Das Wichtigste in Kürze
- Rechtsanwalt Marian Härtel betreut erste BGH-Verfahren im Gamesrecht.
- Ein Fall behandelt die Zulässigkeit von Automatisierungssoftware für World of Warcraft und wettbewerbsrechtliche Fragen.
- Der zweite Fall befasst sich mit Nutzungsrechten beim Verkauf von Computerspielen und urheberrechtlichen Auskunftsansprüchen.
- Weitere BGH-Verfahren zu Diablo III, dem Territorialitätsprinzip und Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzungen sind angekündigt.
Neun Jahre bin ich nun also Rechtsanwalt zugelassen und nächste Woche, genauer gesagt am 6.10.2016 bin ich um diese Zeit in Karlsruhe mit einem Mandanten und betreue meine ersten beiden Verfahren am Bundesgerichtshof. Juristisch und prozessstrategisch zwei höchst komplizierte Fälle, aber gerade deswegen so spannend. Vier weitere Fälle werden wohl demnächst noch folgen. Alle drehen sich weitesten Sinne um Computerspiele, werden jedoch auch Auswirkungen auf sonstige zukünftige Entscheidungen im IT-Recht haben. So ist einer der Fälle, eine Revision gegen eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichtes eng verwandt mit den Rechtsfragen die sich in Sachen Adblock Plus stellen, nämlich wer für eventuelle Wettbewerbsfolgen einer Software verantwortlich ist, der Hersteller der Software oder die Nutzer der Software.
- Zulässigkeit der Herstellung und des Vertriebs von Automatisierungssoftware für World of Warcraft
- Frage, ob durch den Vertrieb ein Verleiten zum Vertragsbruch vorliegt
- Frage, ob durch den Vertrieb eine Wettbewerbsbeeinträchtigung vorliegt bzw. ob diese hinreichend nachgewiesen wurde
- Welche Nutzungsrechte bei einem Verkauf eines Computerspieles übertragen werden, wenn keine besonderen Einschränkungen vereinbart sind
- Welche Auskunftsansprüche aus einer eventuellen Urheberrechtsverletzung im Fall der eingeschränkten Rechtsübertragung durch die Zweckübertragungstheorie geschuldet werden
- Rechtsfragen zum Spiel Diablo III
- Fragen des Territorialitätsprinzips im Urheberrecht
- Fragen der Schadenshöhe bei kommerziellen Urheberrechtsverletzungen im Internet