Affiliate-Links: Pflicht zur Kennzeichnung | IT-Medienrecht

So vermeiden Sie Schleichwerbung mit Affiliate-Links! Erfahren Sie, warum die Kennzeichnungspflicht auch für Finanztip gilt. Jetzt mehr zum OLG Dresden…

Das Wichtigste in Kürze

  • Affiliate-Links müssen als kommerzielle Inhalte klar und transparent gekennzeichnet werden.
  • Das Medienprivileg schützt nicht vor der Pflicht zur Werbekennzeichnung, auch nicht für etablierte Medien oder gemeinnützige Organisationen.
  • Das Urteil des OLG Dresden ist ein wichtiges Signal für alle Online-Medien, einschließlich Influencer und Streamer.
  • Mangelnde Transparenz bei Affiliate-Links kann als unlautere geschäftliche Handlung eingestuft werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

OLG Dresden Urteil: Schleichwerbung mit Affiliate Links bei Finanztip

Immer wieder höre ich im Rahmen meiner Berichterstattung über Influencer und Streamer die Behauptung, Gerichte würden neue Medien ungerecht behandeln. Angeblich könnten altgediente Zeitschriften hingegen ungeschoren schalten und walten.

Dass dies nicht korrekt ist, zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Dresden. Dieses Gericht verurteilte das Magazin Finanztip wegen Schleichwerbung. Konkret ging es um die Unterlassung von ungekennzeichneten kommerziellen Inhalten und irreführenden Angaben aufgrund der Verwendung von Affiliate-Links.

Der Fall Finanztip: Ungenügende Werbekennzeichnung von Affiliate-Links

Im Zentrum des Rechtsstreits stand der Vergleichsrechner für Strom und Gas auf der Online-Präsenz von Finanztip. Dort wurden Angebote von Energieanbietern präsentiert, die mit Affiliate-Links versehen waren. Für jeden Vertragsabschluss über diese Links erhielt das Magazin eine Provision.

Das Oberlandesgericht Dresden stufte dies als unlautere geschäftliche Handlung ein. Die Webseite hatte nämlich keine ausreichende Kenntlichmachung der kommerziellen Inhalte vorgenommen.

Das Medienprivileg vor Gericht: Keine Sonderrechte für Finanztip

Zunächst wies das Landgericht Leipzig die Klage noch ab. Es berief sich dabei auf das sogenannte Medienprivileg. Diese Entscheidung wurde jedoch vom Oberlandesgericht kassiert.

Das OLG Dresden stellte klar, dass dem Betreiber von Finanztip, obwohl als gemeinnützige GmbH organisiert, dieselben Pflichten auferlegt werden wie allen anderen Medientreibenden. Das bedeutet, auch für etablierte Medien gelten die Regeln zur Werbekennzeichnung und Transparenz.

Auswirkungen und Lehren für Online-Medien und Influencer

Dieses Urteil unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren Werbekennzeichnung im digitalen Raum. Es zeigt, dass das Medienprivileg nicht als Freibrief für mangelnde Transparenz dient, unabhängig von der Organisationsform oder dem Ruf des Mediums.

Insbesondere Influencer und Streamer sollten diese Entscheidung genau verfolgen. Sie müssen stets darauf achten, kommerzielle Inhalte und Affiliate-Links transparent zu kennzeichnen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Fazit

Das Urteil des OLG Dresden gegen Finanztip ist ein wichtiges Signal für den gesamten Online-Medienbereich. Es verdeutlicht, dass die Vorschriften zur Werbekennzeichnung ernst zu nehmen sind und für alle Akteure gleichermaßen gelten. Transparenz gegenüber den Verbrauchern ist hierbei von entscheidender Bedeutung und wird gerichtlich eingefordert.

Häufig gestellte Fragen

Was war der Kern des Urteils des OLG Dresden gegen Finanztip?
Das OLG Dresden verurteilte Finanztip wegen Schleichwerbung, da Affiliate-Links in einem Vergleichsrechner für Strom und Gas nicht ausreichend als kommerzielle Inhalte gekennzeichnet waren. Für jeden Vertragsabschluss über diese Links erhielt Finanztip eine Provision.
Gilt das Medienprivileg für Affiliate-Links?
Nein, das Oberlandesgericht Dresden stellte klar, dass das sogenannte Medienprivileg nicht als Freibrief für mangelnde Transparenz dient. Auch für etablierte Medien und gemeinnützige Organisationen gelten die Regeln zur Werbekennzeichnung und Transparenz uneingeschränkt.
Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Urteil für Influencer und Online-Medien?
Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren Werbekennzeichnung im digitalen Raum für alle Akteure. Influencer und Online-Medien müssen kommerzielle Inhalte und Affiliate-Links transparent kennzeichnen, um rechtliche Konsequenzen wie Unterlassungsklagen zu vermeiden.