Das Wichtigste in Kürze
- Britische Staatsangehörige und Unternehmen verlieren nach dem Brexit das Recht zur Nutzung von .eu Domains.
- .eu Domains mit britischer Whois-Adresse werden am 30. Mai 2019 inaktiv.
- Inaktive Domains können für ein Jahr reaktiviert werden, danach werden sie wieder frei.
- Es besteht die Gefahr von Domain-Squatting, selbst bei Weiterleitungs-Domains.
- Die Regelung gilt auch für Unternehmen in UK-assoziierten Gebieten wie Gibraltar.
Auch wenn man gefühlt glauben mag, das .eu Domains eigentlich keine große Bedeutung haben, so lag deren Verbreitung in Europa mit 3-4 Millionen registrieren Adressen durchaus recht hoch. Für Britische Staatsangehörige bzw. britischen Unternehmen (und somit beispielsweise auch eine Gesellschaft, die als Limited firmiert), fällt nach dem Brexit jedoch das Recht zur Nutzung weg. Nach dem aktuellen Statement des zuständigen Registrars werden Domains mit Whois-Adresse in Großbritannien am 30. Mai 2019 inaktiv.
Die Domains können, bis zu ein Jahr lang kann sie wieder reaktiviert werden, danach kommen Sie wieder auf den freien Markt. Selbst wenn die Domain nur zur Weiterleitung auf eine andere Domain verwendet wird und dort, warum auch immer, britische WHOIS Daten hinterlegt wurden, könnte dies zu unangenehmen Effekten von Trittbrettfahren bzw. Domainhändlern führen, die sodann mithilfe von Markenrecht mühsam beseitigt werden müssen.
Dies betrifft übrigens auch Unternehmen mit Sitz auf mit UK assoziierten Gebieten wie Gibraltar.