BGH erweitert Zivilsenate & Kartellsenat | IT-Medienrecht

Jetzt informieren: Der BGH erweitert seine Zivilsenate! Neue Zuständigkeiten für Kartell-, Energie- und Vergaberecht ab 1. September 2019. Alle Details…

Das Wichtigste in Kürze

  • Einrichtung des XIII. Zivilsenats am BGH zum 1. September 2019 in Personalunion mit dem Kartellsenat.
  • Zuständigkeit für spezialisierte Rechtsgebiete wie Kartell-, Energie- und Vergaberecht sowie Rechtsbeschwerden nach dem Freiheitsentziehungsgesetz.
  • Leitung durch Professor Dr. Meier-Beck und Besetzung mit erfahrenen Richterinnen und Richtern zur umfassenden Fallbearbeitung.
  • Die Erweiterung entlastet andere Zivilsenate und stärkt die Bearbeitung komplexer Rechtsfragen.
  • Herausforderungen beim Raumbedarf, insbesondere in Leipzig für den geplanten 6. Strafsenat, erfordern intensive Kooperation der beteiligten Akteure.

Bundesgerichtshof: Neuer XIII. Zivilsenat stärkt Kartellrecht

Zum 1. September 2019 hat die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz einen wichtigen Schritt zur Stärkung des Bundesgerichtshofs unternommen. Es wurde ein weiterer Zivilsenat eingerichtet, der in Personalunion mit dem bereits bestehenden Kartellsenat verbunden ist. Dieser Schritt markiert den ersten Teil einer geplanten Zuteilung von zwei zusätzlichen Senaten an den Bundesgerichtshof.

Zuständigkeiten und Besetzung des verstärkten Senats

Die Geschäftsverteilung innerhalb der Zivilsenate wurde entsprechend dieser Neuregelung angepasst. An der Spitze des Kartellsenats und des neuen XIII. Zivilsenats steht Professor Dr. Meier-Beck, der zuvor den X. Zivilsenat als Vorsitzender leitete. Diese Personalie unterstreicht die hohe Expertise an der Spitze des neuen Senats.

Dem erweiterten Senat gehören weitere erfahrene Richterinnen und Richter an. Dies gewährleistet eine umfassende Bearbeitung der komplexen Fallkonstellationen. Die Besetzung setzt sich wie folgt zusammen:

Bedeutung der Neuausrichtung: Die Perspektive der Präsidentin

Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limperg, äußerte sich positiv zu dieser Entwicklung. Sie betonte, dass der neue Senat ideal dazu geeignet sei, dem gewachsenen Umfang und der zunehmenden Bedeutung des Kartell- und Energierechts gerecht zu werden. Die Einrichtung trägt dazu bei, die Arbeitslast der übrigen Zivilsenate zu reduzieren, indem Aufgaben umverteilt oder Richterkapazitäten freigesetzt werden konnten.

Limperg zeigte sich zudem erfreut über die hochkarätige Erstbesetzung des Senats, die "mit solch beeindruckender Kompetenz" ausgestattet sei. Der Bundesgerichtshof entscheidet regelmäßig über grundlegende Rechtsfragen.

Herausforderungen und Ausblick: Raumbedarf in Leipzig

Trotz der positiven Auswirkungen der Senatserweiterung wies die Präsidentin auf erhebliche Herausforderungen hin. Die Unterbringung des neuen Senats erforderte vom Bundesgerichtshof enorme Anstrengungen. Der Raumbestand ist nun vollständig erschöpft, und ein weiterhin wachsender Raumbedarf bleibt ein anhaltendes Thema.

Besondere Aufmerksamkeit gilt der Situation in Leipzig. Hier arbeiten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, der Bundesgerichtshof, der Generalbundesanwalt sowie die beteiligten Behörden der Stadt Leipzig und des Freistaats Sachsen mit Hochdruck. Ihr Ziel ist eine zeitnahe Unterbringungslösung für den noch zu errichtenden 6. Strafsenat. Im Gegensatz zu Karlsruhe ist in Leipzig eine auch nur vorübergehende Unterbringung des zusätzlichen Personals in der bestehenden Liegenschaft aus Platzgründen ausgeschlossen. Alle Beteiligten kooperieren intensiv, um eine zügige Umsetzung zu ermöglichen. Die effiziente Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten ist dabei von zentraler Bedeutung.

Fazit

Die Einrichtung des XIII. Zivilsenats am Bundesgerichtshof und die Stärkung des Kartellsenats sind wichtige Maßnahmen zur Anpassung der Justiz an die Komplexität moderner Rechtsgebiete. Sie verbessern die Bearbeitung spezialisierter Fälle und entlasten gleichzeitig andere Senate. Die damit verbundenen infrastrukturellen Herausforderungen, insbesondere der Raumbedarf, bleiben jedoch weiterhin eine zentrale Aufgabe für alle beteiligten Akteure.

Häufig gestellte Fragen

Wann wurde der XIII. Zivilsenat am BGH eingerichtet?
Der XIII. Zivilsenat wurde zum 1. September 2019 eingerichtet und ist in Personalunion mit dem bereits bestehenden Kartellsenat verbunden.
Für welche Rechtsgebiete ist der neue XIII. Zivilsenat zuständig?
Der XIII. Zivilsenat ist für kartellrechtliche, energiewirtschaftsrechtliche und vergaberechtliche Rechtsstreitigkeiten zuständig. Zudem bearbeitet er Rechtsbeschwerden nach dem Freiheitsentziehungsgesetz.
Wer leitet den Kartellsenat und den neuen XIII. Zivilsenat?
An der Spitze des Kartellsenats und des neuen XIII. Zivilsenats steht Professor Dr. Meier-Beck, der zuvor den X. Zivilsenat als Vorsitzender leitete.
Welche Vorteile sieht die Präsidentin des BGH in der Neuausrichtung?
Die Präsidentin Bettina Limperg betont, dass der neue Senat dem gewachsenen Umfang und der Bedeutung des Kartell- und Energierechts gerecht wird. Er trägt auch zur Entlastung der übrigen Zivilsenate bei.
Welche Herausforderungen sind mit der Senatserweiterung verbunden?
Eine zentrale Herausforderung ist der Raumbedarf, insbesondere in Leipzig für den noch zu errichtenden 6. Strafsenat, da der Raumbestand in Karlsruhe vollständig erschöpft ist.