Rechtsform Esport Team: GbR, Verein oder Einzel? | IT-Medienrecht

Alle Infos zur idealen Rechtsform für Ihr Esport Team! GbR, Verein, Einzelunternehmen? Minimieren Sie Haftungsrisiken & gründen Sie rechtssicher. Jetzt…

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wahl der Rechtsform für ein Esport-Team hängt maßgeblich von den individuellen Zielen und dem Grad der Professionalisierung ab.
  • Die GbR ist zwar weit verbreitet, birgt aber erhebliche private Haftungsrisiken für alle Mitglieder.
  • Ein eingetragener Verein (e.V.) eignet sich primär für gemeinnützige Esport-Projekte und Breitensport, nicht für kommerzielle Unternehmungen.
  • Für kommerzielle Esport-Teams sind GmbH und UG die gängigsten Rechtsformen, wobei die UG trotz einfacherer Gründung Nachteile haben kann.
  • Eine umfassende rechtliche und steuerliche Beratung sowie die Teilnahme an Gründerseminaren sind vor der Gründung oder Professionalisierung dringend empfohlen.

Die passende Rechtsform für Ihr Esport-Team: Eine umfassende Übersicht

Wenn Sie ein Esport-Team gründen oder professionalisieren möchten, stellt sich unweigerlich die Frage nach der geeigneten Rechtsform. Eine pauschale Antwort gibt es hier nicht, denn jede Rechtsform hat spezifische Vor- und Nachteile. Die Wahl der Rechtsform für Ihr Esport-Team hängt maßgeblich von Ihren Zielen und der geplanten Professionalisierung ab. Es gibt kein „Richtig“ oder „Falsch“, sondern nur ein „Passt besser“.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für Esport-Teams

Die meisten Esport-Teams dürften bereits als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) agieren. Eine schriftliche Vereinbarung ist dafür nicht zwingend erforderlich. Sobald mehr als eine Person an der Organisation beteiligt ist, wird es schwierig, das Vorliegen einer GbR zu verneinen. Diese Rechtsform bringt zahlreiche Auswirkungen mit sich, insbesondere im Hinblick auf Vertretung und Haftung.

Einzelunternehmen und eingetragener Kaufmann (e.K.)

Theoretisch ist der Betrieb eines Esport-Teams auch als Einzelgewerbe oder, in einer professionalisierteren Form, als eingetragener Kaufmann (e.K.) möglich. Hierbei sind jedoch zahlreiche Voraussetzungen des Handelsgesetzbuches (HGB) zu beachten. Diese können ohne detaillierte Kenntnisse schnell zu Haftungsfallen führen und werden im Rahmen dieses Artikels nicht umfassend behandelt.

Der Verein als Rechtsform für gemeinnützige Esport-Projekte

Rein juristisch betrachtet ist der Verein zwar eine Körperschaft, doch der eingetragene Verein (e.V.) ist kein geeignetes Vehikel, wenn man mit dem Esport-Team primär Geld verdienen möchte. Die Rechtsfragen rund um kommerzielle Vereine, wie beispielsweise der ADAC als Prototyp, sind komplex und oft eng mit steuerrechtlichen Aspekten verknüpft. Die Vereinsform eignet sich daher am besten für Aktivitäten im Breitensportbereich.

Zwar gibt es auch für Vereine Möglichkeiten, Einnahmen zu generieren, beispielsweise abseits von Mitgliederbeiträgen, oder Strukturen in Verbindung mit einer GmbH oder Aktiengesellschaft zu schaffen. Dies ist jedoch in der Regel nur mit fachkundiger Begleitung durch einen Rechtsanwalt und Steuerberater ratsam. Eine Artikelreihe bietet weitere Einblicke: zur Vereinsgründung, zu Rechtsproblemen rund um Esport als Verein und zur Förderung der Jugend im Esport-Verein.

Kommerzielle Esport-Teams: GmbH, UG und AG

Für ein kommerziell betriebenes Esport-Team in Deutschland gilt die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Prototyp. Eine „kleine“ Variante bildet die Unternehmergesellschaft (UG), oft auch als Mini-GmbH bezeichnet. Die Gründungskosten unterscheiden sich nur geringfügig, allerdings fallen bei einer späteren Umwandlung der UG in eine GmbH erneut Kosten an. Der wesentliche Unterschied liegt im aufzubringenden Stammkapital.

Fazit und Empfehlungen zur Rechtsformwahl

Wie bereits erwähnt, gibt es keine „richtige“ oder „falsche“ Rechtsform für ein Esport-Team. Es muss stets sorgfältig geprüft werden, welche Voraussetzungen und Ziele die Gründer verfolgen. Ich biete hierzu regelmäßige Beratungen an, die weit über den Rahmen dieses Artikels hinausgehen.

Grundsätzlich empfehle ich vor oder bei der Gründung beziehungsweise dem Beginn einer Selbstständigkeit eine zusätzliche Rücksprache mit Institutionen wie der IHK und die Absolvierung eines Gründerseminars. Dort können grundlegende Fragen zu Steuern, Gewerberecht und Buchhaltung geklärt werden, was oft viel Ärger und hohe Rechtsanwaltskosten ersparen kann. Die meisten hier dargelegten Ausführungen, mit Ausnahme des Vereins, gelten übrigens auch vollständig für die Gründung anderer Startups.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine GbR im Kontext von Esport-Teams?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die häufigste Rechtsform für Esport-Teams und entsteht oft schon, wenn mehr als eine Person an der Organisation beteiligt ist. Sie bringt Auswirkungen auf Vertretung und Haftung mit sich, wobei ohne gesonderte Vereinbarung die Vertretungsbefugnis nur gemeinschaftlich möglich ist.
Warum ist ein eingetragener Verein (e.V.) nicht für kommerzielle Esport-Teams geeignet?
Der eingetragene Verein (e.V.) ist primär für gemeinnützige Aktivitäten und den Breitensport gedacht und nicht, um mit dem Esport-Team primär Geld zu verdienen. Kommerzielle Aspekte sind komplex und erfordern in der Regel fachkundige Begleitung durch Rechtsanwalt und Steuerberater.
Was sind die Hauptunterschiede zwischen einer GmbH und einer UG?
Der wesentliche Unterschied zwischen einer GmbH und einer UG (Unternehmergesellschaft) liegt im aufzubringenden Stammkapital. Die UG benötigt weniger Startkapital, jedoch fallen bei einer späteren Umwandlung in eine GmbH erneut Kosten an. Ansonsten sind die meisten Rechtsfragen, Haftungsrisiken und Pflichten vergleichbar.
Welche Haftungsrisiken birgt eine GbR für Esport-Team-Mitglieder?
In einer GbR haftet jedes Mitglied mit seinem vollen privaten Vermögen, potenziell auch über Jahre hinweg, für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Dies umfasst Verträge, Steuern und Sozialversicherungsabgaben, unabhängig davon, ob man sich der Schulden bewusst war.
Warum rät der Autor von der UG-Form ab, obwohl die Gründung einfacher ist?
Der Autor rät von der UG-Form ab, da seine 20-jährige Erfahrung zeigt, dass die vereinfachte Gründung oft falsche Anreize setzt und Gründer in eine trügerische Sicherheit wiegt. Zudem wird eine UG von Investoren und Sponsoren oft als „klein“ wahrgenommen, was die Kapitalbeschaffung erschweren kann.