Keyselling strafbar und wettbewerbswidrig?

Zum Thema Keyselling gibt es zwei aktuelle Urteile, die Unruhe in die Branche bringen. Am meisten Unruhe, und daher auch besorgte Anrufe bei mir in der…

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei aktuelle Gerichtsurteile zum Keyselling (Amtsgericht Gießen und Hanseatisches Oberlandesgericht) sorgen für Unsicherheit in der Branche.
  • Das Urteil des AG Gießen betraf spezielle DreamSpark-Lizenzen und ist nicht pauschal auf alle Keyselling-Fälle übertragbar, insbesondere nicht auf den Verkauf von Computerspielen.
  • Das Urteil des Hanseatischen OLG stuft Keyselling als wettbewerbswidrig ein, wenn Käufer nicht ausreichend informiert werden, gilt aber nicht bei ungenutzten Lizenzen oder Preisunterschieden innerhalb Europas.
  • Keyselling-Anbieter sollten dringend ihr Geschäftsmodell, ihre AGB und Geschäftsprozesse überprüfen und anpassen.

Zum Thema Keyselling gibt es zwei aktuelle Urteile, die Unruhe in die Branche bringen.

Am meisten Unruhe, und daher auch besorgte Anrufe bei mir in der Kanzlei, brachte wohl ein Urteil des Amtsgerichts Gießen.  Dieses betrachtete Keyselling aufgrund §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 106 Abs. 1, 108a Abs. 1 Urhebergesetz als Betrug zu Lasten dem Kunden und somit als Straftat. Da vorliegend, trotz aktueller BGH-Rechtsprechung sogar Vorsatz unterstellt wurde, ist der verhängte Strafrahmen mit 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sogar sehr drakonisch. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Allerdings ist Vorsicht geboten, dieses Urteil beispielsweise auf das Keyselling von Computerspielen anzuwenden. Im vorliegenden Fall ging es nämlich um DreamSpark-Lizenzen, die speziell für Schulungseinrichtungen und ihre Teilnehmer von Microsoft zur Verfügung gestellt werden und deren Weiterverkauf ausdrücklich ausgeschlossen war. Dies ist, wenn überhaupt, nur sehr bedingt, auf den Fall übertragbar, dass jemand in einem außereuropäischen Land ein Computerspiel erwirbt, dieses nie installiert oder registriert, sondern es an Kunden in einem anderen Land weiterverkauft und dabei nicht die gesamte Verpackung versendet, sondern nur den Lizenzschlüssel zur Einlösung beispielsweise bei Steam via EMail versendet.

Trotzdem ist anzuraten, sein Geschäftsmodell zu überprüfen sowie AGB und Geschäftsprozesse anzupassen. Dies gilt vor allem auch aufgrund eines Urteils des Hanseatischen Oberlandesgerichtes, welches die Auffassung vertritt, dass der Verkauf von Lizenzschlüsseln dann wettbewerbswidrig sei, wenn der potentielle Käufer nicht vor dem Kauf auf alle Umstände hingewiesen wird, vor allem darauf, dass eine vorherige Kopie wirklich deinstalliert wurde. Allerdings ist auch dieses Urteil nur sehr bedingt auf alle Keyselling-Anbieter anwendbar. Denn wenn eine Lizenz vorher nie genutzt wurde, sondern nur Preisunterschiede innerhalb von Europa genutzt werden, muss auch nicht nachgewiesen werden, dass eine Software vor dem Verkauf deinstalliert wurde.

Häufig gestellte Fragen

Ist Keyselling immer strafbar oder wettbewerbswidrig?
Nein, die aktuellen Urteile zeigen, dass die Rechtmäßigkeit von Keyselling stark von den spezifischen Umständen abhängt, wie der Art der Lizenz und der Informationspflicht gegenüber dem Käufer. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich.
Worum ging es im Urteil des Amtsgerichts Gießen?
Das Amtsgericht Gießen verurteilte Keyselling von DreamSpark-Lizenzen als Betrug. Diese Lizenzen waren speziell für Schulungseinrichtungen bestimmt und der Weiterverkauf war explizit ausgeschlossen, was den Fall besonders machte.
Was besagt das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes zum Keyselling?
Das Hanseatische Oberlandesgericht sah den Verkauf von Lizenzschlüsseln als wettbewerbswidrig an, wenn Käufer nicht über alle relevanten Umstände, insbesondere die Deinstallation einer vorherigen Kopie, informiert werden.
Was sollten Keyselling-Anbieter aufgrund der Urteile tun?
Keyselling-Anbietern wird geraten, ihr Geschäftsmodell zu überprüfen und ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Geschäftsprozesse entsprechend anzupassen, um rechtliche Risiken zu minimieren.