Elektronische Wertpapierregister: Anforderungen der eWpRV | IT-Medienrecht

Erfahren Sie die zentralen Anforderungen der eWpRV an elektronische Wertpapierregister nach eWpG. Jetzt wichtige Details und Auswirkungen für Ihr Geschäft…

Das Wichtigste in Kürze

  • Die eWpRV konkretisiert die Anforderungen an elektronische Wertpapierregister gemäß eWpG.
  • Das eWpG ermöglicht die Begebung von Schuldverschreibungen und Investmentfonds-Anteilscheinen ohne physische Urkunde durch Eintragung in elektronische Register.
  • Es gibt zentrale Register (Zentralverwahrer/Depotbank) und Kryptowertpapierregister (Blockchain-Technologie).
  • Die Verordnung regelt detaillierte Anforderungen an Einrichtung, Führung, Sicherheit und Dokumentation der Register.
  • Registerführende Stellen unterliegen zusätzlich dem KWG, MaRisk und BAIT.

Die Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister (eWpRV) konkretisiert die Anforderungen an die Führung von elektronischen Wertpapierregistern nach dem am 10. Juni 2021 in Kraft getretenen Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG).

Das eWpG ermöglicht, bei der Begebung von Schuldverschreibungen und Investmentfonds-Anteilscheinen auf die bisher vorgeschriebene Wertpapierurkunde zu verzichten und die Wertpapiere stattdessen über deren Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister zu begeben.

Elektronische Wertpapierregister sind entweder vom Zentralverwahrer oder einer Depotbank geführte zentrale Register oder mittels der Blockchain-Technologie oder vergleichbarer Technologien geführte Kryptowertpapierregister. Registerführende Stellen müssen dabei nach dem eWpG verschiedene Anforderungen erfüllen.

Zudem werden näher bestimmt, die

Der Referentenentwurf trifft bewusst nicht in allen Bereichen Regelungen, die von den umfangreich gefassten Verordnungsermächtigungen in den §§ 15, 23 eWpG erfasst werden, sondern lässt Raum für die Entwicklung von Marktpraktiken.

Registerführende Stellen unterliegen zudem als Finanzdienstleistungsunternehmen den §§ 25a ff. des Kreditwesengesetzes (KWG) und den dazu zur Konkretisierung erlassenen Verwaltungsvorschriften wie den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sowie den bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT).

Häufig gestellte Fragen

Was ist die eWpRV und wann ist sie in Kraft getreten?
Die eWpRV (Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister) konkretisiert die Anforderungen an die Führung von elektronischen Wertpapierregistern nach dem eWpG. Sie ist Ende Oktober in Kraft getreten.
Was ermöglicht das eWpG im Zusammenhang mit Wertpapieren?
Das eWpG ermöglicht es, bei der Begebung von Schuldverschreibungen und Investmentfonds-Anteilscheinen auf die bisher vorgeschriebene Wertpapierurkunde zu verzichten. Stattdessen werden die Wertpapiere über deren Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister begeben.
Welche Arten von elektronischen Wertpapierregistern gibt es?
Elektronische Wertpapierregister können entweder zentrale Register sein, die von einem Zentralverwahrer oder einer Depotbank geführt werden, oder Kryptowertpapierregister, die mittels Blockchain-Technologie oder vergleichbarer Technologien geführt werden.
Welche Hauptbereiche regelt die eWpRV?
Die eWpRV regelt unter anderem allgemeine Anforderungen an die Einrichtung und Führung von Registern, Authentifizierungsinstrumente, die Zugänglichkeit des Quellcodes, kryptographische Verfahren und Schnittstellen sowie Festlegungs- und Dokumentationspflichten.
Welchen weiteren Vorschriften unterliegen registerführende Stellen?
Registerführende Stellen unterliegen als Finanzdienstleistungsunternehmen zusätzlich den §§ 25a ff. des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften wie den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und den bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT).