Cathy Hummels, Schleichwerbung als Influencer?

Heute sollte es eigentlich eine interessante Entscheidung am Landgericht München geben, die die Rechtsprechung rund um Influencer-Marketing und die…

Das Wichtigste in Kürze

  • Große Rechtsunsicherheit im Influencer-Marketing bezüglich der Kennzeichnungspflicht von Posts als Werbung.
  • Das Landgericht München tendierte im Fall Cathy Hummels dazu, eine Kennzeichnung nur bei direkter Gegenleistung zu fordern, im Gegensatz zur strengeren Linie des Kammergerichts Berlin.
  • Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) fordert eine Kennzeichnung auch ohne direkte Bezahlung, da Influencer und Unternehmen von den Posts profitieren.
  • Der Fall wird schriftlich fortgesetzt und könnte bis zum Bundesgerichtshof gehen, um eine bundesweite Klärung herbeizuführen.

Heute sollte es eigentlich eine interessante Entscheidung am Landgericht München geben, die die Rechtsprechung rund um Influencer-Marketing und die Pflicht zum Kennzeichnen von Posts auf Instagram, für die ein Influencer nicht direkt bezahlt wird, beleuchten sollte. Die Rechtsprobleme entsprechen damit denen in den Prozessen rund um Vreni Frost in Berlin und einigen weiteren Influencern.

Leider gibt es heute jedoch weder ein Urteil, noch mehr Rechtssicherheit. Während das Kammergericht in Berlin noch für viel Konkretisierung sorgte und eine Kennzeichnung im Prinzip nur dann nicht fordert, wenn es um wirkliche redaktionelle Berichterstattung geht, scheint die Richterin in München eher den Argumenten von Cathy Hummels und nicht denen des Verbands Sozialer Wettbewerb zu folgen. Die Richterin tendiert aktuell dahin, dass Werbung nur dann zu kennzeichnen sei, wenn der Influencer für den Post eine Gegenleistung wie Geld, ein Geschenk oder eine Einladung erhalten habe. Der VSW hingegen insistierte weiter, dass es darauf nicht ankomme: Sowohl der Influencer als auch die verlinkten oder im Bild gezeigten Unternehmen profitierten schließlich auch ohne Vergütung von dem Post. Das ist – zumindest leicht tendenziell – auch die Meinung anderer Gerichte.

Die Richterin brachte auch ein weiteres Argument in die Diskussion ein, nämlich ob bei bekannten Influencern wie Cathy Hummels nicht sowie klar sei, dass fast eine halbe Million Follower nicht nur ihre „Freunde“ seien. Das ist als Argument aber auch gefährlich und zu allem geeignet, aber nicht als juristisch wertvoller, und hart abgrenzbarer,. Rat. Was ist schließlich mit den 1000enden eventuell nicht ganz so bekannten Influencern?

Das Verfahren soll nun schriftlich fortgesetzt werden und eine Entscheidung am 29. April 2019 ergehen.

Insgesamt sehen sich Influencer, seien es Streamer, Instagram-Nutzer oder sonstige Social Media Anbieter, aktuell einer großen Rechtsunsicherheit ausgesetzt, in der es nur wenige Grenzen gibt, die sich auch noch ständig verschieben. Letzten Endes muss in dieser Rechtsfrage wohl der Bundesgerichtshof eine Entscheidung treffen. Der Weg dorthin ist vorliegend einfacher, da es sich bereits um ein Hauptsacheverfahren handelt. Der VSW hat angekündigt, dass er den Streit auch bis zum Bundesgerichtshof tragen würde.

Häufig gestellte Fragen

Worum ging es im Fall Cathy Hummels vor dem Landgericht München?
Im Fall Cathy Hummels ging es um die Frage, wann Posts von Influencern auf Instagram als Werbung gekennzeichnet werden müssen, insbesondere wenn keine direkte Bezahlung oder Gegenleistung erfolgt ist. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) klagte gegen Cathy Hummels wegen angeblicher Schleichwerbung.
Welche unterschiedlichen Rechtsauffassungen gibt es zur Kennzeichnungspflicht von Influencer-Posts?
Das Kammergericht Berlin fordert eine Kennzeichnung, es sei denn, es handelt sich um rein redaktionelle Berichterstattung. Die Richterin in München tendierte dazu, eine Kennzeichnung nur bei direkter Gegenleistung (Geld, Geschenk, Einladung) zu verlangen. Der VSW hingegen argumentiert, dass auch ohne direkte Vergütung eine Kennzeichnung nötig ist, da Influencer und Unternehmen profitieren.
Was ist die Rolle des Verbands Sozialer Wettbewerb (VSW) in solchen Verfahren?
Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) ist eine Organisation, die sich für fairen Wettbewerb einsetzt und Influencer wegen angeblicher Schleichwerbung abmahnt oder verklagt, um eine Kennzeichnungspflicht auch ohne direkte Gegenleistung durchzusetzen.
Wie ist die aktuelle Rechtslage für Influencer in Deutschland?
Die aktuelle Rechtslage für Influencer ist von großer Rechtsunsicherheit geprägt, da es unterschiedliche gerichtliche Auffassungen gibt und sich die Grenzen ständig verschieben. Es wird erwartet, dass letztendlich der Bundesgerichtshof eine klärende Entscheidung treffen muss.
Wie geht es im Fall Cathy Hummels weiter?
Das Verfahren sollte schriftlich fortgesetzt werden, und eine Entscheidung wurde für den 29. April 2019 erwartet. Der VSW hat angekündigt, den Streit notfalls bis zum Bundesgerichtshof zu tragen.