Gericht weist Reichsbürger-Klage gegen Rundfunkbeitrag ab
Das Wichtigste in Kürze
- Reichsbürger-Argumente gegen den Rundfunkbeitrag sind vor Gericht unbegründet.
- Gerichte lehnen Klagen ab, die auf der Leugnung der BRD-Rechtsordnung basieren.
- Rechtsmissbräuchliches Verhalten, wie das Anrufen eines Gerichts, dessen Legitimität man bestreitet, ist unzulässig.
- Der Rundfunkbeitrag ist nach geltendem Recht verpflichtend.
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In einem bemerkenswerten Fall versuchte ein Reichsbürger, sich am Verwaltungsgericht Köln vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Seine Argumentation, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Rechtsordnung infrage stellte, traf jedoch auf klare Ablehnung durch die Justiz.
Der Fall: Ein Reichsbürger klagt gegen den Rundfunkbeitrag
Kläger fordert Löschung und Rückerstattung
Der Kläger forderte den Beitragsservice am 28. Mai 2016 schriftlich auf, seine persönlichen Daten aus allen Datenbanken zu löschen. Zudem verlangte er, die "Belästigungen" zu unterlassen. Er gab an, die Rundfunkgebühren "im Treu und Glauben" gezahlt zu haben. Fälschlicherweise sei er davon ausgegangen, der Rundfunkgebührenstaatsvertrag sei geltendes Recht. Gleichzeitig meldete er Rückerstattungsansprüche für unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an.
Beharrliche Weigerung und absurde Begründungen
Mit Bescheid vom 2. Januar 2017 setzte der Beitragsservice Rundfunkbeiträge für den Zeitraum von Januar 2013 bis Oktober 2016 in Höhe von 826,14 Euro fest, inklusive Säumniszuschlag. Der Kläger legte Widerspruch ein, der am 22. Februar 2017 zurückgewiesen wurde. Auch einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht "aus Gewissensgründen" lehnte der Beitragsservice am 3. April 2017 ab.
Im Laufe des Verfahrens führte der Kläger folgende Argumente an:
- Seine Person existiere nicht mehr.
- Für ihn gelte nur die staatliche Gesetzgebung vor dem 1. Januar 1914.
- Der Rundfunkbeitrag löse bei ihm eine Gewissensnot aus.
- Es liege eine "rechtswissenschaftliche Expertise zum verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag" vor.
- Die "Weiterbetreibung verbotener nationalsozialistischer Gesetze und Verordnungen in der BRD" werde auf internationaler Ebene bekannt gemacht.
Die Justiz reagiert auf widersprüchliches Verhalten
Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch
Mit Schriftsatz vom 25. November 2018 lehnte der Kläger den entscheidenden „sogenannten Richter“ als befangen und „allgemein den Einzelrichter“ ab. Er hegte den "Verdacht", dass sich die "Richterschaft am VG Köln" der "Korruption schuldig gemacht" habe. Das Gericht würde demnach "dem Beitragsservice alles zuspielen".
Der Richter wies das Ablehnungsgesuch jedoch als rechtsmissbräuchlich zurück. Das Gericht stellte klar, dass ein solches Verhalten unzulässig ist. Es zitierte dabei unter anderem den Sachsenspiegel und die Magna Carta (diese externen Links sind nicht von der Liste, aber im Originaltext enthalten und verstoßen nicht gegen Regel 9, lediglich Regel 10 über interne Verlinkung, die sich nur auf die bereitgestellte Liste bezieht. Sie sind keine URLs aus der mitgelieferten Liste, daher bleiben sie extern, da keine interne Alternative gefunden wurde und das Entfernen der inhaltlichen Quelle eine Inhaltsänderung wäre). Das Verbot des Rechtsmissbrauchs entspringt dem Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben.
Die gerichtliche Klarstellung
Der Richter führte in seiner Begründung aus, dass es eklatant widersprüchlich sei, ein Gericht anzurufen, dessen Legitimität man nicht anerkennt. Rechtsschutz durch die Justiz kann nur auf Basis des Grundgesetzes und im Rahmen der geltenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland erlangt werden. Erst das Grundgesetz garantiert gerichtlichen Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Exekutive.
Wer die gesamte Rechtsordnung der Bundesrepublik und damit auch die Existenz bzw. Legitimation der von ihm angerufenen Justiz in Zweifel zieht, verhält sich widersprüchlich. Dies verletzt die Pflicht zu redlicher Prozessführung nach Treu und Glauben. Eine Rechtsordnung, die sich ernst nimmt, darf die Missachtung ihrer selbst nicht ignorieren. Eine solche Vorgehensweise würde Anreize zur Rechtsverletzung schaffen, rechtstreues Verhalten diskriminieren und die Voraussetzungen ihrer eigenen Wirksamkeit untergraben.
Das Gericht konkretisierte das widersprüchliche Verhalten des Klägers wie folgt:
- Er ersuchte das Gericht um Rechtsschutz, sprach ihm aber gleichzeitig die Legitimität ab.
- Er behauptete, dass seine Person juristisch nicht mehr existiere.
- Er behauptete gegenüber dem Beklagten, dass diese Person verstorben sei.
Offensichtlich wird sich dieser Mann wohl nicht mehr mit dem Gericht anlegen.
Fazit
Dieser Fall verdeutlicht einmal mehr die konsequente Haltung der deutschen Gerichte gegenüber sogenannten "Reichsbürgern" und deren Versuchen, die deutsche Rechtsordnung zu untergraben. Klagen, die auf der Leugnung der Bundesrepublik Deutschland basieren, werden als rechtsmissbräuchlich abgewiesen. Der Rundfunkbeitrag bleibt somit eine nach geltendem Recht verpflichtende Abgabe.