Das Wichtigste in Kürze
- Der neue Medienstaatsvertrag tritt voraussichtlich im Herbst in Kraft und modernisiert die Medienregulierung in Deutschland.
- Die Zulassungspflicht für Streamer entfällt, wenn im Durchschnitt weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreicht werden, was die meisten Content Creator entlastet.
- Der Vertrag stärkt den Jugendmedienschutz auf großen Video-Sharing-Plattformen und fördert die Eigenverantwortung und Selbstkontrolle von Online-Anbietern.
- Er schafft Rechtssicherheit für Content Creator und trägt der Vielfalt der digitalen Medien Rechnung.
Medienstaatsvertrag beschlossen: Neue Regeln für Streamer erleichtern Zulassung
Für Streamer gibt es erfreuliche Neuigkeiten: Der neue Medienstaatsvertrag wurde endlich beschlossen und tritt voraussichtlich im kommenden Herbst in Kraft. Diese Neuregelung bringt wesentliche Änderungen mit sich, insbesondere für die Streaming-Branche.
Warum der Medienstaatsvertrag notwendig wurde
- Traditioneller Rundfunk
- Audiovisuelle Mediendienste
- Plattformen
- Streaming-Angebote
Der neue Medienstaatsvertrag (MStV) ist daher entscheidend, um die europäische Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) umzusetzen. Deutschland spielt hierbei eine Vorreiterrolle in Europa.
Eine wichtige Anpassung betrifft zudem den Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Hier nimmt der MStV große Video-Sharing-Plattformen wie YouTube verstärkt in die Verantwortung. Gleichzeitig adressiert der Vertrag die Bedürfnisse neuer Medienschaffender wie Kreative, Influencer, YouTuber und Gamer.
Erleichterungen für Streamer und Esport-Teams durch den Medienstaatsvertrag
Ein zentraler Punkt des Medienstaatsvertrages ist die Neuregelung der Zulassungspflicht für Streams. Zukünftig benötigen Streams von Esport-Teams oder Gaming-Inhalten keine gesonderte Zulassung mehr, solange im Durchschnitt von sechs Monaten weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreicht werden oder in der prognostizierten Entwicklung erreicht werden.
Diese Regelung stellt eine erhebliche Erleichterung für die meisten „normalen“ Streamer, YouTuber und Esport-Teams dar. Obwohl noch Fragen zur genauen Berechnung der Nutzerzahlen, insbesondere auf Plattformen wie YouTube, offen sind, wird sich dies voraussichtlich klären.
Selbst wenn sehr große Streamer mit hunderttausenden Abonnenten nach Inkrafttreten des MStV unter eine Zulassungspflicht fallen sollten, profitieren die überwiegende Mehrheit der Content Creator von dieser Neuerung.
Fokus auf sinnvolle Regulierung und Selbstkontrolle
Die Abschaffung der Zulassungspflicht für die meisten Anbieter ermöglicht eine Konzentration der Rundfunkregulierung auf Bereiche, in denen sie tatsächlich sinnvoll und notwendig ist. Dies stärkt gleichzeitig die Eigenverantwortung neuer Online-Anbieter.
Des Weiteren wird die Möglichkeit geschaffen, sich zu Selbstkontrolleinrichtungen zusammenzuschließen. Dies soll ein Gegengewicht zu den großen, oft US-amerikanischen, Technologiekonzernen bilden und europäischen Standards besser gerecht werden.
Breite Beteiligung und Fazit
- Rundfunkveranstalter
- Pressehäuser
- Gamer
- Jugendschutzeinrichtungen
- Sport- und Journalistenverbände
- Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger
Der neue Medienstaatsvertrag ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Medienregulierung in Deutschland. Er trägt der Vielfalt der digitalen Medien Rechnung und schafft Rechtssicherheit für Content Creator, während er gleichzeitig den Jugendmedienschutz stärkt und eine ausgewogene Marktstruktur fördert.