Black Friday Marke erloschen | IT-Medienrecht

Erfahren Sie: Die Marke Black Friday ist erloschen! Das Kammergericht Berlin bestätigte die Löschung. Alle Details zur Entscheidung und den Auswirkungen…

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kammergericht Berlin hat die Löschung der Marke „Black Friday“ bestätigt.
  • Die Marke wurde mit Wirkung ab dem 25. April 2019 für verfallen erklärt.
  • Grund für die Löschung war die fehlende rechtserhaltende Benutzung für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen.
  • Die Markeninhaberin kann nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einreichen, da die Revision nicht zugelassen wurde.

Die Inhaberin der Marke „Black Friday“ ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Löschung der umstrittenen Wortmarke zu verhindern. Die Marke „Black Friday“ wurde am vergangenen Freitag durch das Kammergericht Berlin mit Wirkung ab dem 25. April 2019 für verfallen erklärt. Das Kammergericht bestätigte damit die Löschung der Marke für alle Waren und Dienstleistungen, die nicht ohnehin bereits durch das Bundespatentgericht gelöscht worden waren.

Bereits am 15. April 2021 hatte das Landgericht Berlin, aufgrund unserer Klage, die Marke „Black Friday“ für sämtliche der mehr als 900 eingetragenen Waren und Dienstleistungen für verfallen erklärt. Nach Auffassung des Gerichts wurde die Marke für keine der eingetragenen Waren und Dienstleistungen rechtserhaltend benutzt.

Gegen das Urteil legte die Markeninhaberin Berufung vor dem Kammergericht Berlin ein – erfolglos, wie sich nun zeigte. Mit Urteil vom 14. Oktober 2022 wurde die erstinstanzliche Entscheidung vom Kammergericht für sämtliche nach der Entscheidung des Bundespatentgerichts noch eingetragenen Waren und Dienstleistungen bestätigt. Die Revision ist nicht zugelassen. Damit bleibt der Markeninhaberin nur noch die Einreichung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH.

Häufig gestellte Fragen

Was ist mit der Marke „Black Friday“ passiert?
Die Marke „Black Friday“ wurde vom Kammergericht Berlin für verfallen erklärt, nachdem die Inhaberin mit ihrem Versuch gescheitert war, die Löschung zu verhindern.
Welches Gericht hat die Löschung der Marke „Black Friday“ bestätigt?
Das Kammergericht Berlin hat die Löschung der Marke „Black Friday“ für alle Waren und Dienstleistungen bestätigt, die nicht bereits zuvor durch das Bundespatentgericht gelöscht wurden.
Wann wurde die Marke „Black Friday“ für verfallen erklärt?
Das Kammergericht Berlin erklärte die Marke „Black Friday“ mit Wirkung ab dem 25. April 2019 für verfallen.
Warum wurde die Marke „Black Friday“ gelöscht?
Die Marke wurde gelöscht, weil sie nach Auffassung des Gerichts für keine der eingetragenen Waren und Dienstleistungen rechtserhaltend benutzt wurde.
Kann die Markeninhaberin gegen die Entscheidung noch vorgehen?
Da die Revision nicht zugelassen ist, bleibt der Markeninhaberin nur noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) einzureichen.