Das Wichtigste in Kürze
- Die Wahl der Rechtsform für ein Esport-Team hängt maßgeblich von den individuellen Zielen und dem Grad der Professionalisierung ab.
- Die GbR ist zwar weit verbreitet, birgt aber erhebliche private Haftungsrisiken für alle Mitglieder.
- Ein eingetragener Verein (e.V.) eignet sich primär für gemeinnützige Esport-Projekte und Breitensport, nicht für kommerzielle Unternehmungen.
- Für kommerzielle Esport-Teams sind GmbH und UG die gängigsten Rechtsformen, wobei die UG trotz einfacherer Gründung Nachteile haben kann.
- Eine umfassende rechtliche und steuerliche Beratung sowie die Teilnahme an Gründerseminaren sind vor der Gründung oder Professionalisierung dringend empfohlen.
Die passende Rechtsform für Ihr Esport-Team: Eine umfassende Übersicht
Wenn Sie ein Esport-Team gründen oder professionalisieren möchten, stellt sich unweigerlich die Frage nach der geeigneten Rechtsform. Eine pauschale Antwort gibt es hier nicht, denn jede Rechtsform hat spezifische Vor- und Nachteile. Die Wahl der Rechtsform für Ihr Esport-Team hängt maßgeblich von Ihren Zielen und der geplanten Professionalisierung ab. Es gibt kein „Richtig“ oder „Falsch“, sondern nur ein „Passt besser“.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für Esport-Teams
Die meisten Esport-Teams dürften bereits als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) agieren. Eine schriftliche Vereinbarung ist dafür nicht zwingend erforderlich. Sobald mehr als eine Person an der Organisation beteiligt ist, wird es schwierig, das Vorliegen einer GbR zu verneinen. Diese Rechtsform bringt zahlreiche Auswirkungen mit sich, insbesondere im Hinblick auf Vertretung und Haftung.
- In einer GbR ist die Vertretungsbefugnis ohne gesonderte Vereinbarung nur gemeinschaftlich möglich. Das bedeutet, niemand kann das Team alleine und ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter verpflichten, indem er Verträge abschließt. Geschieht dies ohne Zustimmung, kann er sich schadensersatzpflichtig machen. Vorsicht ist geboten, denn bei wachsender Teamgröße kann eine GbR schnell zu einer OHG werden, was mit erheblichen zusätzlichen Haftungsrisiken verbunden ist.
- Die Vergabe von Titeln sollte in diesem Fall ebenfalls mit Bedacht erfolgen. Weitere Informationen dazu finden Sie in einem Artikel über Jobbezeichnungen.
- Jedes Mitglied der GbR haftet mit seinem vollen privaten Vermögen, potenziell auch über Jahre hinweg, für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Dies betrifft sowohl Verträge mit Dienstleistern und Spielern als auch Haftungsfälle wegen Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverstößen. Gläubiger können sich stets an einen beliebigen Gesellschafter wenden und die volle Summe einfordern. Ein Ausgleich unter den Gesellschaftern findet dann nur intern statt. Dies gilt ebenso für Steuern oder Sozialversicherungsabgaben, unabhängig davon, ob man sich der Schulden bewusst war. Mehr zu diesem Thema finden Sie im Beitrag über das Risiko der Sozialversicherungs- und Steuerprüfung.
- Obwohl eine GbR eine Personengesellschaft ist, sind die steuerrechtliche und gewerberechtliche Anmeldung zu beachten. Für eine klare Regelung der Gewinnverteilung, Pflichten und Haftung empfiehlt sich die Erstellung eines detaillierten GbR-Vertrages.
Einzelunternehmen und eingetragener Kaufmann (e.K.)
Theoretisch ist der Betrieb eines Esport-Teams auch als Einzelgewerbe oder, in einer professionalisierteren Form, als eingetragener Kaufmann (e.K.) möglich. Hierbei sind jedoch zahlreiche Voraussetzungen des Handelsgesetzbuches (HGB) zu beachten. Diese können ohne detaillierte Kenntnisse schnell zu Haftungsfallen führen und werden im Rahmen dieses Artikels nicht umfassend behandelt.
Der Verein als Rechtsform für gemeinnützige Esport-Projekte
Rein juristisch betrachtet ist der Verein zwar eine Körperschaft, doch der eingetragene Verein (e.V.) ist kein geeignetes Vehikel, wenn man mit dem Esport-Team primär Geld verdienen möchte. Die Rechtsfragen rund um kommerzielle Vereine, wie beispielsweise der ADAC als Prototyp, sind komplex und oft eng mit steuerrechtlichen Aspekten verknüpft. Die Vereinsform eignet sich daher am besten für Aktivitäten im Breitensportbereich.
Zwar gibt es auch für Vereine Möglichkeiten, Einnahmen zu generieren, beispielsweise abseits von Mitgliederbeiträgen, oder Strukturen in Verbindung mit einer GmbH oder Aktiengesellschaft zu schaffen. Dies ist jedoch in der Regel nur mit fachkundiger Begleitung durch einen Rechtsanwalt und Steuerberater ratsam. Eine Artikelreihe bietet weitere Einblicke: zur Vereinsgründung, zu Rechtsproblemen rund um Esport als Verein und zur Förderung der Jugend im Esport-Verein.
- Der Aufwand für die Gründung eines Vereins und die Diskussion um eine mögliche Gemeinnützigkeit sollte nicht unterschätzt werden. Strukturen, Satzung und viele weitere Aspekte müssen vorbereitet, besprochen und juristisch geregelt werden.
- Ein Verein benötigt klare Strukturen, engagierte Mitglieder und vieles mehr. Wenn das Ziel jedoch primär die Förderung des Esport ist und die Tätigkeit nicht als „Job“ oder „Beruf“ verstanden wird, ist die Vereinsform oft die passendste Wahl.
Kommerzielle Esport-Teams: GmbH, UG und AG
Für ein kommerziell betriebenes Esport-Team in Deutschland gilt die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Prototyp. Eine „kleine“ Variante bildet die Unternehmergesellschaft (UG), oft auch als Mini-GmbH bezeichnet. Die Gründungskosten unterscheiden sich nur geringfügig, allerdings fallen bei einer späteren Umwandlung der UG in eine GmbH erneut Kosten an. Der wesentliche Unterschied liegt im aufzubringenden Stammkapital.
- Buchhaltung
- Bilanz
- Jahresabschluss
- IHK-Beiträge
- Die Gründung einer UG ist etwas unkomplizierter als die einer GmbH, da theoretisch eine Mustersatzung ausreicht und kein vollständiger Gesellschaftervertrag notwendig ist. Dennoch bin ich persönlich kein Befürworter der UG-Form. Meine 20-jährige Erfahrung als Unternehmer und Rechtsanwalt zeigt, dass die vereinfachte Gründung oft falsche Anreize setzt und Gründer in eine trügerische Sicherheit wiegt. Hier rate ich dringend zu einer umfassenden Beratung und Begleitung durch einen Rechtsanwalt, insbesondere in den ersten Monaten.
- Ein häufiger Irrtum betrifft die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen das Stammkapital genutzt werden kann. Dazu habe ich einen Beitrag zur Verwendung der GmbH-Stammeinlage für Geschäftszwecke veröffentlicht.
- Es sollte nicht unterschätzt werden, dass eine UG für viele Investoren, Sponsoren und Vertragspartner oft als „klein“ wahrgenommen wird. Dies könnte den Aufbau von Kontakten und die Kapitalbeschaffung erschweren.
- Rein theoretisch ist auch die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) möglich, der Aufwand hierfür ist jedoch um ein Vielfaches höher als bei einer GmbH. Mehr Informationen bietet der Artikel Esport-Organisation als AG: Vorteile und Nachteile.
Fazit und Empfehlungen zur Rechtsformwahl
Wie bereits erwähnt, gibt es keine „richtige“ oder „falsche“ Rechtsform für ein Esport-Team. Es muss stets sorgfältig geprüft werden, welche Voraussetzungen und Ziele die Gründer verfolgen. Ich biete hierzu regelmäßige Beratungen an, die weit über den Rahmen dieses Artikels hinausgehen.
Grundsätzlich empfehle ich vor oder bei der Gründung beziehungsweise dem Beginn einer Selbstständigkeit eine zusätzliche Rücksprache mit Institutionen wie der IHK und die Absolvierung eines Gründerseminars. Dort können grundlegende Fragen zu Steuern, Gewerberecht und Buchhaltung geklärt werden, was oft viel Ärger und hohe Rechtsanwaltskosten ersparen kann. Die meisten hier dargelegten Ausführungen, mit Ausnahme des Vereins, gelten übrigens auch vollständig für die Gründung anderer Startups.