DOSB erteilt dem eSport eine Absage!

Der Deutsche olympische Sportbund hat dem eSport oder, wie es die Profis aus Frankfurt nennen, eGaming, eine Absage erteilt und die Anerkennung als Sport…

Das Wichtigste in Kürze

  • Der DOSB hat dem eSport die Anerkennung als Sport verweigert.
  • Hauptgründe sind die Nichterfüllung zentraler Aufnahmekriterien und die Dominanz kommerzieller Interessen im eGaming.
  • Der DOSB will eGaming-Aktivitäten in seinen Vereinen unterbinden.
  • Die Verantwortung für elektronische Sportartensimulationen liegt bei den Fachverbänden der jeweiligen Sportarten.
  • Das IOC teilt die ablehnende Haltung des DOSB zur Anerkennung von eSport.

Der Deutsche olympische Sportbund hat dem eSport oder, wie es die Profis aus Frankfurt nennen, eGaming, eine Absage erteilt und die Anerkennung als Sport versagt.

Dabei kommt er unter anderem zu dem Ergebnis, dass eGaming in seiner Gesamtheit nicht den zentralen Aufnahmekriterien entspricht, die das Sport- und Verbändesystem unter dem Dach des DOSB konstituieren und prägen.

Juristisch entscheidend ist dabei vor allem, dass der DOSB aktuell keinen Anlass sieht, die Abgabenordnung zu ändern und mit eGaming/“eSport“ einen Bereich aufzunehmen, der vor allem kommerziellen Verwertungsinteressen folgt. Aus diesem Grund will dieser auch konsequent darauf hinwirken, dass keine eGaming-Aktivitäten in Vereinen angeboten werden, die dem anerkannten Wertekanon des DOSB-Sportsystems nicht entsprechen.

Zur Förderung der elektronischen Sportartensimulationen sieht der Verband jene Verbände, die sich mit der jeweils im Spiel dargestellten Sportart befassen, in der Pflicht.

„Der DOSB empfiehlt, die im Bereich der virtuellen Sportarten aktiven Personen über die Sportarten zu melden“, heißt es. Somit bestehe derzeit „keine Notwendigkeit für einen oder mehrere eigenständige eGaming/eSport-Verbände unter dem Dach des DOSB“.

Die juristische Betreuung von eSport-Aktivitäten, die auch darauf bauen, dass Ehrenamt, Förderung und steuerliche Gleichbehandlung mit Sport notwendig ist, macht diese Entscheidung nicht leichter. Auch wenn der DOSB die weiteren Entwicklungen sorgfältig beobachten will, begrüßt dieser aktuell ausdrücklich die Erklärung des IOC vom 21. Juli 2018, mit der das IOC von einer Anerkennung von „eSport“ derzeit deutlich Abstand nimmt.

Die gesamte Stellungnahme findet man hier.

Häufig gestellte Fragen

Warum hat der DOSB dem eSport die Anerkennung als Sport verweigert?
Der DOSB hat dem eSport die Anerkennung verweigert, da eGaming in seiner Gesamtheit nicht den zentralen Aufnahmekriterien des Sport- und Verbändesystems entspricht. Ein wesentlicher Grund ist, dass eGaming vor allem kommerziellen Verwertungsinteressen folgt und der DOSB keinen Anlass sieht, die Abgabenordnung dafür zu ändern.
Welche Konsequenzen hat die Entscheidung des DOSB für eGaming-Aktivitäten in Vereinen?
Der DOSB wird konsequent darauf hinwirken, dass keine eGaming-Aktivitäten in Vereinen angeboten werden, die dem anerkannten Wertekanon des DOSB-Sportsystems nicht entsprechen. Dies soll verhindern, dass eGaming unter dem Dach des DOSB stattfindet.
Wer ist laut DOSB für die Förderung elektronischer Sportartensimulationen zuständig?
Zur Förderung der elektronischen Sportartensimulationen sieht der DOSB jene Verbände in der Pflicht, die sich mit der jeweils im Spiel dargestellten Sportart befassen. Er empfiehlt, die im Bereich der virtuellen Sportarten aktiven Personen über die jeweiligen Sportarten zu melden.
Teilt das Internationale Olympische Komitee (IOC) die Haltung des DOSB zum eSport?
Ja, der DOSB begrüßt ausdrücklich die Erklärung des IOC vom 21. Juli 2018, mit der das IOC ebenfalls von einer Anerkennung von „eSport“ derzeit deutlich Abstand nimmt. Dies zeigt eine ähnliche Haltung beider Organisationen.