Influencer: LG Frankfurt zur Frage der geschäftlichen Handlung

Der Reigen der Entscheidungen zum Influencer-Marketing reist nicht ab und nach dem Landgericht München gestern, wurde nun eine Entscheidung des…

Das Wichtigste in Kürze

  • Das LG Frankfurt sieht eine geschäftliche Handlung bei Influencern nicht allein in der bloßen Verlinkung, sondern fordert weitere objektive Umstände.
  • Das Gericht irrt tendenziell in der Annahme, dass eine Bezahlung für geschäftliches Handeln notwendig ist; Wille und Absicht genügen bereits.
  • Es gibt unterschiedliche gerichtliche Auffassungen zur geschäftlichen Handlung, wobei viele Gerichte Influencer strenger beurteilen als das LG Frankfurt.
  • Influencer sollten angesichts der Aktivität von Verbänden wie dem VSW unbedingt anwaltlichen Rat einholen, um Abmahnungen zu vermeiden.

Der Reigen der Entscheidungen zum Influencer-Marketing reist nicht ab und nach dem Landgericht München gestern, wurde nun eine Entscheidung des Landgericht Frankfurt bekannt. In beiden Fällen dreht es sich auch um die Frage, ab wann ein bei einem Influencer eine geschäftliche Handlung vorliegt. Nur dann kann das UWG einschlägig sein.

Dabei widerspricht das LG Frankfurt ausdrücklich dem Landgericht Hagen, dessen Urteil ich hier besprochen habe.

Eine geschäftliche Handlung ist daher  […] nicht alleine in der bloßen Verlinkung zu Webseiten dritter Markeninhaber bzw. Unternehmen zu sehen; […] Hinzutreten müssen vielmehr weitere objektive Umstände, die mit einem rein privaten Handeln nicht mehr erklärbar ssind und deshalb auf ein geschäftliches Handels des Antragsstellers selbst schließen lassen.

Unter anderem deswegen lehnte das Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung zugunsten des Verband Sozialer Wettbewerb vorliegend ab.

Allerdings ist dies durchaus ein Rechtsauffassung, die wohl eher einer instanzgerichtlichen Prüfung nicht standhalten wird. Zwar ist es richtig, dass die Prüfung, ob ein geschäftliches Handeln vorliegt, stets eine Frage des Einzelfalls ist. Vorliegend hatte der Antragsgegner aber mehr als 5.000 Follower. Diesen Umstand allein wollte das Landgericht Frankfurt am Main, im Lichte der Rechtsprechung bzgl. Ebay und den Verkauf gleichartiger Gegenstände, jedoch nicht geltend lassen. Insofern irrt das Gericht tendenziell auch, dass eine Bezahlung benötigt wird, um geschäftlich zu handeln. Der Wille und die Absicht genügen bereits. Ebenso (hier vorliegend) wird oft genug übersehen, dass auch ein Gewinn durch eine Handlung nicht Voraussetzung für die geschäftliche Natur ist.

Es scheint sich jedoch eine Front zu von Gerichten zu entwickeln, die eher einschränkend bzgl. der Frage, ob § 5a Absatz 6 UWG der neue Schrecken der Influencer wird, entscheiden. Allerdings ist die Menge von Gerichten, die Influencer sehr an die Kandare nehmen, deutlich größer. Da der VSW bekannt dafür ist, die Verfahren durchaus bis zum Bundesgerichtshof zu führen, bleibt zu hoffen, dass es hier irgendwann Klärung gibt. Bis dahin, sollten Influencer aller Arten, ob bei Twitter, Instagram, YouTube oder Twitch auf jeden Fall anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, um das Risiko einer Abmahnung zu verringern. Der VSW und andere Verbände sind aktuelle SEHR aktiv in dieser Frage.

Häufig gestellte Fragen

Was versteht das LG Frankfurt unter einer geschäftlichen Handlung bei Influencern?
Laut LG Frankfurt ist eine geschäftliche Handlung nicht allein in der bloßen Verlinkung zu Webseiten dritter Markeninhaber zu sehen. Es müssen vielmehr weitere objektive Umstände hinzutreten, die auf ein geschäftliches Handeln des Influencers selbst schließen lassen und nicht mehr rein privat erklärbar sind.
Warum lehnte das LG Frankfurt die einstweilige Verfügung gegen den Influencer ab?
Das Gericht lehnte die einstweilige Verfügung zugunsten des Verband Sozialer Wettbewerb ab, da es die bloße Verlinkung nicht als ausreichend für eine geschäftliche Handlung ansah und der Influencer trotz über 5.000 Followern nicht allein deshalb als geschäftlich handelnd betrachtet wurde.
Welche unterschiedlichen Rechtsauffassungen gibt es bezüglich der geschäftlichen Handlung von Influencern?
Das LG Frankfurt widerspricht dem LG Hagen, welches eine geschäftliche Handlung restriktiver auslegte. Es scheint sich eine Front von Gerichten zu entwickeln, die eher einschränkend entscheiden, während eine deutlich größere Menge von Gerichten Influencer strenger beurteilt.
Was sollten Influencer tun, um Abmahnungen zu vermeiden?
Influencer aller Art sollten auf jeden Fall anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, um das Risiko einer Abmahnung zu verringern, da Verbände wie der VSW in dieser Frage sehr aktiv sind und Verfahren bis zum Bundesgerichtshof führen können.