Influencer Rechtsprechung: Rabatte & Werbung | IT-Medienrecht

Erfahren Sie, warum Influencer auch bei Rabatten kennzeichnen müssen. Das LG Köln verhängt 12.000 € Bußgeld. Jetzt zur Influencer Rechtsprechung!

Das Wichtigste in Kürze

  • Deutsche Gerichte verfolgen eine strikte Haltung zur Werbekennzeichnung bei Influencern.
  • Nicht nur direkte Geldzahlungen, sondern auch Vorteile wie Rabatte gelten als geschäftliche Handlung und erfordern Transparenz.
  • Eine klare Werbekennzeichnung ist unerlässlich, um rechtliche Konsequenzen und hohe Bußgelder zu vermeiden.
  • Das Landgericht Köln verhängte ein Bußgeld von 12.000 Euro wegen fehlender Kennzeichnung von Rabatten.

Landgericht Köln bestätigt: Auch Rabatte für Influencer erfordern Werbekennzeichnung

In den letzten Jahren hat sich auf diesem Blog eine Vielzahl von Beiträgen rund um das Influencer-Dasein und die damit verbundene Rechtsprechung angesammelt. Die Gerichte sind sich weitgehend einig: Es ist nicht entscheidend, ob ein Influencer direkt Geld oder andere Vorteile, wie die kostenlose Überlassung von Ware, erhält. Vielmehr ist ausschlaggebend, ob man mit den eigenen Inhalten Geld verdienen will oder bereits verdient.

Aus diesem Grund ist laut Gerichten eine Trennung von privaten und werblichen Inhalten oft nicht möglich. Eine klare Werbekennzeichnung ist daher unerlässlich.

Ein ungewöhnlicher Fall vor dem Landgericht Köln

Vor diesem Hintergrund mutet ein kürzlich verhandeltes Verfahren am Landgericht Köln seltsam an. Dies gilt umso mehr, da das Gericht bereits in der Vergangenheit gegen Influencer entschieden hat und am Landgericht grundsätzlich Anwaltspflicht herrscht. Die Besonderheit des Falles lag in der Verteidigungsstrategie der Influencerin.

Die fragwürdige Verteidigung der Influencerin

Die betroffene Influencerin verteidigte sich nicht einmal damit, dass sie für ihre Instagram-Inhalte keine direkte Gegenleistung erhalten habe. Stattdessen trug sie vor, lediglich Rabatte beim Einkauf von Waren gewährt bekommen zu haben. Ihrer Ansicht nach würde daher keine geschäftliche Handlung vorliegen und eine werbliche Kennzeichnung sei nicht notwendig gewesen.

Hohes Bußgeld als Konsequenz

Diese doch überraschende Auffassung führte zu einem empfindlichen Bußgeld. Das Landgericht Köln verhängte gegen die Influencerin eine Strafe von 12.000 Euro.

Was bedeutet "geschäftliche Handlung" im Influencer-Marketing?

Das Landgericht Köln betonte in seiner Urteilsbegründung erneut die gängige Rechtsauffassung. Eine geschäftliche Handlung liegt demnach selbstverständlich nicht nur dann vor, wenn unmittelbar Geld fließt. Auch der Erhalt finanzieller Vorteile in anderer Weise, wie zum Beispiel durch Rabatte, wird als Gegenleistung gewertet und erfordert eine entsprechende Werbekennzeichnung.

Fazit

Dieses Urteil des Landgerichts Köln unterstreicht einmal mehr die strikte Haltung der deutschen Gerichte zur Werbekennzeichnung bei Influencern. Unabhängig von der Art der erhaltenen Vorteile ist Transparenz gegenüber der Community gesetzlich vorgeschrieben. Influencer sollten daher stets auf eine korrekte Kennzeichnung ihrer Inhalte achten, um hohe Bußgelder zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet "geschäftliche Handlung" im Influencer-Marketing?
Eine geschäftliche Handlung liegt im Influencer-Marketing nicht nur vor, wenn unmittelbar Geld fließt. Auch der Erhalt finanzieller Vorteile in anderer Weise, wie zum Beispiel durch Rabatte, wird als Gegenleistung gewertet und erfordert eine entsprechende Werbekennzeichnung.
Müssen Influencer Rabatte als Werbung kennzeichnen?
Ja, das Landgericht Köln hat bestätigt, dass auch Rabatte für Influencer eine geschäftliche Handlung darstellen und somit eine Werbekennzeichnung erfordern. Dies unterstreicht die strikte Haltung der Gerichte zur Transparenz.
Welche Konsequenzen drohen bei fehlender Werbekennzeichnung von Rabatten?
Bei fehlender oder unzureichender Werbekennzeichnung können hohe Bußgelder verhängt werden. Im vorliegenden Fall verhängte das Landgericht Köln gegen eine Influencerin ein Bußgeld von 12.000 Euro.