Falschaussage Facebook: Urteil Künast | IT-Medienrecht

Erfahren Sie, wie eine Falschaussage auf Facebook gerichtlich untersagt werden kann. Das Urteil im Fall Renate Künast schützt Persönlichkeitsrechte. Jetzt…

Das Wichtigste in Kürze

  • Falsche Zitate auf Social Media, die das Persönlichkeitsrecht verletzen, können gerichtlich untersagt werden.
  • Das Landgericht Frankfurt am Main bestätigte ein Unterlassungsgebot gegen ein verfälschtes Zitat von Renate Künast auf Facebook.
  • Das Herausreißen von Äußerungen aus ihrem Kontext kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere wenn dadurch falsche Tatsachenbehauptungen entstehen.
  • Gerichte reagieren konsequent auf die Verletzung von Persönlichkeitsrechten im digitalen Raum und fordern die Einhaltung rechtlicher Standards ein.

Landgericht Frankfurt am Main untersagt Falschzitat von Renate Künast auf Facebook

Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat entschieden, dass der Eindruck, die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) habe das Zitat „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt“ geäußert, unzulässig ist. Dieses Zitat ist nachweislich falsch. Solche Falschzitate können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben und sogar Schadensersatzansprüche nach sich ziehen, wie der Artikel Falschzitat im Internet? 10.000 Euro Schadensersatz möglich! zeigt. Im vorliegenden Fall führt es zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Der Ursprung des teilweise zitierten Zwischenrufs von Renate Künast

Renate Künast war im Jahr 1986 Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses. Eine Debatte über Gewalt gegen Kinder in Familien fand statt. Im Rahmen einer Rede tätigte Frau Künast einen Zwischenruf auf eine Zwischenfrage eines CDU-Abgeordneten.

Der CDU-Abgeordnete hatte die andere Abgeordnete gefragt, wie jene zu einem Antrag der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe. Dieser Antrag zielte darauf ab, die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern aufzuheben. Laut Protokoll der Debatte lautete der Zwischenruf Renate Künasts lediglich: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.“

Die Verbreitung des Falschzitats auf Social Media

Im März 2019 veröffentlichte der Beklagte des gestern entschiedenen Verfahrens auf Facebook einen Beitrag. Dieser enthielt ein Bild von Renate Künast. Daneben war als Text der Satz eingefügt: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt“.

Unter diesem Beitrag wurden viele Kommentare mit herabsetzendem Inhalt abgegeben. Die Verbreitung solcher Inhalte, insbesondere in den sozialen Medien, kann rechtliche Risiken bergen, wie auch im Kontext von Rage Baiting in sozialen Medien diskutiert wird.

Gerichtliche Entscheidung: Unterlassung des Falschzitats

Auf einen Eilantrag von Renate Künast hin erließ das Landgericht Frankfurt am Main am 15. Mai 2019 einen Beschluss. Darin wurde es dem Beklagten untersagt, durch den genannten Facebook-Eintrag den Eindruck zu erwecken, Frau MdB Künast habe die darin zitierte Äußerung getätigt.

Gegen diesen Beschluss legte der Beklagte Widerspruch ein. Mit dem gestrigen Urteil hat die Pressekammer des Landgerichts ihren Beschluss vom 15. Mai 2019 bestätigt. Damit wurde der Widerspruch des Beklagten zurückgewiesen.

Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch falsche Tatsachenbehauptung

Zur Begründung führte die Kammer aus, dass es sich bei dem Zitat um eine falsche Tatsachenbehauptung handele. Ein durchschnittlicher Betrachter verstehe die neben dem Bildnis von Frau Künast abgebildete Aussage im Gesamtkontext so, als habe sie das erklärt.

Dieser vom Beklagten hervorgerufene Eindruck sei aber falsch. Denn Frau Künast habe tatsächlich nicht gesagt: „…ist der Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt.“ Das Unterschieben dieses falschen Zitats verletze Frau Künast in ihrem Persönlichkeitsrecht. Entscheidungen, die die Rechte von Betroffenen einschränken, werden regelmäßig von Gerichten überprüft, wie etwa im Fall Kein Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen die DSGVO.

Fehlender Kontext verschärft die Unzulässigkeit

Darüber hinaus gebe der Beklagte den seinerzeit vor dem Berliner Abgeordnetenhaus getätigten Zwischenruf Renate Künasts außerhalb des Kontexts wieder. Bei einem durchschnittlichen Leser entstehe dadurch der Eindruck, dass es sich um eine aktuelle Äußerung von Frau Künast handele. Der Beklagte offenbarte nicht, dass der Zwischenruf im Rahmen der politischen Debatte bereits über 30 Jahre zurücklag.

Fazit

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der Wahrheitsfindung und des Schutzes von Persönlichkeitsrechten im digitalen Raum. Insbesondere auf Social-Media-Plattformen ist Vorsicht geboten, wenn Zitate aus dem Kontext gerissen oder verfälscht werden. Die Gerichte reagieren konsequent auf solche Verletzungen und fordern die Einhaltung rechtlicher Standards ein.

Häufig gestellte Fragen

Was war das Falschzitat, das Renate Künast zugeschrieben wurde?
Renate Künast wurde auf Facebook fälschlicherweise das Zitat „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt“ zugeschrieben. Dieses Zitat wurde im März 2019 in einem Facebook-Beitrag veröffentlicht.
Was war die tatsächliche Äußerung von Renate Künast?
Der tatsächliche Zwischenruf von Renate Künast im Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1986 lautete lediglich: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.“ Dieser Zwischenruf erfolgte im Kontext einer Debatte über Gewalt gegen Kinder.
Warum hat das Landgericht Frankfurt am Main die Verbreitung des Zitats untersagt?
Das Gericht untersagte die Verbreitung, weil es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung handelte, die den Eindruck erweckte, Frau Künast habe die vollständige, verfälschte Aussage getätigt. Dies verletzte ihr Persönlichkeitsrecht. Zudem wurde der ursprüngliche Zwischenruf aus dem Kontext gerissen und als aktuelle Äußerung dargestellt.
Welche rechtlichen Konsequenzen können Falschzitate haben?
Falschzitate können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen wie die Verletzung des Persönlichkeitsrechts und sogar Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Das Gericht kann die Verbreitung solcher Zitate gerichtlich untersagen.