Das Wichtigste in Kürze
- Das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet ist in Kraft getreten.
- Soziale Netzwerke müssen bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt melden.
- Das Strafgesetzbuch wurde um neue Straftatbestände und Strafschärfungen erweitert.
- Das Bundeskriminalamt erhält neue Befugnisse zur Abfrage von Login-IP-Adressen von Straftätern.
- Ziel ist die effektivere Verfolgung von Online-Straftaten und der Schutz der Meinungsfreiheit.
Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet tritt in Kraft
Der Bundesrat hat am 03. Juli 2020 das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet gebilligt. Dieses Gesetz hatte der Bundestag bereits am 18. Juni 2020 verabschiedet. Damit ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Strafverfolgung im Netz getan.
Hintergrund und Ziele des Gesetzes zur Hasskriminalität im Internet
Das Hauptziel des neuen Gesetzes ist es, die Strafverfolgung von Hasskriminalität im Internet zu verbessern. Insbesondere in den sozialen Medien ist eine zunehmende Verrohung der Kommunikation festzustellen. Diese Entwicklung gefährdet die Meinungsfreiheit, die der Staat mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen muss. Dies begründete der Bundestag seinen Beschluss.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, werden verschiedene Maßnahmen eingeführt. Das Gesetz soll ein klares Signal setzen und die Verantwortlichen für strafbare Inhalte stärker zur Rechenschaft ziehen.
Erweiterte Meldepflichten für Soziale Netzwerke
Anbieter sozialer Netzwerke werden zukünftig dazu verpflichtet sein, ein System zur Meldung bestimmter strafbarer Inhalte einzurichten. Diese Meldungen müssen dann an das Bundeskriminalamt weitergeleitet werden.
- Inhalte, die anhaltende negative Auswirkungen auf die Ausübung der Meinungsfreiheit in den sozialen Medien haben können.
- Kinderpornografische Inhalte.
- Die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.
Zudem sind auch kinderpornografische Inhalte und die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener erfasst. Ein trauriger Hintergrund hierfür sind die Erfahrungen aus der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Jahr 2019. Dieser Fall zeigte, wie Hetze im Netz mittlerweile auch in dieser Form ihren Ausdruck findet, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Frage der Haftung von Website-Betreibern für Nutzerkommentare gewinnt damit weiter an Bedeutung.
Wesentliche Änderungen im Strafgesetzbuch
Der Bundestagsbeschluss führt an verschiedenen Stellen zu Änderungen im Strafgesetzbuch. Diese Anpassungen sollen die Strafverfolgung im digitalen Raum effektiver gestalten.
Neue Straftatbestände und Strafschärfungen
Künftig ist auch die Androhung einer gefährlichen Körperverletzung strafbar. Darüber hinaus wird die Billigung noch nicht erfolgter Straftaten sanktioniert. Dies erweitert den Anwendungsbereich des Strafrechts erheblich.
Beleidigende Äußerungen, die öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften getätigt werden, können künftig im Höchstmaß mit zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Der Tatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gilt dabei bis hin zur kommunalen Ebene. Solche Fälle zeigen die Dringlichkeit, gegen Rage Baiting in sozialen Medien vorzugehen.
- Die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
- Die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die körperliche Unversehrtheit.
- Die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die persönliche Freiheit.
- Die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen eine Sache von bedeutendem Wert.
- Die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
- Die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die körperliche Unversehrtheit.
- Die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die persönliche Freiheit.
- Die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen eine Sache von bedeutendem Wert.
Bei der Strafzumessung werden zudem antisemitische Motive eines Täters besonders berücksichtigt. Dies unterstreicht die Entschlossenheit, Diskriminierung und Hass zu bekämpfen.
Neue Befugnisse für das Bundeskriminalamt
Das Bundeskriminalamt (BKA) erhält im Rahmen seiner Zentralstellenaufgabe neue Befugnisse. Es ist künftig berechtigt, bei Telemediendiensteanbietern die Login-IP-Adressen von Urhebern strafbarer Internetinhalte abzufragen.
Diese erweiterte Abfragemöglichkeit soll die Ermittlungsarbeit bei Straftaten im Internet erleichtern und beschleunigen. Sie stellt ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Cyberkriminalität und Hass im Netz dar.
Inkrafttreten des Gesetzes
Mit der Billigung durch den Bundesrat ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend erfolgt die Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Es soll am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten und somit schnellstmöglich seine Wirkung entfalten.
Fazit
Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet stellt einen umfassenden Ansatz dar, um der zunehmenden Verrohung der Kommunikation im Netz entgegenzuwirken. Durch erweiterte Meldepflichten für Plattformbetreiber, neue Straftatbestände und erhöhte Befugnisse für das BKA sollen Online-Straftaten effektiver verfolgt und geahndet werden. Dies ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Meinungsfreiheit und zur Stärkung des Rechtsstaats im digitalen Raum.