Influencer Marketing: Neuregelung Kennzeichnung | IT-Medienrecht

Erfahren Sie, wie die geplante Neuregelung die Kennzeichnungspflicht für Influencer Marketing verändert. Jetzt zu Rechtssicherheit & Abmahnrisiken…

Bundesregierung plant Neuregelung für Influencer-Marketing

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesregierung plant eine Neuregelung für Influencer-Marketing, um Rechtssicherheit bei der Kennzeichnungspflicht zu schaffen.
  • Die Kennzeichnungspflicht hängt primär von der kommerziellen Absicht ab, nicht zwingend von einer direkten Gegenleistung für den einzelnen Post.
  • Viele Influencer missverstehen die aktuelle Rechtslage, was zu unnötigen Haftungsrisiken führen kann.
  • Ein neues Gesetz soll die Abgrenzung erleichtern, doch dessen Notwendigkeit und Wirksamkeit zur Reduzierung des Abmahnrisikos sind fraglich.
  • Influencern und Streamern wird dringend geraten, sich rechtlich beraten zu lassen oder den Leitfaden der Landesmedienanstalten zu nutzen.

Die Rechtsprechung rund um Influencer ist zwar aktuell einem klaren Trend unterlegen, was sich an diversen Blog-Beiträgen erkennen lässt. Trotzdem ist die Unsicherheit in Bezug auf das Influencer-Marketing groß.

Dies gilt vor allem hinsichtlich der Abgrenzung zu nicht kennzeichnungspflichtigen Inhalten. Die Bundesregierung plant daher eine gesetzliche Neuregelung zu diesem wichtigen Thema, um mehr Rechtssicherheit für Influencer zu schaffen.

Die aktuelle Situation im Influencer-Marketing

Der Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz äußerte sich im ZDF zu den Plänen. Seine Aussagen waren dabei durchaus populistisch, blieben aber unklar, wie genau eine Regelung aussehen soll.

„Dass Beiträge, die bezahlt werden, als Werbung gekennzeichnet werden müssen, ist eine Selbstverständlichkeit und muss auch in Zukunft erfolgen“, erläuterte Billen. „Aber wenn Dinge gepostet werden, für die es keine Gegenleistung gibt, können wir Rechtssicherheit schaffen, indem nicht alles und jedes schon aus Angst vor einer Abmahnung als Werbung gekennzeichnet wird.“

Dieser Satz ist leider eine Plattitüde, da die bisherigen Urteile nicht auf einer verfehlten Rechtsauffassung einiger Oberlandesgerichte basieren. Vielmehr sind sie das Ergebnis einer recht gelungenen Subsumtion der Tatbestände.

Kritik am Vorschlag zur Influencer-Regulierung

Die aktuellen Urteile berücksichtigen bereits eine Reihe von Inhalten, die nicht zwingend als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Dazu zählen unter anderem:

Gerade dieser wichtige Unterschied, dass die Kennzeichnung nämlich nicht einzig von der konkreten Gegenleistung abhängig ist, wird oft missverstanden. Dies war übrigens auch in anderen Medien noch nie der Fall. Dieses komplexe Thema lässt sich nicht nur schwer in ein übersichtliches Gesetz fassen, sondern weist zudem juristische Verästelungen in einer Vielzahl von Regelungen auf. Dies beginnt im Medienrecht, geht über das Rundfunkrecht und endet beim Jugendschutz.

Was bedeutet das für Influencer und Streamer?

Es bleibt unklar, ob und wann ein Gesetz kommt und ob es das Abmahnrisiko tatsächlich einschränken kann. Es ist durchaus fraglich, ob ein solches Gesetz überhaupt benötigt wird.

Ich kann weiterhin nur empfehlen, sich als Influencer oder Streamer von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen. So lässt sich das Risiko massiv einschränken und ein konkreter Leitfaden an die Hand geben. Alternativ sollte man sich den Leitfaden der Landesmedienanstalten ansehen, der wichtige Hinweise zur Werbekennzeichnung bietet.

Häufig gestellte Fragen

Warum plant die Bundesregierung eine Neuregelung für Influencer-Marketing?
Die Bundesregierung plant eine Neuregelung, um die große Unsicherheit bezüglich der Abgrenzung zu nicht kennzeichnungspflichtigen Inhalten zu beseitigen. Staatssekretär Billen äußerte, dass Rechtssicherheit geschaffen werden soll, damit nicht alles aus Angst vor Abmahnungen als Werbung gekennzeichnet wird.
Wovon hängt die Kennzeichnungspflicht von Influencer-Inhalten hauptsächlich ab?
Die Kennzeichnungspflicht hängt hauptsächlich von der kommerziellen Absicht ab, mit der Inhalte erstellt werden. Es ist irrelevant, ob eine konkrete Gegenleistung für den individuellen Post vorliegt, solange eine kommerzielle Absicht besteht.
Welche Inhalte müssen laut aktueller Rechtsprechung nicht als Werbung gekennzeichnet werden?
Inhalte, die keine Gegenleistung haben, nicht der reinen Aufmerksamkeit zur Akquise weiterer Werbekunden dienen, reine Meinungsäußerungen zu politischen Geschehen oder wirklich neutrale Bewertungen darstellen, müssen weiterhin nicht gekennzeichnet werden.
Was wird Influencern und Streamern empfohlen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein?
Influencern und Streamern wird dringend empfohlen, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren, um Haftungsrisiken zu minimieren. Alternativ kann der Leitfaden der Landesmedienanstalten herangezogen werden.

Fazit

Die geplante Neuregelung für Influencer-Marketing durch die Bundesregierung zielt darauf ab, die Rechtsunsicherheit zu mindern. Ob das neue Gesetz jedoch die erhoffte Klarheit schafft und das Abmahnrisiko tatsächlich reduziert, bleibt abzuwarten.

Für Influencer und Streamer ist es weiterhin essenziell, sich proaktiv über die aktuelle Rechtslage zu informieren und bei Unsicherheiten professionellen Rechtsrat einzuholen.