Kosten eines Patentanwalts im UWG-Prozess

Erfahrene Kollegen wissen, dass man Gerichtsverfahren auch durchaus schlicht mit einer möglicherweise überwältigenden Kostenlast gewinnen kann. Oft auch…

Das Wichtigste in Kürze

  • Kosten für Patentanwälte können in UWG-Verfahren erstattungsfähig sein, wenn Patente und Designs recherchiert werden mussten.
  • Dies gilt auch für die Reisekosten des Patentanwalts zu Gerichtsterminen.
  • Kosten für private Rechtsgutachten sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
  • Eine Ausnahme für die Erstattungsfähigkeit privater Gutachten besteht nur bei einem gerichtlichen Beweisbeschluss.

Erfahrene Kollegen wissen, dass man Gerichtsverfahren auch durchaus schlicht mit einer möglicherweise überwältigenden Kostenlast gewinnen kann. Oft auch im Streit sind die Kosten eines Patentanwaltes im Rahmen von Abmahnungen oder Prozessen aus UWG-Tatbeständen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dazu vor kurzem ein Urteil gefällt.

Danach können die Kosten für die Mitwirkung eines Patentanwalts auch in einer Wettbewerbssache erstattungsfähig sein, wenn bei der Recherche zum Formenschatz auch Patentschriften und eingetragene Designs zu berücksichtigen waren. Dies gilt auch für die Reisekosten eines Patentanwaltes zu einem Termin.

Anders liegt dies jedoch bezüglich der Einholung eines privaten Rechtsgutachtens, da regelmäßig auch nur als Parteivortrag zu werten ist. Die hierfür entstandenen Kosten sind regelmäßig nicht erstattungsfähig, da ein Gutachten für die Beurteilung der Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit dem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz stellen, grundsätzlich nicht erforderlich ist. Anders wäre dies nur im Rahmen eines Beweisbeschlusses in einem laufenden Verfahren.

Häufig gestellte Fragen

Können die Kosten eines Patentanwalts in einem UWG-Prozess erstattet werden?
Ja, das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass die Kosten für die Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Wettbewerbssache erstattungsfähig sein können, wenn bei der Recherche zum Formenschatz auch Patentschriften und eingetragene Designs zu berücksichtigen waren.
Sind Reisekosten eines Patentanwalts zu einem Termin erstattungsfähig?
Ja, die Reisekosten eines Patentanwalts zu einem Termin sind unter denselben Voraussetzungen erstattungsfähig, wie die Kosten für seine Mitwirkung im Allgemeinen, also wenn die Berücksichtigung von Patentschriften und eingetragenen Designs notwendig war.
Werden die Kosten für ein privates Rechtsgutachten im UWG-Prozess erstattet?
Nein, die Kosten für die Einholung eines privaten Rechtsgutachtens sind regelmäßig nicht erstattungsfähig, da ein solches Gutachten für die Beurteilung der Rechtsfragen im wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz grundsätzlich nicht erforderlich ist.
Wann wären die Kosten für ein privates Rechtsgutachten ausnahmsweise erstattungsfähig?
Die Kosten für ein privates Rechtsgutachten wären nur im Rahmen eines Beweisbeschlusses in einem laufenden Verfahren ausnahmsweise erstattungsfähig.