Das Wichtigste in Kürze
- Der Alkoholausschank in Esports Locations erfordert eine Gaststättenerlaubnis mit umfassendem Konzessionsverfahren.
- Die Spielverordnung ist relevant, aber Esports-Titel gelten in der Regel nicht als Glücksspiel im Sinne der Gewerbeordnung.
- Eine Änderung des § 33i GewO, beeinflusst durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie, befreit Unterhaltungsspiele ohne Gewinnmöglichkeit von der Erlaubnispflicht.
- Offene Kommunikation mit Behörden und eine professionelle Betriebsgestaltung sind entscheidend, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
- Eine professionelle rechtliche Beratung ist empfehlenswert, um die komplexen Anforderungen zu navigieren.
Alkoholausschank in Esports Locations: Genehmigung und rechtliche Rahmenbedingungen
Esportler sind häufig Konsumenten von Energydrinks. Doch Betreiber von Esports Locations, wie Esportbars oder LAN-Arenen, stellen sich zunehmend die Frage, ob der Ausschank von Alkohol zulässig ist. Eine entsprechende Genehmigung könnte den Umsatz erheblich steigern.
Die Gaststättenerlaubnis: Voraussetzungen für den Alkoholausschank
Gastronomische Betriebe, die Alkohol ausschenken möchten, müssen eine Gaststättenerlaubnis beantragen. Hierfür ist ein umfassendes Konzessionsverfahren erforderlich, an dem verschiedene Ämter beteiligt sind.
- Eine ausgefüllte Gewerbeanmeldung.
- Der ausgefüllte Antrag auf Konzessionserteilung.
- Personalausweis oder Pass zur Einsichtnahme (Ausländer zusätzlich Aufenthaltserlaubnis für selbstständige Erwerbstätigkeit).
- Aktuelles Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate).
- Nachweis über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung.
- Gegebenenfalls Nachweis über die Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz.
- Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag für die Räumlichkeiten.
- Kurze Beschreibung des Vorhabens oder der Betriebsart.
- Grundrisszeichnung des gesamten Betriebs im Maßstab 1:100 (ggf. Lagepläne).
- Für Kapitalgesellschaften/juristische Personen: Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister.
- Eine ausgefüllte Gewerbeanmeldung.
- Der ausgefüllte Antrag auf Konzessionserteilung.
- Personalausweis oder Pass zur Einsichtnahme. Ausländer benötigen zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit im beantragten Gewerbe gestattet.
- Ein aktuelles Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, jeweils nicht älter als drei Monate und zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt.
- Ein Nachweis über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung.
- Gegebenenfalls ein Nachweis über die Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz.
- Ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag für die Räumlichkeiten.
- Eine kurze Beschreibung des Vorhabens oder der Betriebsart.
- Eine Grundrisszeichnung des gesamten Betriebs im Maßstab 1:100. Gegebenenfalls sind Lagepläne einzureichen, um die Nutzungsfähigkeit der Räume für das Gaststättengewerbe zu belegen.
- Kapitalgesellschaften und juristische Personen benötigen zusätzlich einen Auszug aus dem Handelsregister oder gegebenenfalls aus dem Vereinsregister.
Rechtliche Fallstricke: Die Spielverordnung und ihre Anwendbarkeit auf Esports Locations
Die Zulässigkeit des Alkoholausschanks hängt von mehreren rechtlichen Normen ab. Besonders relevant für Esports Locations ist § 3 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung).
Diese Norm besagt, dass „In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, in denen alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, [...] höchstens drei Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden [dürfen].“
Abgrenzung: Esports als Skillgaming oder Glücksspiel?
Die Anwendung dieser Norm wirft die Frage auf, inwieweit Esports als Skillgaming oder Glücksspiel einzuordnen ist. Dies ist entscheidend für die rechtliche Bewertung der Räumlichkeiten. Ebenso wichtig ist die Reichweite des Erlaubnisvorbehalts des § 33i Gewerbeordnung. Ein altes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das sich mit der Spielhallenerlaubnis befasst, gibt zwar Orientierung, neuere Rechtsprechung existiert jedoch nicht. Eine fundierte Einschätzung, ob beispielsweise FIFA als Glücksspiel gilt, ist hier von großer Bedeutung.
Die Gewerbeordnung und die EU-Dienstleistungsrichtlinie
Es ist davon auszugehen, dass weder § 33f Gewerbeordnung als Ermächtigungsnorm für die Spielverordnung, noch § 33i Gewerbeordnung typische PCs mit bekannten Esport-Titeln erfassen. Diese Regelungen zielen auf Geräte mit Gewinnmöglichkeiten ab, wie Geldspielautomaten. Ein Spiel wie Fortnite ist damit weder in seiner Art noch hinsichtlich des Jugendschutzes oder der Suchtprävention vergleichbar.
Auch § 33i Gewerbeordnung verweist auf die §§ 33c und 33d GewO, die beide „Gewinnmöglichkeiten“ thematisieren. Turniergewinne bei Esport-Titeln fallen unserer Einschätzung nach nicht unter diese Definition. Auch die Definition des § 3 Glücksspielstaatsvertrag ist hier nicht anwendbar.
Eine Änderung des § 33i Gewerbeordnung stützt diese Auslegung. Sie erfolgte aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland. Die Kommission sah die alte Fassung der Norm als Verstoß gegen Art. 9 der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG an.
Die Dienstleistungsrichtlinie legt fest:
(1) Die Mitgliedstaaten dürfen die Aufnahme und die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit nur dann Genehmigungsregelungen unterwerfen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a) die Genehmigungsregelungen sind für den betreffenden Dienstleistungserbringer nicht diskriminierend;
b) die Genehmigungsregelungen sind durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt;
c) das angestrebte Ziel kann nicht durch ein milderes Mittel erreicht werden, insbesondere weil eine nachträgliche Kontrolle zu spät erfolgen würde, um wirksam zu sein.
Der Gesetzgeber reagierte darauf mit einer expliziten Klarstellung:
„Spielhallen und ähnliche Einrichtungen, in denen ausschließlich Unterhaltungsspielgeräte (insbesondere Computer mit Spielmöglichkeit) aufgestellt sind, bedürfen nach § 33i Absatz 1 Satz 1 GewO (alte Fassung) einer Erlaubnis. Davon sind insbesondere Internetcafes betroffen. Diese können nach bisheriger Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 9. März 2005) und Praxis (Ziffer 3.1.1.2 der Verwaltungsvorschrift zur Spielverordnung) je nach ihrer Ausgestaltung Spielhallencharakter besitzen und damit erlaubnispflichtig sein.
[...]
Da der Jugendschutz in der Tat durch die von der Kommission aufgezeigten Maßnahmen gewährleistet werden kann, erscheint die Gleichsetzung von Internetcafes und ähnlichen Einrichtungen mit Spielhallen für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit unverhältnismäßig.
Durch die Streichung der Wörter „oder der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit“ werden diese Gewerbe künftig von der Erlaubnispflicht befreit.
Diese Änderungen bedeuten, dass typische Esports-Örtlichkeiten in der Regel nur Unterhaltungsspiele ohne Gewinnmöglichkeit anbieten. Folglich ist die Spielverordnung hier nicht direkt anwendbar. Dies spricht dafür, dass ein Alkoholausschank nicht ohne Weiteres verboten werden kann und eine Lizenz grundsätzlich zu erteilen wäre. Allerdings könnten viele Gewerbeämter dies anders sehen. Die konkrete Ausgestaltung des Betriebs ist hier entscheidend. Auch geeignete Maßnahmen zum Jugendschutz spielen eine wichtige Rolle.
Praktische Hinweise für Betreiber von Esports Locations
Eine offene Kommunikation mit den zuständigen Behörden kann Missverständnisse vermeiden und den Genehmigungsprozess erleichtern. Nur eine ehrliche Anmeldung und eine professionelle Gestaltung des Betreiberunternehmens können sicherstellen, dass Ordnungs- und Jugendämter keinen Anlass finden, den Alkoholausschank zu untersagen. Andernfalls könnten Rechtsstreitigkeiten drohen, bei denen Behörden oft mit dem Mittel der „sofortigen Vollziehung“ unliebsame Probleme verursachen können.
Fazit
Die Genehmigung für den Alkoholausschank in Esports Locations ist komplex, aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine genaue Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Abgrenzung zu Glücksspiel und die korrekte Anwendung der Gewerbeordnung, ist dabei unerlässlich. Eine professionelle rechtliche Beratung ist hier oft der beste Weg, um Fallstricke zu vermeiden und eine solide Basis für den Betrieb zu schaffen.
Die Navigation durch diese rechtlichen Anforderungen kann umfangreich und kompliziert sein. Als erfahrener Rechtsanwalt in diesem Bereich kann ich Sie unterstützen, auch bei der Wahl und Etablierung der geeigneten Rechtsform. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne für eine unverbindliche Kontaktaufnahme zur Verfügung.