2x Gamesrecht beim Bundesgerichtshof, betreut von RA Marian Härtel

Neun Jahre bin ich nun also Rechtsanwalt zugelassen und nächste Woche, genauer gesagt am 6.10.2016 bin ich um diese Zeit in Karlsruhe mit einem Mandanten…

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsanwalt Marian Härtel betreut erste BGH-Verfahren im Gamesrecht.
  • Ein Fall behandelt die Zulässigkeit von Automatisierungssoftware für World of Warcraft und wettbewerbsrechtliche Fragen.
  • Der zweite Fall befasst sich mit Nutzungsrechten beim Verkauf von Computerspielen und urheberrechtlichen Auskunftsansprüchen.
  • Weitere BGH-Verfahren zu Diablo III, dem Territorialitätsprinzip und Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzungen sind angekündigt.

Neun Jahre bin ich nun also Rechtsanwalt zugelassen und nächste Woche, genauer gesagt am 6.10.2016 bin ich um diese Zeit in Karlsruhe mit einem Mandanten und betreue meine ersten beiden Verfahren am Bundesgerichtshof. Juristisch und prozessstrategisch zwei höchst komplizierte Fälle, aber gerade deswegen so spannend. Vier weitere Fälle werden wohl demnächst noch folgen. Alle drehen sich weitesten Sinne um Computerspiele, werden jedoch auch Auswirkungen auf sonstige zukünftige Entscheidungen im IT-Recht haben. So ist einer der Fälle, eine Revision gegen eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichtes eng verwandt mit den Rechtsfragen die sich in Sachen Adblock Plus stellen, nämlich wer für eventuelle Wettbewerbsfolgen einer Software verantwortlich ist, der Hersteller der Software oder die Nutzer der Software.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in den ersten beiden Verfahren von RA Härtel am Bundesgerichtshof?
Die ersten beiden Verfahren betreffen komplexes Gamesrecht. Ein Fall behandelt die Zulässigkeit von Automatisierungssoftware für World of Warcraft, der andere die Übertragung von Nutzungsrechten beim Verkauf von Computerspielen.
Welche Rechtsfragen werden im Fall der Automatisierungssoftware für World of Warcraft behandelt?
Es geht um die Zulässigkeit der Herstellung und des Vertriebs solcher Software, insbesondere ob dies ein Verleiten zum Vertragsbruch oder eine Wettbewerbsbeeinträchtigung darstellt und ob diese nachgewiesen wurde.
Welche Aspekte werden im zweiten Fall zum Verkauf von Computerspielen beleuchtet?
Hier werden die Übertragung von Nutzungsrechten beim Spieleverkauf ohne kommerzielle Einschränkungen sowie Auskunftsansprüche bei Urheberrechtsverletzungen im Kontext der Zweckübertragungstheorie geprüft.
Welche weiteren Fälle sind beim BGH anhängig?
Weitere Verfahren betreffen Rechtsfragen zum Spiel Diablo III, das Territorialitätsprinzip im Urheberrecht und die Schadenshöhe bei kommerziellen Urheberrechtsverletzungen im Internet.
Wer ist der Rechtsanwalt am Bundesgerichtshof in diesen Fällen?
In allen genannten Fällen agiert der Rechtsanwalt Herr Kollege Rinkler als Rechtsanwalt am Bundesgerichtshof.