Das Wichtigste in Kürze
- Der BGH wird am 14. Januar 2020 über die Verantwortung von Online-Bewertungsplattformen im Fall Yelp entscheiden.
- Kern des Rechtsstreits ist Yelps automatisiertes System zur Kategorisierung von Bewertungen in "empfohlen" und "nicht empfohlen".
- Das OLG München verurteilte Yelp, da es die Einbeziehung aller Bewertungen in die Gesamtbewertung forderte.
- Die Entscheidung des BGH wird weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Branche der Bewertungsplattformen haben.
- Plattformbetreiber müssen ihre Haftung für Nutzerkommentare genau kennen und Risiken minimieren.
Yelp-Bewertungen vor dem BGH: Weichenstellung für Online-Plattformen
Die Bewertungsplattform Yelp steht im Fokus eines wichtigen Rechtsstreits. Eine Klägerin nimmt Yelp wegen ihrer spezifischen Bewertungsdarstellungen auf Unterlassung, Feststellung und Schadensersatz in Anspruch. Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Verantwortung von Plattformbetreibern und zur Darstellung von Nutzerbewertungen auf, die weitreichende Auswirkungen für die gesamte Branche haben könnten.
Sachverhalt: Klage gegen Yelp Bewertungsdarstellungen
Yelp ermöglicht angemeldeten Nutzern, Unternehmen mit einem bis fünf Sternen und einem Textbeitrag zu bewerten. Das System ist weit verbreitet und dürfte vielen bekannt sein. Eine Besonderheit liegt in der automatisierten Verarbeitung dieser Yelp-Bewertungen.
Die Funktionsweise der Yelp-Bewertungen
Yelp übernimmt sämtliche Bewertungen. Eine Software stuft sie automatisiert und tagesaktuell entweder als „empfohlen“ oder als „(momentan) nicht empfohlen“ ein. Eine manuelle Kontrolle findet dabei nicht statt.
Beim Aufruf eines Unternehmens auf Yelp werden dessen Bezeichnung und eine Darstellung von bis zu fünf Sternen angezeigt. Diese Sterne repräsentieren den Durchschnitt der Bewertungen aus den „empfohlenen“ Beiträgen. Unmittelbar daneben steht die Angabe „X Beiträge“. Eine entsprechende Anzahl von Bewertungen wird, überschrieben mit „Empfohlene Beiträge für [Unternehmen]“, jeweils mit vergebenen Sternen und dem Textbeitrag wiedergegeben.
Am Ende dieser Wiedergabe findet sich der Hinweis „X andere Beiträge, die momentan nicht empfohlen werden“. Nach Anklicken der daneben befindlichen Schaltfläche erscheint folgender Text:
„Was sind empfohlene Beiträge?
Unsere Nutzer veröffentlichen auf […] Millionen von Beiträgen. Aus diesem Grund benutzen wir eine automatisierte Software, um die hilfreichsten Beiträge hervorzuheben. Diese Software zieht mehrere Faktoren in Betracht, wie z.B. die Qualität, die Vertrauenswürdigkeit und die bisherige Aktivität des Users auf […]. Dieser Vorgang ist für alle Geschäftsauflistungen gleich und steht in keinem Zusammenhang damit, ob ein Unternehmen ein Anzeigenkunde bei uns ist oder nicht. Die Beiträge, die nicht direkt in die Gesamtbewertung einberechnet werden, sind jedoch unten aufgeführt. Hier erfahren Sie mehr darüber.“
Darunter befindet sich die Überschrift „[Anzahl] Beiträge für [Unternehmen] werden momentan nicht empfohlen“ mit dem nachfolgenden Hinweis: „Die Beiträge unten werden nicht in der gesamten Sternchen-Bewertung für das Geschäft berücksichtigt.“ Danach folgt die Wiedergabe der nicht empfohlenen Beiträge.
Die Kritik der Klägerin an den Yelp-Bewertungen
Die Klägerin betreibt zwei Fitness-Studios und ist der Auffassung, dass Yelp sich die Meinungsäußerungen in den Nutzerbeiträgen zu eigen macht. Sie argumentiert, dass die Unterscheidung zwischen empfohlenen und momentan nicht empfohlenen Beiträgen willkürlich erfolge. Die Kriterien hierfür seien nicht nachvollziehbar, wodurch ein verzerrtes und unrichtiges Gesamtbild entstehe.
Bisheriger Prozessverlauf im Streit um Yelp-Bewertungen
- Landgericht München: Wies die Klage zunächst ab.
- Oberlandesgericht München: Verurteilte Yelp und forderte die Einbeziehung aller Bewertungen in die Gesamtbewertung.
- Bundesgerichtshof: Erwartet eine grundsätzliche Klärung durch eine Revision von Yelp.
Das Landgericht München wies die Klage zunächst ab. Es sah keinen Anspruch der Klägerin auf die geforderten Maßnahmen. Dieses Urteil wurde jedoch in der nächsten Instanz revidiert.
Das Oberlandesgericht München verurteilte Yelp hingegen. Das Gericht ordnete an, dass Yelp es zu unterlassen hat, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Fitness-Studios eine Gesamtbewertung oder eine Gesamtzahl der Bewertungen auszuweisen. Dies gilt, sofern von Nutzern abgegebene Beiträge und Bewertungen, die Yelp als „momentan nicht empfohlen“ einstuft, nicht in diese Gesamtbewertung einbezogen werden. Zudem stellte das Oberlandesgericht die Verpflichtung von Yelp fest, entstandenen sowie noch entstehenden Schaden zu ersetzen.
Mit der vom OLG München zugelassenen Revision verfolgt Yelp ihren Antrag auf Zurückweisung der Berufung weiter. Der Fall ist somit vor den Bundesgerichtshof gelangt, wo eine grundsätzliche Klärung erwartet wird.
Die erwartete BGH-Entscheidung zu Yelp Bewertungen
Am Bundesgerichtshof in Karlsruhe fand bereits eine Verhandlung statt. Bislang sind jedoch keine weiteren Informationen zur Tendenz des BGH bekannt. Der Verkündungstermin für eine Entscheidung ist der 14. Januar 2020.
Diese Entscheidung dürfte weitreichende Auswirkungen auf andere Bewertungsplattformen haben. Zusammen mit den Entscheidungen rund um Jameda (siehe dazu z.B. diesen Beitrag) und der aktuellen Kontroverse um Lehrerbewertungs-Apps dürften künftig einige Bewertungsplattformen ihre eigenen Funktionen genau prüfen müssen. Andernfalls könnten sie ebenfalls ins Visier potenziell ungerechtfertigt behandelter Unternehmen oder Produkte auf ihrer Plattform geraten. Der mögliche Schadensersatz bei einer Verletzung von Rechten Dritter kann in diesem Fall enorm sein. Dies unterstreicht die Notwendigkeit für Plattformbetreiber, ihre Haftung für Nutzerkommentare genau zu kennen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Fazit
Das anstehende Urteil des BGH im Fall Yelp ist von hoher Bedeutung für alle Online-Bewertungsplattformen. Es wird voraussichtlich Klarheit darüber schaffen, welche Verantwortung Plattformbetreiber für die Darstellung und Gewichtung von Nutzerbewertungen tragen. Unternehmen sollten diese Entwicklungen genau beobachten und gegebenenfalls ihre eigenen Bewertungsmechanismen anpassen, um rechtliche Risiken zu minimieren.