Influencer: Auch das LG Itzehoe untersagt Schleichwerbung

So langsam wird das Thema Influencer und Werbung in Stream, Twitter und auf Instagram von immer mehr Landgerichten in Deutschland bearbeitet und es…

Das Wichtigste in Kürze

  • Das LG Itzehoe bestätigt die strenge Rechtsprechung zur Kennzeichnungspflicht von Influencer-Werbung.
  • Auch ohne direkte Bezahlung kann das Taggen und Verlinken von Marken als werbliche Handlung eingestuft werden.
  • Die Förderung des eigenen Accounts zur Erlangung zukünftiger Vorteile gilt als ausreichender Werbezweck.
  • Influencer sollten sich dringend anwaltlich beraten lassen, um Abmahnungen und hohe Kosten zu vermeiden.

So langsam wird das Thema Influencer und Werbung in Stream, Twitter und auf Instagram von immer mehr Landgerichten in Deutschland bearbeitet und es kristallisiert sich auch eine recht eindeutige Rechtsprechung heraus. Auch das Landgericht Itzehoe verurteilte eine Influencerin auf Instagram, weil diese bei Fitnessübungen Markenkleidung eines Sportartikelherstellers trug und in dem Post den Hersteller taggte und verlinkte, wohlgemerkt ohne zu markieren, dass es sich bei dem Post um Werbung handeln könnte. Durch diese Verhalten sah das Landgericht einen Unterlassungsanspruch nach. §§ 8 I, 5a VI, 3 I UWG begründet.

Das Gericht betonte, dass die Förderung des Absatzes des Herstellers ausreiche und subjektiven Vorstellungen der Influencerin keine Rolle spielen würden. Dies trug nämlich vor, dass sie für den Post kein Geld bekommen hätte, sondern die Tags und Verlinkungen nur genutzt habe, um mehr Leute auf Ihren Account zu locken und somit sich selbst einen Vorteil zu gewähren. Dabei war die Influencerin aber nur bedingt gut anwaltlich beraten. Die Förderung des eigenen Accounts, um auf diese Weise lukrativere Kunden zu erreichen, hätte auch nach der Entscheidung des Landgericht Berlin vom letzten Jahr ausgereicht, wohl auch nach der Entscheidung des Kammergericht. Nur ein Schwerpunkt auf redaktionelle Arbeit (also beispielsweise das Testen der Kleidung und ähnliches) wäre ein Ausweg daraus gewesen, die Posts nicht kennzeichnen zu müssen.

Es zeigt sich daher immer mehr, dass größere Streamer, Influencer, Esport Teams und sonstige Personen und Unternehmen mit einem gewissen Grad an Social Media Einfluss sich unbedingt anwaltlich beraten lassen sollten. Nicht nur Abmahnungen, Einschränkungen der Verdienstmöglichkeiten, sondern auch hohe Kosten können auf die diejenigen zukommen, die die aktuelle Rechtsprechung reagieren. Im vorliegenden Fall war sogar eine Vertragsstrafe aus einer, wohl etwas fahrlässig und weit abgegebenen Unterlassungserklärung fällig.

Häufig gestellte Fragen

Worum ging es in dem Urteil des LG Itzehoe bezüglich Influencer-Werbung?
Das Landgericht Itzehoe verurteilte eine Influencerin, weil sie bei Fitnessübungen Markenkleidung trug und den Hersteller taggte und verlinkte, ohne dies als Werbung zu kennzeichnen. Das Gericht sah darin einen Unterlassungsanspruch begründet.
Warum wurde die Influencerin verurteilt, obwohl sie kein Geld für den Post erhielt?
Das Gericht betonte, dass die Förderung des Absatzes des Herstellers ausreichend sei. Auch die Förderung des eigenen Accounts, um lukrativere Kunden zu erreichen, reicht aus, um den Post als Werbung zu qualifizieren, unabhängig von einer direkten Bezahlung.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen Influencern bei fehlender Werbekennzeichnung?
Influencern drohen Abmahnungen, Einschränkungen der Verdienstmöglichkeiten und hohe Kosten, wenn sie die aktuelle Rechtsprechung zur Werbekennzeichnung nicht beachten. Im vorliegenden Fall war sogar eine Vertragsstrafe fällig.
Was wäre ein möglicher Ausweg gewesen, um den Post nicht kennzeichnen zu müssen?
Ein Ausweg wäre gewesen, einen Schwerpunkt auf redaktionelle Arbeit zu legen, beispielsweise durch das Testen der Kleidung. In diesem Fall müsste der Post nicht zwingend als Werbung gekennzeichnet werden.