Urheberrecht: Zitierfreiheit ist kein Persilschein

Da ich Ende letzten Monats ein entsprechendes Mandat bearbeitet habe, möchte ich heute kurz auf einen großen Irrtum vieler Blogbetreiber und…

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zitierfreiheit ist kein „Persilschein“ für die freie Nutzung fremder Inhalte.
  • Die bloße Nennung des Urhebers berechtigt nicht zur Nutzung eines Werkes; Lizenzbedingungen sind entscheidend.
  • Ein Zitat erfordert eine konkrete inhaltliche Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk, nicht nur dekorative Verwendung.
  • Dekorative Bilder auf Blogs sollten selbst erstellt, lizenziert oder mit einer ausdrücklichen, zeitlich und örtlich unbeschränkten Lizenz verwendet werden.

Da ich Ende letzten Monats ein entsprechendes Mandat bearbeitet habe, möchte ich heute kurz auf einen großen Irrtum vieler Blogbetreiber und Webseitenbesitzer hinweisen.

Viele sind hier, nämlich der Meinung, dass die Zitierfreiheit weite Rechte bieten würde und unter anderen erlauben würden, fremde Texte, Bilder und anderen Inhalte in großem Umfang zu verwenden. Begleitet wird dieser Irrtum oft mit der Meinung, dass man den Urheber ja nun benennen müsste, damit man beispielsweise das Bild verwenden könnte.

Beide Meinung sind juristischer Unsinn. Während die Urhebernennung ein Recht des Urhebers ist und sogar nur bedingt abgedungen werden kann, berechtigt die selbige gerade nicht zur unbedingten Nutzung eines Werkes, schon gar nicht kostenlos. Ob ein Werk genutzt werden kann und unter welchen Bedingungen, entscheiden einzig und allein die Lizenzierungsbedingungen des Urhebers. Sind solche nicht bekannt, hat man im Zweifel gar kein Recht zur Nutzung.

Aber zurück zur Zitierfreiheit: Das Urhebergesetz stellt strenge Anforderungen an das Recht im Rahmen eines Zitates fremde Werke zu nutzen. Das wohl wichtigste ist, dass man tatsächlich etwas zitieren muss. Die reine Verwendung, schon gar nicht als Dekoration oder ähnliche ist nicht zulässig. Das gilt im Prinzip auch beispielsweise für Computerspielmagazine oder ähnliche, die in ihren Artikeln oder News Grafiken aus den Spielen oder anderen Produkten verwenden. Auch die Darstellung des Produktes als solches ist kein Zitat, denn ein Zitat erfordert, dass man sich mit dem zitierten Werk konkret (und nicht nur abstrakt) auseinandersetzt. Während auf diese Weise somit eine „Screenshotgallerie“ oder Produktbildersammlung (sofern diese nicht selber hergestellt sind) nicht vom Zitatrecht gedeckt wäre, könnte ein „Schaut einmal, so sieht XYZ aus und …..“ in Verbindung mit einem Screenshot ein Zitat sein. Übrigens ist grundsätzlich auch ein Screenshot als solches, sogar selber angefertigt, kein Zitat eines Computerspieles oder eines Computerprogramms. Auch dieses würde, rein dogmatisch, eine Urheberrechtsverletzung, darstellen. Dass dies bei Presse und dergleichen oft nicht verfolgt wird, ist nur der Fall, weil entweder Genehmigungen der Hersteller vorliegen, die Grafiken selber von der Presseabteilung des Herstellers stammen oder eine, eigentlich im deutschen Urheberrecht nicht vorhandene „Fair Use“ Einstellung vorliegt.

Ach und bevor jemand fragt: Auch ich selber halte mich natürlich daran, wie man in meinem Impressum erkennen kann.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet „Zitierfreiheit“ im Urheberrecht?
Die Zitierfreiheit erlaubt die Nutzung fremder Werke unter strengen Auflagen. Sie ist kein allgemeines Recht zur umfangreichen Verwendung von Texten, Bildern oder anderen Inhalten, sondern erfordert eine konkrete Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk.
Reicht es aus, den Urheber zu nennen, um ein Werk nutzen zu dürfen?
Nein, die Nennung des Urhebers ist ein Recht des Urhebers, berechtigt aber nicht zur Nutzung eines Werkes. Ob und unter welchen Bedingungen ein Werk genutzt werden darf, hängt ausschließlich von den Lizenzierungsbedingungen des Urhebers ab.
Darf ich Screenshots von Computerspielen oder Produktbilder auf meinem Blog verwenden?
Eine reine Darstellung des Produktes oder eine „Screenshotgallerie“ ist in der Regel kein Zitat und somit urheberrechtlich problematisch. Ein Zitat erfordert eine konkrete inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Inhalt, nicht nur eine dekorative Verwendung.
Welche Möglichkeiten gibt es, Bilder auf Blogs rechtlich sicher zu verwenden?
Um Artikelbilder oder andere Grafiken auf Blogs rechtlich unbedenklich zu nutzen, sollten diese entweder komplett selbst erstellt, bei Anbietern wie Fotolia erworben oder explizit freigegebene Bilder mit einer entsprechenden Lizenz verwendet werden.