Gafferfotos & Upskirting strafbar | IT-Medienrecht

Erfahren Sie: Gafferfotos und Upskirting werden endlich strafbar! Das neue Gesetz verbessert den Persönlichkeitsschutz. Alle Infos zu den Änderungen im…

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundeskabinett hat Änderungen an § 201a StGB beschlossen, um den Persönlichkeitsschutz zu verbessern.
  • Unbefugte, bloßstellende Bildaufnahmen von Verstorbenen werden künftig strafbar (postmortaler Persönlichkeitsschutz).
  • Das heimliche Herstellen und Übertragen von Bildaufnahmen intimer Körperbereiche (Upskirting) wird ebenfalls strafbar.
  • Die Gesetzesänderung schließt bestehende rechtliche Lücken, indem sie diese Handlungen strafrechtlich verankert, wo zuvor oft nur zivilrechtliche oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Möglichkeiten bestanden.

Verbesserter Persönlichkeitsschutz: Bundeskabinett beschließt Änderungen an § 201a StGB

Das Bundeskabinett hat den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht vorgelegten Entwurf eines Gesetzes beschlossen. Dieses Gesetz zielt auf die Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen ab, indem es Änderungen an § 201a des Strafgesetzbuchs vornimmt.

Schutz vor bloßstellenden Aufnahmen von Verstorbenen

Künftig soll gemäß § 201a Abs. 1 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs bestraft werden, wer unbefugt Bildaufnahmen von verstorbenen Personen herstellt oder überträgt, die diese in grob anstößiger Weise zur Schau stellen.

Der postmortale Persönlichkeitsschutz reicht über den Tod eines Menschen hinaus. Bislang war dieser Schutz zwar zivilrechtlich durch Unterlassungsansprüche der Angehörigen umgesetzt, jedoch nicht strafrechtlich abgesichert. Die nun beschlossene Gesetzesänderung schließt diese bestehende Lücke. Eine Zustimmung des Bundesrats ist für dieses Gesetz nicht erforderlich.

Schutz der Intimsphäre vor heimlichen Bildaufnahmen (Upskirting)

Die Strafbarkeit tritt ein, wenn diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind, beispielsweise durch Kleidung oder ein Handtuch. Nach der bisherigen Rechtslage konnten sich Betroffene gegen solche heimlichen Bildaufnahmen zivilrechtlich wehren und beispielsweise die Löschung der Bilder verlangen. Zudem konnte das sogenannte „Upskirting“ als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Eine strafrechtliche Verfolgung dieses Verhaltens war in der Regel bislang jedoch nicht möglich. Die Neuregelung schafft hier eine klare strafrechtliche Grundlage.

Den gesamten Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie im Wortlaut.

Fazit

Die Änderungen an § 201a StGB stärken den Persönlichkeitsschutz in Deutschland erheblich. Sowohl der postmortale Schutz verstorbener Personen als auch der Schutz der Intimsphäre vor heimlichen Bildaufnahmen werden damit strafrechtlich verankert. Dies stellt einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die unbefugte Veröffentlichung und Verbreitung von Bildern dar.

Häufig gestellte Fragen

Was sind „Gafferfotos“ im Kontext der Gesetzesänderung?
Im Kontext der Gesetzesänderung beziehen sich „Gafferfotos“ auf unbefugte Bildaufnahmen von verstorbenen Personen, die diese in grob anstößiger Weise zur Schau stellen. Solche Aufnahmen werden künftig gemäß § 201a Abs. 1 Nr. 3 StGB strafbar.
Was versteht man unter „Upskirting“ und welche Änderungen gibt es hier?
„Upskirting“ bezeichnet das heimliche Herstellen und Übertragen von Bildaufnahmen intimer Körperbereiche wie Genitalien, Gesäß oder weiblicher Brust. Die Neuregelung macht dieses Verhalten strafbar, wo es zuvor meist nur zivilrechtlich oder als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden konnte.
Welche Lücken im Persönlichkeitsschutz werden durch die Gesetzesänderung geschlossen?
Die Gesetzesänderung schließt die Lücke im strafrechtlichen Schutz verstorbener Personen vor bloßstellenden Aufnahmen, der bisher nur zivilrechtlich bestand. Zudem wird eine klare strafrechtliche Grundlage für den Schutz der Intimsphäre vor „Upskirting“ geschaffen.
Ist für die Gesetzesänderung die Zustimmung des Bundesrats erforderlich?
Nein, laut dem Artikel ist für dieses Gesetz keine Zustimmung des Bundesrats erforderlich.