Das Wichtigste in Kürze
- Öffentliche Gewinnzusagen in sozialen Medien bergen erhebliche rechtliche Risiken für Influencer und Streamer.
- Die §§ 661a und 657 BGB können eine Verpflichtung zur Leistung des versprochenen Preises oder der Belohnung nach sich ziehen.
- Dies gilt für Geldversprechen, Hardware und andere Sachwerte.
- Unerfüllte Zusagen können rechtliche Forderungen und Reputationsschäden zur Folge haben.
- Eine sorgfältige Prüfung und rechtliche Absicherung von Werbeaktionen ist unerlässlich.
Juristische Fallstricke bei Gewinnzusagen: Was Influencer und Streamer beachten müssen
Die Situation im juristischen "Wild-West"
Als auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt, insbesondere im Bereich der Betreuung von Streamern, Influencern und Esportlern, fühlt man sich oft in einem juristischen "Wild-West"-Gebiet. Die rasante Entwicklung digitaler Kommunikationsformen stellt bestehende Rechtsnormen immer wieder auf die Probe.
Heute möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf eine spezifische Problematik lenken, die Influencern und anderen Anbietern teure juristische Folgen bescheren kann: öffentlich getätigte Gewinnzusagen.
Gefährliche Versprechen in sozialen Medien
Immer wieder begegnet man auf Plattformen wie Twitter Posts in diesem Stil:
"Bitte Retweeten. Bei 10.000 Retweets bekommt jeder 100 Euro"
Derartige Tweets oder vergleichbare Inhalte finden sich in den verschiedensten Formen und Ausgestaltungen auch auf anderen Netzwerken. Wer solche Inhalte veröffentlicht, sollte sich jedoch der potenziellen juristischen Konsequenzen in Deutschland bewusst sein. Dies gilt nicht nur für Geldversprechen, sondern auch für das Ausloben von Hardware oder anderen Sachwerten. Weitere wichtige Hinweise zum Thema finden Sie in unserem Artikel Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?.
Rechtliche Grundlagen und Risiken von Gewinnzusagen
Je nach genauer Formulierung und Ausgestaltung können derartige Ankündigungen unter spezifische Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) fallen. Eine Missachtung kann für den jeweiligen Streamer oder Influencer erhebliche Kosten verursachen. Zwei Paragraphen sind hierbei von besonderer Relevanz:
§ 661a BGB: Gewinnzusagen gegenüber Verbrauchern
Gemäß § 661a BGB ist ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch deren Gestaltung den Eindruck erweckt, dass ein Preis gewonnen wurde, zur Leistung dieses Preises verpflichtet.
Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten.
Diese Vorschrift dient dem Verbraucherschutz und verpflichtet den Anbieter zur Erfüllung seiner Zusage, sobald der Anschein eines Gewinns erweckt wird.
§ 657 BGB: Auslobung einer Belohnung
Eine weitere bedeutende Bestimmung ist § 657 BGB. Dieser Paragraph regelt die öffentliche Auslobung einer Belohnung für eine bestimmte Handlung oder die Herbeiführung eines Erfolges.
Wer durch öffentliche Bekanntmachung eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere für die Herbeiführung eines Erfolges, aussetzt, ist verpflichtet, die Belohnung demjenigen zu entrichten, welcher die Handlung vorgenommen hat, auch wenn dieser nicht mit Rücksicht auf die Auslobung gehandelt hat.
Entscheidend hierbei ist, dass die Belohnung auch dann fällig wird, wenn die Handlung ohne vorherige Kenntnis der Auslobung erfolgt ist. Umfassende Informationen zu den Pflichten von Influencern finden Sie auch in unserem Leitfaden zur Werbekennzeichnung bei Social Media Angeboten. Es ist zudem wichtig zu beachten, dass diese Regeln auch für Influencer im Ausland Relevanz besitzen, wie wir in Influencer im Ausland: Kein Freifahrtschein vor deutschen Gesetzen näher beleuchten.
Praktische Hinweise für Influencer und Streamer
Wer sich in der Reichweite der deutschen Justiz befindet, sollte seine Versprechen und Zusagen auf Social Media und Videoplattformen sorgfältig prüfen. Dies gilt, wie bereits betont, für Geldversprechen ebenso wie für das Ausloben von Hardware oder Sachleistungen. Unerfüllte Gewinnzusagen können nicht nur zu rechtlichen Forderungen führen, sondern auch dem eigenen Ruf erheblich schaden. Eine umfassende Information über die potenziellen Risiken ist daher unerlässlich.
Fazit
Öffentliche Gewinnzusagen in sozialen Medien bergen erhebliche rechtliche Risiken für Influencer und Streamer in Deutschland. Die Regelungen der §§ 661a und 657 BGB können eine Verpflichtung zur Leistung des versprochenen Preises oder der Belohnung nach sich ziehen. Eine genaue Prüfung und rechtliche Absicherung von Werbeaktionen ist daher unerlässlich, um kostspielige juristische Konsequenzen und einen Vertrauensverlust bei der Community zu vermeiden.