtsfragen konfrontiert werden.
Was ist die KSK?
Die Künstlersozialkasse sorgt mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Sie ist selbst kein Leistungsträger, sondern sie koordiniert die Beitragsabführung für ihre Mitglieder zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Selbständigen Künstlern und Publizisten steht der gesamte gesetzliche Leistungskatalog zu. Sie müssen dafür aber nur die Hälfte der jeweils fälligen Beiträge aus eigener Tasche zahlen, die KSK stockt die Beträge auf aus einem Zuschuss des Bundes (20 %) und aus Sozialabgaben von Unternehmen (30 %), die Kunst und Publizistik verwerten. Welchen Monatsbeitrag ein Künstler/Publizist im Einzelnen an die KSK zahlt, hängt von der Höhe seines Arbeitseinkommens ab.
Wo liegt das aktuelle Problem?
- Nachzahlungspflicht für die letzten vier Jahre
- Monatliche Verzinsung der Nachzahlungssumme
- Geldstrafen von bis zu 50.000 €
Künstler, quo vadis?
Ob ein Streamer, ein Influencer etc. nun Künstler oder Unternehmer ist, ob man nur Reichweite einkauft, nur Vermittler ist oder ob man and künstlerischen bzw. publizistischen Leistungen partizipiert, ob den Streamer Gewerbesteuerpflicht trifft, ob er selber Mitglied der KSK sein kann/darf/möchte, darüber kann im Einzelfall eventuell gestritten werden und da kommt es auch auf verschiedene Umstände an. Wichtig ist allerdings, dass man sich als Agentur und als Unternehmen, das Streamer/Influencer beauftragt, bewusst ist, dass diese Pflicht existent sein könnte. Das scheint aktuell bei vielen Managern, Agenturen und Anbietern jedoch nicht der Fall zu sein.
- Künstlerische Tätigkeit wird nur nebenberuflich ausgeübt (z.B. Studenten, kleinere Influencer/Streamer)
- Der Künstler hat seinen ständigen Aufenthalt im Ausland
- Der Künstler ist im Ausland tätig
Auch der Preis, der dem Künstler oder Publizisten aus der Veräußerung seines Werkes im Wege eines Kommissionsgeschäfts für seine eigene Leistung zusteht gehört zum meldepflichtigen Entgelt. Dies gilt auch, wenn der Abgabepflichtige als Vertreter des Künstlers oder Publizisten gehandelt hat.
Und daher
Unbedingt als Vermarkter mit dem Thema beschäftigen, damit die nächste Sozialversicherungsprüfung nicht zum Albtraum wird!