Das Wichtigste in Kürze
- Das LG Köln bestätigt die Notwendigkeit einer klaren Werbekennzeichnung für Influencer.
- Die kommerzielle Absicht ist das entscheidende Kriterium, unabhängig von direkter Bezahlung oder Sachleistungen.
- Die Rechtsprechung ist in Deutschland weitgehend einheitlich, mit wenigen Ausnahmen.
- Influencer sollten sich proaktiv rechtlich beraten lassen, um Risiken zu minimieren und ihre Tätigkeiten rechtssicher zu gestalten.
Landgericht Köln bestätigt Kennzeichnungspflicht in Influencer-Rechtsprechung
Aktuelles Urteil zur Influencer-Kennzeichnungspflicht
Das Landgericht Köln hat sich in einem aktuellen Urteil der bisher sehr kritischen Influencer-Rechtsprechung angeschlossen. Erneut gab es dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) mit Sitz in Berlin recht. Das Gericht verlangte eine eindeutige Kennzeichnungspflicht.
Kommerzielle Absicht als entscheidendes Kriterium
Das Landgericht Köln entschied, dass es unerheblich ist, ob der Influencer Geld oder andere Vorteile, wie die kostenfreie Überlassung von Gegenständen, von einem Hersteller erhalten hat. Entscheidend ist vielmehr, dass ein Influencer mit seinen Inhalten entweder bereits Geld verdient oder dies zum Ziel hat. Dadurch ist eine klare Trennung von privaten und werblichen Inhalten kaum noch möglich.
Einheitliche Rechtsprechung und Ausnahmen
- OLG Frankfurt (zu Influencern und Schleichwerbung)
- OLG Braunschweig (Bestätigung der Influencer-Rechtsprechung)
- OLG Karlsruhe (bezüglich Tap-Tags)
- Ausnahme: Landgericht München
In unserem Blog finden sich inzwischen unter dem Stichwort "Influencer" mehr als 100 Beiträge zu diesem Thema. Dazu gehört auch die Bestätigung der Influencer-Rechtsprechung durch das OLG Braunschweig und das Urteil, in dem das OLG Karlsruhe bei der harten Influencer-Rechtsprechung bezüglich Tap-Tags bleibt.
Bedeutung professioneller Rechtsberatung für Influencer
Wir raten dringend dazu, sich hier umfassend zu informieren, um nicht in grobe Haftungsfallen zu geraten. Eine professionelle Beratung kann sowohl das Abmahnrisiko als auch sonstige Probleme mit Steuern, Gewerbeämtern oder Medienanstalten massiv verringern.
Wer professionelle Unterstützung für Streamer und Influencer sucht, kann uns jederzeit gerne über unseren Livechat oder das Kontaktformular kontaktieren. Wir beraten regelmäßig Streamer, Influencer sowie Influencer-Agenturen bei der Professionalisierung, bei der Wahl der passenden Rechtsform und bei der Erstellung oder Korrektur von Sponsoringverträgen.
Eine weitere wichtige Ressource ist der Leitfaden zur Werbekennzeichnung bei Social Media Angeboten. Zudem unterstützen wir bei sonstigen Problemen im IT- und Medienrecht. Spezifische Unterstützung bei Influencer Marketing Verträgen und Content Creator Recht ist ebenfalls Teil unserer Expertise.
Fazit
Das aktuelle Urteil des Landgerichts Köln unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren Werbekennzeichnung für Influencer, unabhängig von direkter Bezahlung. Die einheitliche Linie der Gerichte zeigt, dass die kommerzielle Absicht im Vordergrund steht. Influencer sollten sich daher proaktiv rechtlich beraten lassen, um Risiken zu minimieren und ihre Tätigkeiten rechtssicher zu gestalten.