Facebook Datenschutz: Neuerungen ab 1. Aug 2019 | IT-Medienrecht

Jetzt informieren: Für Facebook-Seiten gelten ab dem 1. August 2019 neue Datenschutz-Regeln. Platzieren Sie Ihre Datenschutzerklärung korrekt & vermeiden…

Facebook-Seitenbetreiber müssen Datenschutzerklärung eigenständig platzieren

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. August 2019 müssen Betreiber von Facebook-Seiten den Link zur Datenschutzerklärung eigenständig platzieren.
  • Der EuGH hat die gemeinsame Verantwortlichkeit von Seitenbetreibern und Facebook für die Datenverarbeitung bestätigt.
  • Facebook verarbeitet Nutzerdaten für Werbung, Profilerstellung und Marktforschung, auch geräteübergreifend.
  • Seitenbetreiber haben keinen Einfluss auf die Erzeugung und Nutzung von Insights-Daten durch Facebook.
  • Nutzer können Widerspruchsmöglichkeiten (Opt-Out) nutzen oder die Verbindung zur Seite aufheben.

Facebook ist nun wirklich berühmt-berüchtigt, mit Datenschutz eher problematisch umzugehen. Umso unverständlicher ist es daher, dass das Soziale Netzwerk nun anscheinend den Link für die Datenschutzrichtlinie zum 1. August 2019 entfernen will. Es fordert Seitenbetreiber auf, einen solchen Link selbst, z.B. in die Seitenbeschreibung, aufzunehmen.

Screenshot eines Hinweises von Facebook zur Platzierung des Datenschutz-Links

Warum die eigene Datenschutzerklärung auf Facebook-Seiten wichtig wird

Nachdem der EuGH bestätigt hat, dass Betreiber von Facebook-Seiten selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich sind, sollte jeder, der – z.B. für sein Unternehmen – eine Facebook-Seite betreibt, dringend handeln. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die verlinkte Datenschutzerklärung auch nach dem 1. August präsent ist. Ich wette, dass findige Abmahner bereits Vorbereitungen treffen.

Ich selbst habe meine besondere Datenschutzerklärung unter den Notizen untergebracht. Diese ist nun auch an der Seite als extra Tab eingebunden, um das leidige Thema der „Insights“ abzudecken.

Hintergrund: EuGH-Urteil und gemeinsame Verantwortlichkeit

Die Rolle der Facebook-Seitenbetreiber

Diese Seite betreibe ich, um auf meine Dienstleistungen als Rechtsanwalt aufmerksam zu machen. Zudem möchte ich mit Ihnen als Besucher und Nutzer dieser Facebook-Seite in Kontakt treten.

Der Betrieb dieser Facebook-Seite und die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Nutzerdaten basiert auf meinen berechtigten Interessen. Hierzu zählt eine zeitgemäße und unterstützende Informations- und Interaktionsmöglichkeit für und mit meinen Besuchern gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO.

Umfassende Datenverarbeitung durch Facebook

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 5. Juni 2018 entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Seite gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich ist. Mir ist bekannt, dass Facebook die Daten der Nutzer zu Zwecken der Werbung, Erstellung von Nutzerprofilen und Marktforschung nutzt. Dafür setzt Facebook Cookies zur Speicherung und weiteren Verarbeitung dieser Informationen ein.

Sofern Sie ein Facebook-Profil besitzen und bei diesem eingeloggt sind, erfolgt die Speicherung und Analyse auch geräteübergreifend. Webseitenbetreiber haften für die Datenverarbeitung, die über ihre Facebook-Seite stattfindet.

Die Datenschutzerklärung von Facebook enthält weitere Informationen zur Datenverarbeitung: https://www.facebook.com/about/privacy/. Widerspruchsmöglichkeiten (sog. Opt-Out) können Sie hier: https://www.facebook.com/settings?tab=ads und hier: http://www.youronlinechoices.com setzen.

Facebook Inc., der US-amerikanische Mutterkonzern der Facebook Ireland Ltd., ist unter dem EU-U.S. Privacy-Shield zertifiziert. Damit gibt er die Zusage, sich an europäische Datenschutzrichtlinien zu halten. Weitere Informationen zum Privacy-Shield-Status von Facebook finden Sie hier: https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000GnywAAC&status=Active.

Die Übermittlung und weitere Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzer in Drittländer, wie z.B. die USA, sowie die damit verbundenen eventuellen Risiken für die Nutzer können von mir als Betreiber der Seite nicht ausgeschlossen werden.

Umgang mit Facebook Insights und Nutzerdaten

Funktionsweise von Facebook Insights

Über die sogenannten „Insights“ der Facebook-Seite sind statistische Daten unterschiedlicher Kategorien für mich abrufbar. Diese Statistiken werden durch Facebook erzeugt und bereitgestellt. Auf die Erzeugung und Darstellung habe ich jedoch keinen Einfluss. Ich kann diese Funktion nicht abstellen oder die Erzeugung und Verarbeitung der Daten verhindern.

Für einen wählbaren Zeitraum sowie jeweils für die Kategorien Fans, Abonnenten, erreichte Personen und interagierende Personen werden mir bezogen auf meine Facebook-Seite folgende Daten bereitgestellt:

Diese Daten nutze ich nicht für weitere Analysen, Veränderungen oder zur Identifizierung von Nutzern. Nur Facebook hat den vollständigen Zugriff auf die Benutzerdaten.

Nutzerrechte und Opt-Out-Möglichkeiten

Bei Fragen zu den genauen Inhalten wenden Sie sich bitte direkt an Facebook, um Auskunftsanfragen oder andere Fragen zu Ihren Rechten als Benutzer zu stellen. Sollten Sie dabei Unterstützung benötigen oder andere Fragen haben, dann kontaktieren Sie mich gerne.

Wenn Sie die hier beschriebenen Datenverarbeitungen zukünftig nicht mehr wünschen, dann heben Sie bitte durch Nutzung der Funktionen „Diese Seite gefällt mir nicht mehr“ und/oder „Diese Seite nicht mehr abonnieren“ die Verbindung Ihres Benutzerprofils zu meiner Seite auf.

Wer möchte, kann diese Datenschutzerklärung gerne angepasst auf seiner Facebook-Seite verwenden.

Fazit

Die Eigenverantwortung für die Datenschutzerklärung auf Facebook-Seiten ist ab dem 1. August 2019 unerlässlich. Seitenbetreiber müssen aktiv werden, um rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und Abmahnungen zu vermeiden. Eine transparente Kommunikation der Datenverarbeitung ist dabei von höchster Bedeutung.

Häufig gestellte Fragen

Warum ist es wichtig, den Link zur Datenschutzerklärung auf Facebook-Seiten bis zum 1. August 2019 zu aktualisieren?
Facebook plant, den direkten Link für die Datenschutzrichtlinie zu entfernen. Seitenbetreiber müssen daher sicherstellen, dass sie einen solchen Link, beispielsweise in der Seitenbeschreibung oder in den Notizen, eigenständig platzieren, um Abmahnungen zu vermeiden und der gemeinsamen Verantwortlichkeit gerecht zu werden.
Was bedeutet die gemeinsame Verantwortlichkeit von Facebook-Seitenbetreibern laut EuGH-Urteil?
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Seite gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich ist. Dies erfordert, dass Seitenbetreiber die Datenschutzbestimmungen beachten und eine entsprechende Datenschutzerklärung vorhalten.
Welche Art von Daten werden über Facebook „Insights“ gesammelt und wie können Seitenbetreiber diese beeinflussen?
Über „Insights“ werden statistische Daten wie Seitenaufrufe, „Gefällt mir“-Angaben, Reichweite, Interaktionen, demografische Merkmale der Nutzer und Klicks bereitgestellt. Seitenbetreiber haben jedoch keinen Einfluss auf die Erzeugung und Darstellung dieser Daten durch Facebook und können die Funktion nicht abstellen.
Wie können Nutzer der Datenverarbeitung durch Facebook widersprechen oder ihre Verbindung zu einer Seite aufheben?
Nutzer können Widerspruchsmöglichkeiten (Opt-Out) über die Facebook-Einstellungen oder Dienste wie youronlinechoices.com nutzen. Um die Verbindung zu einer Seite aufzuheben und zukünftige Datenverarbeitungen zu vermeiden, können Nutzer die Funktionen „Diese Seite gefällt mir nicht mehr“ oder „Diese Seite nicht mehr abonnieren“ verwenden.