MiCAR: Neue EU-Regulierung für Kryptowerte | IT-Medienrecht

Jetzt informieren: Die MiCAR-Verordnung bringt neue EU-Regeln für Kryptowerte. Erfahren Sie alles zur Umsetzung, BaFin und den Auswirkungen auf Ihr…

Das Wichtigste in Kürze

  • Die MiCAR-Verordnung ist der neue EU-Rechtsrahmen für Kryptowerte, der am 29. Juni 2023 in Kraft trat, mit Übergangsfristen für die meisten Bestimmungen.
  • In Deutschland wird MiCAR durch das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) und das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) umgesetzt, wobei die BaFin die zuständige Aufsichtsbehörde ist.
  • MiCAR schafft erstmals einen umfassenden Regulierungs- und Aufsichtsrahmen für bisher unregulierte Kryptowerte in der EU und unterscheidet zwischen Wertreferenzierten Token (ARTs), E-Geld-Token (EMTs) und Utility Token.
  • Emittenten von ARTs und EMTs müssen ab dem 30. Juni 2024 Zulassungs-, Whitepaper-, Verhaltens- und Liquiditätsanforderungen erfüllen.
  • Krypto-Dienstleister (CASPs) benötigen ab dem 30. Dezember 2024 eine Zulassung und unterliegen umfassenden Geldwäschebekämpfungs-, Aufsichts- und Verhaltensanforderungen.

MiCAR: Der neue EU-Rechtsrahmen für Kryptowerte

Die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) wurde am 9. Juni 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 29. Juni 2023 in Kraft. Die meisten Bestimmungen werden jedoch erst nach einer Übergangszeit von 12 bis 18 Monaten anwendbar sein. Trotzdem sollten sich Marktteilnehmer schon jetzt mit den neuen Regeln vertraut machen und auf die Umsetzung vorbereiten.

In Deutschland erfolgt die Umsetzung der MiCAR durch zwei neue Gesetze: das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) und das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Das FinmadiG begleitet die MiCAR-Umsetzung und nimmt notwendige Anpassungen an bestehenden Gesetzen vor, beispielsweise am Geldwäschegesetz und am Kreditwesengesetz.

Das KMAG regelt ergänzend das Aufsichtshandeln der zuständigen Behörden. Es bestimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als zuständige Aufsichtsbehörde für die MiCAR-Regelungen in Deutschland. Die BaFin wird künftig die Überwachung der MiCAR-Regelungen verantworten und erhält dafür notwendige Befugnisse, um gegen unerlaubte Geschäfte einzuschreiten. Für Startups und Unternehmen in diesem Bereich ist es essenziell, sich frühzeitig mit diesen Anforderungen auseinanderzusetzen, um Compliance-Strategien zu entwickeln.

Aktuell befindet sich das KMAG noch im Gesetzgebungsverfahren und ist noch nicht in Kraft getreten. Mit der „MiCAR-AntragsV“ soll es Unternehmen aber ermöglicht werden, Anträge nach MiCAR bereits vor dem 30. Dezember 2024 zu stellen. Dies ist wichtig, um rechtzeitig Kryptowerte-Dienstleistungen unter dem neuen Rechtsrahmen erbringen zu können.

Durch das FinmadiG wird zudem ein neues Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) eingeführt. In Abgrenzung zum „Kryptowerte“-Begriff der MiCAR werden die bisherigen „Kryptowerte“ im Kreditwesengesetz (KWG) in „Kryptografische Instrumente“ umbenannt. Das KWG-Kryptoverwahrgeschäft wird zum „qualifizierten Kryptoverwahrgeschäft“. Im Geldwäschegesetz (GwG) werden Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen im Sinne der MiCAR als geldwäscherechtlich Verpflichtete aufgenommen.

Was regelt MiCAR?

Für all diese Akteure gelten künftig EU-weit harmonisierte Anforderungen. Diese betreffen Zulassung, Geschäftsorganisation, Verbraucherschutz, Marktintegrität und Aufsicht. Ziel ist es, ein Level Playing Field zu schaffen, Aufsichtsarbitrage zu verhindern und den Anlegerschutz zu stärken.

Welche Kryptowerte fallen unter MiCAR?

  1. Wertreferenzierte Token (Asset-Referenced Tokens, ARTs): ARTs sind Token, die einen stabilen Wert in Bezug auf einen zugrunde liegenden Referenzwert wie Währungen, Rohstoffe oder andere Kryptowerte aufrechterhalten sollen. Sie dienen als Zahlungsmittel oder Wertaufbewahrungsmittel, ohne den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels zu haben. Beispiele für ARTs sind an Fiat-Währungskörbe oder Rohstoffe gekoppelte Stablecoins. Emittenten von ARTs müssen besondere Anforderungen erfüllen, unter anderem eine Zulassung durch die zuständige Behörde, die Veröffentlichung eines Whitepapers, Liquiditäts- und Kapitalanforderungen sowie Vorgaben zur Verwahrung der Referenzwerte.
  2. E-Geld-Token (E-Money Tokens, EMTs): EMTs sind Token, die einen stabilen Wert in Bezug auf eine einzelne Fiat-Währung wie den Euro oder US-Dollar aufrechterhalten sollen. Sie qualifizieren als E-Geld im Sinne der zweiten E-Geld-Richtlinie (EMD2). Emittenten von EMTs benötigen eine E-Geld-Lizenz. Sie müssen zudem die Anforderungen der EMD2 sowie zusätzliche Vorgaben der MiCAR erfüllen, zum Beispiel zur Verwahrung der Referenzwährung und zur Einlösung der Token.
  3. Utility Token: Utility Token sind Kryptowerte, die nur dazu dienen, digitalen Zugang zu einem vom Emittenten gelieferten Gut oder einer Dienstleistung zu gewähren. Sie verleihen den Inhabern keine anderen Rechte gegenüber dem Emittenten. Utility Token unterliegen den geringsten Anforderungen unter MiCAR. Emittenten müssen lediglich ein Whitepaper veröffentlichen und bestimmte Informations- und Marketingregeln einhalten.

Nicht unter MiCAR fallen dagegen beispielsweise:

MiCAR schafft somit erstmals eine umfassende Taxonomie und ein Regelwerk für bisher weitgehend unregulierte Token-Arten. Diese passten bisher nicht in bestehende Regulierungsrahmen. Durch die Differenzierung nach ARTs, EMTs und Utility Token sowie die risikoadjustierten Anforderungen soll ein angemessener Anleger- und Verbraucherschutz bei gleichzeitiger Innovationsoffenheit gewährleistet werden.

Welche Pflichten gelten für Emittenten?

  1. Zulassung durch die zuständige nationale Behörde und Veröffentlichung eines White Papers für Anleger:

    • Das White Paper muss detaillierte Angaben zum Emittenten, zum Projekt, zu den mit dem ART/EMT verbundenen Rechten, Risiken und Kosten sowie zur zugrunde liegenden Technologie enthalten.
    • Das White Paper ist der Aufsichtsbehörde zu notifizieren und auf der Website des Emittenten zu veröffentlichen.
  2. Verhaltens- und Governance-Anforderungen: Diese umfassen Marketing, Offenlegung von Informationen und den Umgang mit Interessenkonflikten.

    • Emittenten müssen ehrlich, fair und professionell im besten Interesse ihrer Kunden handeln.
    • Sie müssen Interessenkonflikte identifizieren, offenlegen und vermeiden oder managen.
    • Marketingmitteilungen müssen als solche erkennbar sein und dürfen nicht irreführend sein.
    • Emittenten müssen über solide Governance-Regelungen verfügen, wie eine klare Organisationsstruktur, kompetente Geschäftsleiter und Regelungen zur Geschäftskontinuität.
  3. Aufsichtsrechtliche Anforderungen zur Sicherstellung ausreichender Liquidität: Ziel ist die Fähigkeit, Rücknahmeanträge zu erfüllen.

    • Emittenten von ARTs/EMTs müssen jederzeit Eigenmittel in Höhe von mindestens 350.000 EUR, 2% des Durchschnittsbetrags der Reservevermögenswerte oder einem Viertel der Fixkosten des Vorjahres halten, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Solche Finanzierungsanforderungen sind für Startups oft eine Herausforderung.
    • Sie müssen Reserven an Vermögenswerten vorhalten. Diese müssen rechtlich und operativ von ihrem Bestand getrennt sein und nach spezifischen Verwahrungsregeln verwaltet werden.
    • Emittenten müssen Rücknahme- und Liquiditätspläne aufstellen, um die Rücknahme von Token sicherzustellen.

Emittenten von EMTs unterliegen zusätzlichen Anforderungen:

Für Emittenten von Utility Token und anderen Kryptowerten gelten ab dem 30. Dezember 2024 Transparenz- und Offenlegungspflichten für die Emission, das öffentliche Angebot und die Zulassung zum Handel. Sie müssen ebenfalls ein Whitepaper veröffentlichen. Dieses muss jedoch weniger umfangreiche Informationen enthalten als bei ARTs/EMTs.

Was müssen Krypto-Dienstleister beachten?

Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (Crypto-Asset Service Provider, CASPs) benötigen ab dem 30. Dezember 2024 eine Zulassung, um in der EU tätig zu sein. Zu den von MiCAR erfassten Krypto-Dienstleistungen gehören unter anderem:

CASPs unterliegen umfassenden Geldwäschebekämpfungs-, Aufsichts- und Verhaltensanforderungen. Sie müssen über robuste Governance-Regelungen, effektive Verfahren zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie angemessene interne Kontrollmechanismen verfügen. Zudem müssen sie hohe Standards in Bezug auf die Sicherheit der IT-Systeme, die Aufbewahrung von Aufzeichnungen und den Schutz von Kundengeldern und -vermögenswerten einhalten. Die Identifikation und Vermeidung von Interessenkonflikten sowie ein faires und transparentes Handeln gegenüber Kunden sind ebenfalls Pflicht. Sie müssen der zuständigen Behörde regelmäßig Bericht erstatten und Verstöße gegen MiCAR oder andere einschlägige Vorschriften melden. Für RegTech-Startups ergeben sich hieraus neue Chancen.

Die Zulassung als CASP gilt EU-weit und ermöglicht die grenzüberschreitende Erbringung von Krypto-Dienstleistungen. Allerdings können die Mitgliedstaaten zusätzliche Anforderungen für CASPs festlegen, die in ihrem Hoheitsgebiet tätig sind, sofern diese Anforderungen verhältnismäßig und diskriminierungsfrei sind.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) arbeiten derzeit mit Hochdruck. Sie entwickeln die technischen Regulierungs- und Durchführungsstandards sowie Leitlinien, die die Anwendung von MiCAR weiter präzisieren werden.

ESMA hat bereits zwei finale Berichte zu MiCAR veröffentlicht. Der erste Bericht vom März 2024 enthält Vorschläge zu Informationen bezüglich der Zulassung von CASPs. Zudem betrifft er die Notifizierung von Finanzunternehmen, die Krypto-Dienstleistungen erbringen wollen, die Bewertung beabsichtigter Beteiligungserwerbe an CASPs sowie die Beschwerdebearbeitung durch CASPs. Der zweite Bericht vom Mai 2024 betrifft die Regeln zu Interessenkonflikten für CASPs.

Die EBA hat ebenfalls mehrere finale Entwürfe für technische Regulierungsstandards und Leitlinien zu MiCAR vorgelegt. Diese betreffen unter anderem die Eigenmittelanforderungen, Liquiditätsanforderungen und Sanierungspläne für Emittenten von ARTs und EMTs. Darüber hinaus umfassen sie die Informationen zur Bewertung des Erwerbs qualifizierter Beteiligungen an ART-Emittenten sowie das Verfahren zur Genehmigung von White Papers für von Kreditinstituten emittierte ARTs.

Die Europäische Kommission hat zudem im Mai 2024 delegierte Verordnungen zu MiCAR erlassen. Diese legen beispielsweise die von der EBA erhobenen Gebühren, die Kriterien für die Einstufung von ARTs und EMTs als bedeutend sowie die Kriterien für die Ausübung der Interventionsbefugnisse der Aufsichtsbehörden fest. Einen groben Überblick über den finalen Entwurf von MiCAR gab es bereits.

Die ersten öffentlichen Konsultationen zu diesen Level 2- und Level 3-Maßnahmen sind wichtige Meilensteine bei der Umsetzung des MiCAR-Rahmens. Sie tragen dazu bei, Klarheit und Vorhersehbarkeit zu schaffen. Gleichzeitig fördern sie den fairen Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern und gewährleisten ein sichereres Umfeld für Anleger in der gesamten EU.

Fazit

Als technikaffiner Anwalt, der die Entwicklungen rund um MiCAR genau verfolgt, kann ich Startups und Krypto-Unternehmen nur empfehlen, sich frühzeitig mit den neuen Regeln vertraut zu machen. Suchen Sie den Dialog mit den zuständigen Behörden. Nur so lässt sich ein reibungsloser Übergang zu MiCAR sicherstellen und böse Überraschungen vermeiden.

Die Aufsichtsbehörden haben ihrerseits unmissverständlich klargemacht, dass die EU kein Tummelplatz für Krypto-Anbieter sein wird, die sich die Rosinen herauspicken oder krumme Dinger drehen wollen. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Ich werde die weiteren Entwicklungen rund um MiCAR, insbesondere die Verabschiedung der ausstehenden technischen Standards und Leitlinien sowie die Vorbereitungen der Marktteilnehmer und Aufsichtsbehörden, weiterhin aufmerksam beobachten und darüber berichten.

Wenn Sie als Startup oder Krypto-Unternehmen Fragen zur Umsetzung von MiCAR haben oder Unterstützung bei der Beantragung einer Zulassung als CASP oder Emittent benötigen, stehe ich Ihnen gerne mit meiner Expertise zur Seite. Gemeinsam finden wir einen Weg, wie Sie die Chancen des neuen Rechtsrahmens optimal nutzen und die Compliance-Anforderungen effizient erfüllen können. Sprechen Sie mich einfach an – ich freue mich darauf, Sie auf Ihrer Reise in die spannende Welt von MiCAR zu begleiten!

Häufig gestellte Fragen

Wann ist die MiCAR-Verordnung in Kraft getreten?
Die MiCAR-Verordnung ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten, wobei die meisten Bestimmungen erst nach einer Übergangszeit von 12 bis 18 Monaten anwendbar sein werden.
Welche deutschen Gesetze setzen die MiCAR-Verordnung um?
Die Umsetzung der MiCAR in Deutschland erfolgt durch das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) und das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).
Welche Behörde ist in Deutschland für die Aufsicht der MiCAR-Regelungen zuständig?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die zuständige Aufsichtsbehörde für die MiCAR-Regelungen in Deutschland.
Welche drei Kategorien von Token unterscheidet MiCAR?
MiCAR unterscheidet zwischen Wertreferenzierten Token (Asset-Referenced Tokens, ARTs), E-Geld-Token (E-Money Tokens, EMTs) und Utility Token.
Welche Kryptowerte fallen nicht unter die MiCAR-Verordnung?
Nicht unter MiCAR fallen beispielsweise Security Token (die als Finanzinstrumente gelten), einzigartige, nicht-fungible Token (NFTs) sowie Kryptowerte, die bereits von anderen EU-Vorschriften erfasst werden (z.B. Einlagen, Fonds, Verbriefungspositionen oder Versicherungsprodukte).
Ab wann müssen Emittenten von ARTs und EMTs regulatorische Verpflichtungen erfüllen?
Emittenten von ARTs und EMTs müssen ab dem 30. Juni 2024 regulatorische Verpflichtungen erfüllen.
Ab wann benötigen Krypto-Dienstleister (CASPs) eine Zulassung in der EU?
Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (CASPs) benötigen ab dem 30. Dezember 2024 eine Zulassung, um in der EU tätig zu sein.