Das Wichtigste in Kürze
- Amazon haftet nun stärker für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gegenüber Händlern.
- Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten erfordern jetzt Begründung und Fristen von Amazon.
- Der ausschließliche Gerichtsstand Luxemburg entfällt, inländische Gerichte können zuständig sein.
- Händler erhalten mehr Rechte bei Retouren, Erstattungen und Nutzungsrechten für Produktinformationen.
- Das „Vine“-Bewertungsprogramm wird schrittweise für Marktplatzhändler geöffnet, um die Bewertungspraxis fairer zu gestalten.
Wichtige Änderungen der Amazon Geschäftsbedingungen für Händler durch das Bundeskartellamt
- der bisher einseitige Haftungsausschluss zugunsten von Amazon
- die Kündigung und Sperrung von Händlerkonten
- der Gerichtsstand bei Streitigkeiten
- der Umgang mit Produktinformationen
- weitere wichtige Fragen
Neue Haftungsregeln für Amazon und Händler
Bislang war Amazon gegenüber den Händlern nahezu vollständig von der Haftung freigestellt. Dieser weitgehende Haftungsausschluss wird nun zugunsten der Händler eingeschränkt.
Künftig haftet Amazon, ähnlich wie die Händler selbst, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Auch bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ist Amazon zukünftig in der Verantwortung. Diese Anpassung bringt die Regelungen der europäischen Marktplätze näher an die üblichen europäischen Standards für Geschäftsbeziehungen zwischen Gewerbetreibenden.
Angepasste Kündigungs- und Sperrungsrechte
Bisher besaß Amazon ein uneingeschränktes Recht zur sofortigen Kündigung sowie zur sofortigen Sperrung von Händlerkonten, ohne hierfür Gründe nennen zu müssen. Zukünftig gilt für ordentliche Kündigungen eine Frist von 30 Tagen.
Bei außerordentlichen Kündigungen, die auf dem Vorwurf von Gefährdungen oder Rechtsverletzungen durch einen Händler basieren, sowie bei Sperrungen, ist Amazon nun zur Information und Begründung verpflichtet. Diese Neuerung stärkt die Rechtssicherheit für Händler, die nun nicht mehr mit willkürlichen Kontensperrungen konfrontiert werden sollten. Insbesondere nach früheren Problemen, bei denen Amazon Verkäufer-Gelder eingefroren hat, ist dies ein wichtiger Schritt.
Neuer Gerichtsstand für Streitigkeiten
Zuvor war Luxemburg als ausschließlicher Gerichtsstand in den europäischen Geschäftsbedingungen für den Marktplatz und den Zahlungsverkehr festgelegt. Diese Vorschrift erschwerte es, insbesondere kleineren Händlern, eine rechtliche Auseinandersetzung überhaupt zu beginnen.
Die Exklusivität des luxemburgischen Gerichtsstands entfällt nun für alle europäischen Marktplätze. Unter bestimmten Voraussetzungen können künftig auch inländische Gerichte zuständig sein. Dies vereinfacht Gerichtsstandsfragen bei Internetbuchungen und andere rechtliche Streitigkeiten erheblich.
Retouren und Erstattungen: Mehr Rechte für Händler
Für die Kunden bleiben die Regelungen zu Retouren und Erstattungen unverändert. Die bestehenden Amazon-Regeln im Kundenverhältnis sind von den Neuerungen unberührt.
Bislang trugen Händler einseitig die Kosten und Folgen von Erstattungsentscheidungen, die von Amazon getroffen wurden. Nun können Händler Widerspruch einlegen, wenn sie eine Retoure für unberechtigt halten. Zudem können sie gegebenenfalls einen Ausgleichsanspruch gegenüber Amazon geltend machen.
Produktinformationen und Nutzungsrechte neu geregelt
Bisher mussten Händler Amazon sehr weitreichende Nutzungsrechte für ihre Produktmaterialien wie Informationen, Beschreibungen und Bilder einräumen. Außerdem war es erforderlich, dem Amazon-Marktplatz Produktmaterialien in einer Qualität zur Verfügung zu stellen, die der in anderen Vertriebskanälen verwendeten entsprach.
Die angepassten Regelungen bringen Verbesserungen und Klarstellungen bei den Nutzungsrechten zugunsten der Händler. Die zulässige Nutzung durch Amazon ist jetzt auf bestimmte Verwendungszwecke beschränkt. Die sogenannte „Paritätsvorgabe“ entfällt, was es ermöglicht, hochwertigere oder speziellere Produktinformationen und Darstellungen auf anderen Webseiten zu präsentieren. Anforderungen von Amazon an die Qualität des Produktmaterials bleiben jedoch bestehen. Diese Neuerung fördert den Wettbewerb und unterstützt Händler und Hersteller dabei, mit eigenen Internetseiten gegen den Amazon-Marktplatz anzutreten. Dies ist auch relevant für den Umgang mit Urheberrecht im digitalen Raum, insbesondere bei Bildern und Beschreibungen.
Reduzierte Geheimhaltungspflichten
Öffentliche Äußerungen der Händler zur Geschäftsbeziehung mit Amazon waren bislang nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Amazon gestattet. Diese Klausel wird nun weitgehend reduziert, was den Händlern mehr Freiheit in ihrer Kommunikation einräumt.
Mehr Transparenz für Händler
Das Bundeskartellamt hat sichergestellt, dass die geltenden Regelungen für Händler künftig leichter zu finden und zu identifizieren sind. Änderungen werden zudem mit einer Frist von 15 Tagen im Voraus angekündigt. Dies erhöht die Planbarkeit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Neuerungen bei Produktrezensionen und Verkäuferbewertungen
Viele Händler kritisierten die Bewertungspraxis von Amazon. Sie beanstandeten, dass Amazon Verkäufe des eigenen Handels (Amazon Retail) gegenüber denen von Marktplatzhändlern bevorzugen würde. Insbesondere wurden über Drittanbieter eingeholte Produktbewertungen von der Plattform entfernt. Amazon begründete dies mit dem erheblichen Risiko falscher und manipulativer Bewertungen und kündigte an, das Problem grundlegend anzugehen.
Als wichtige Neuerung soll das Bewertungsprogramm „Vine“, das bisher nur Lieferanten von Amazon Retail offenstand, schrittweise für Marktplatzhändler geöffnet werden, die eine bei Amazon registrierte Marke besitzen. Dies kann dazu beitragen, die Problematik schlechter Bewertungen in Online-Portalen fairer zu gestalten.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Anpassungen der Amazon Geschäftsbedingungen eine deutliche Verbesserung für Händler auf den europäischen Marktplätzen darstellen. Sie erhöhen die Rechtssicherheit und schaffen fairere Wettbewerbsbedingungen, indem sie Amazon stärker in die Verantwortung nehmen und die Transparenz erhöhen. Diese Neuerungen sind ein direktes Ergebnis der kartellrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamtes.