Werbung Schönheitsoperationen Jugendliche | IT-Medienrecht

Erfahren Sie, ob und wie Werbung für Schönheitsoperationen bei Jugendlichen erlaubt ist. Aktuelle Klagen, rechtliche Grauzonen & Spahns geplantes Verbot.…

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wettbewerbszentrale hat Ärzte wegen berufswidriger und irreführender Werbung für Schönheitsoperationen bei Jugendlichen verklagt.
  • Die beanstandete Werbung stellte Eingriffe wie Brustvergrößerungen und Lippenmodellierungen als Lifestyle-Produkt dar und wurde als Bagatellisierung von Risiken kritisiert.
  • Die Ärzte verteidigen sich mit der freien Wahl der Zielgruppe und umfassender Aufklärung vor jedem Eingriff.
  • Bundesgesundheitsminister Spahn plant ein Verbot solcher an Jugendliche gerichteter Werbung, integriert in das Masernschutzgesetz.
  • Das Verfahren und die geplante Gesetzesänderung unterstreichen die Notwendigkeit klarer Richtlinien in der medizinischen Werbung.

Werbung für Schönheitsoperationen bei Jugendlichen: Wettbewerbszentrale klagt gegen Ärzte

Die Wettbewerbszentrale hat ein Verfahren gegen zwei Ärzte eingeleitet, um die Zulässigkeit von Werbung für Schönheitsoperationen gegenüber Jugendlichen zu klären. Im Mai 2019 beanstandete die Zentrale eine entsprechende Werbeanzeige. Daraufhin wurde im August Klage beim Landgericht Frankfurt eingereicht (Az. 2-06 O 360/19). Ein Termin zur mündlichen Verhandlung steht noch aus.

Die beiden beklagten Mediziner führen eine Praxis für ästhetisch-plastische Chirurgie in Hessen. Sie warben unter der Rubrik „Young Aesthetics“ gezielt für Brustvergrößerungen und Lippenmodellierungen bei jungen Frauen:

„Prickelnde Augenblicke, knisternde Erotik und eine außergewöhnliche Ausstrahlung: Bewusst weiblich zu sein, ist einfach aufregend. Dabei spielen ein praller Busen und sinnliche Lippen eine große Rolle und gelten als Verführung pur im selfie, Instagram und co – Zeitalter. Nicht umsonst lässt sich Kylie Jenner, die Schwester von Kim Kardashian, bereits seit dem zarten Alter von 17 Jahren die Lippen aufspritzen. Auch Du kannst mit Deinen Reizen spielen …“

So lautete der wörtliche Text auf dem Internetauftritt der Mediziner. Diese beanstandete Werbung schloss zudem mit einem Hinweis auf eine „0,0 % Finanzierung“ ab. Insbesondere im Kontext von sozialen Medien wie Instagram ist die Werbekennzeichnung von großer Bedeutung.

Verstoß gegen ärztliche Berufspflichten

Die Wettbewerbszentrale stützt ihre Klage primär auf einen Verstoß gegen berufsrechtliche Vorschriften. Die Berufsordnung für hessische Ärztinnen und Ärzte untersagt berufswidrige Werbung. Diese umfasst sowohl anpreisende als auch irreführende Inhalte.

Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale stellt die Werbung medizinisch nicht indizierte Schönheitsoperationen als bloßes Lifestyle-Produkt für junge Frauen dar. Dies erweckt den Eindruck, dass Eingriffe wie Brustvergrößerungen oder Lippenmodellierungen normal seien, um in sozialen Medien vorteilhaft aufzutreten. Ein solches Vorgehen verstößt nach Ansicht der Wettbewerbszentrale gegen das wettbewerbsrechtliche Verbot der Irreführung, da die Risiken der Operationen bagatellisiert werden.

Verteidigung der Mediziner und politische Reaktion

Die beklagten Ärzte argumentierten vorgerichtlich, es stehe ihnen frei, ein junges Publikum als „Marktzielgruppe“ anzusprechen. Sie betonten zudem, dass vor jedem Eingriff eine sehr ausführliche Aufklärung stattfinde, die den Anforderungen ästhetischer Operationen entspreche.

Bundesgesundheitsminister Spahn kündigte am 16. Oktober 2019 an, Werbung für Schönheitsoperationen verbieten zu wollen, die sich primär an Jugendliche richtet. Diese neue Regelung soll als Änderungsantrag in das parlamentarische Verfahren zum geplanten „Masernschutzgesetz“ integriert werden.

Fazit

Das Verfahren der Wettbewerbszentrale beleuchtet die ethischen und rechtlichen Grenzen von Werbung für Schönheitsoperationen, insbesondere im Hinblick auf junge Zielgruppen. Es bleibt abzuwarten, wie das Landgericht Frankfurt entscheiden wird und welche Auswirkungen die geplante Gesetzesänderung auf die Branche haben wird. Dieses Thema unterstreicht die Notwendigkeit klarer Richtlinien im Bereich der medizinischen Werbung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Klage der Wettbewerbszentrale?
Die Wettbewerbszentrale klagt gegen zwei Ärzte wegen Werbung für Schönheitsoperationen bei Jugendlichen, die sie als berufswidrig und irreführend ansieht. Die Klage wurde im August 2019 beim Landgericht Frankfurt eingereicht.
Welche Art von Werbung wurde beanstandet?
Die beanstandete Werbung richtete sich unter der Rubrik „Young Aesthetics“ gezielt an junge Frauen für Brustvergrößerungen und Lippenmodellierungen. Sie stellte die Eingriffe als Lifestyle-Produkt dar und warb mit einer „0,0 % Finanzierung“.
Warum hält die Wettbewerbszentrale die Werbung für problematisch?
Die Wettbewerbszentrale stützt ihre Klage auf einen Verstoß gegen berufsrechtliche Vorschriften und das wettbewerbsrechtliche Verbot der Irreführung. Sie argumentiert, dass die Werbung medizinisch nicht indizierte Operationen als bloßes Lifestyle-Produkt darstellt und Risiken bagatellisiert.
Wie verteidigen sich die beklagten Ärzte?
Die Ärzte argumentierten vorgerichtlich, dass es ihnen freistehe, ein junges Publikum als „Marktzielgruppe“ anzusprechen. Sie betonten zudem, dass vor jedem Eingriff eine sehr ausführliche Aufklärung stattfinde.
Welche politische Reaktion gab es auf dieses Thema?
Bundesgesundheitsminister Spahn kündigte am 16. Oktober 2019 an, Werbung für Schönheitsoperationen verbieten zu wollen, die sich primär an Jugendliche richtet. Diese Regelung soll als Änderungsantrag in das parlamentarische Verfahren zum „Masernschutzgesetz“ integriert werden.