Das Wichtigste in Kürze
- Deutsche Gerichte verfolgen eine strikte Haltung zur Werbekennzeichnung bei Influencern.
- Nicht nur direkte Geldzahlungen, sondern auch Vorteile wie Rabatte gelten als geschäftliche Handlung und erfordern Transparenz.
- Eine klare Werbekennzeichnung ist unerlässlich, um rechtliche Konsequenzen und hohe Bußgelder zu vermeiden.
- Das Landgericht Köln verhängte ein Bußgeld von 12.000 Euro wegen fehlender Kennzeichnung von Rabatten.
Landgericht Köln bestätigt: Auch Rabatte für Influencer erfordern Werbekennzeichnung
In den letzten Jahren hat sich auf diesem Blog eine Vielzahl von Beiträgen rund um das Influencer-Dasein und die damit verbundene Rechtsprechung angesammelt. Die Gerichte sind sich weitgehend einig: Es ist nicht entscheidend, ob ein Influencer direkt Geld oder andere Vorteile, wie die kostenlose Überlassung von Ware, erhält. Vielmehr ist ausschlaggebend, ob man mit den eigenen Inhalten Geld verdienen will oder bereits verdient.
Aus diesem Grund ist laut Gerichten eine Trennung von privaten und werblichen Inhalten oft nicht möglich. Eine klare Werbekennzeichnung ist daher unerlässlich.
Ein ungewöhnlicher Fall vor dem Landgericht Köln
Vor diesem Hintergrund mutet ein kürzlich verhandeltes Verfahren am Landgericht Köln seltsam an. Dies gilt umso mehr, da das Gericht bereits in der Vergangenheit gegen Influencer entschieden hat und am Landgericht grundsätzlich Anwaltspflicht herrscht. Die Besonderheit des Falles lag in der Verteidigungsstrategie der Influencerin.
Die fragwürdige Verteidigung der Influencerin
Die betroffene Influencerin verteidigte sich nicht einmal damit, dass sie für ihre Instagram-Inhalte keine direkte Gegenleistung erhalten habe. Stattdessen trug sie vor, lediglich Rabatte beim Einkauf von Waren gewährt bekommen zu haben. Ihrer Ansicht nach würde daher keine geschäftliche Handlung vorliegen und eine werbliche Kennzeichnung sei nicht notwendig gewesen.
Hohes Bußgeld als Konsequenz
Diese doch überraschende Auffassung führte zu einem empfindlichen Bußgeld. Das Landgericht Köln verhängte gegen die Influencerin eine Strafe von 12.000 Euro.
Was bedeutet "geschäftliche Handlung" im Influencer-Marketing?
Das Landgericht Köln betonte in seiner Urteilsbegründung erneut die gängige Rechtsauffassung. Eine geschäftliche Handlung liegt demnach selbstverständlich nicht nur dann vor, wenn unmittelbar Geld fließt. Auch der Erhalt finanzieller Vorteile in anderer Weise, wie zum Beispiel durch Rabatte, wird als Gegenleistung gewertet und erfordert eine entsprechende Werbekennzeichnung.
Fazit
Dieses Urteil des Landgerichts Köln unterstreicht einmal mehr die strikte Haltung der deutschen Gerichte zur Werbekennzeichnung bei Influencern. Unabhängig von der Art der erhaltenen Vorteile ist Transparenz gegenüber der Community gesetzlich vorgeschrieben. Influencer sollten daher stets auf eine korrekte Kennzeichnung ihrer Inhalte achten, um hohe Bußgelder zu vermeiden.