• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Landgericht Hagen zu Instagram und Influencer

8. April 2019
in Sonstiges
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
influencers 3151032 1920 384x192 2
Wichtigste Punkte
  • Landgericht Hagen untersagt Schleichwerbung bei Instagram aufgrund fehlender Werbekennzeichnung.
  • Alle Urteile gelten auch für andere Social Media Plattformen wie Twitter, YouTube oder Twitch.
  • Verstoß gegen § 3, 5a UWG aufgrund mangelnder Erkennbarkeit des kommerziellen Zwecks.
  • Besondere Wettbewerbswidrigkeit durch Ansprache von Jugendlichen, die Werbung kaum von redaktionellen Inhalten unterscheiden können.
  • Unzureichende Kennzeichnung wie @ oder # nicht eindeutig genug für Werbung.
  • Gefahr, einen Instagram-Account ohne rechtliche Beratung zu betreiben, ist hoch.
  • Abmahnungen starten oft mit niedrigen Gebühren; echte Konkurrenten können deutlich höhere Streitwerte verlangen.

So langsam sammelt sich bei der Frage der Influencer und Schleichwerbung eine beachtliche Menge an Gerichtsentscheidungen an. Ein Übersicht aller Posts dazu bei mir auf dem Blog findet man hier. Als neueste in der Riege der Entscheidungen, ordnet sich das Landgericht Hagen ein. Dieses bestätigte eine einstweilige Verfügung aus dem letzten Jahr und untersagte Schleichwerbung bei Instagram.

Wie aber schon oft geschrieben, lasse sich alle Urteil auch absolut auf andere Social Networks wie Twitter oder Streaming/Videoplattformen wie Twitch oder YouTube anwenden. Bislang sind nur die Abmahner hier noch nicht so sehr aktiv.

Auch das Landgericht Hagen sah in der unterlassenen Werbekennzeichnung einen Verstoß gegen § 3, 5a UWG. Unlauter würde laut dem Gericht derjenige handeln, der den kommerziellen Zweck seiner geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht. Davon sei dann auszugehen, wenn das äußere Erscheinungsbild so gestaltet ist, dass der Verbraucher den kommerziellen Zweck nicht klar und deutlich erkennen kann. Vorliegend sei die Wettbewerbswidrigkeit noch besonders verstärkt, da der Account sich vor allem an Jugendliche gerichtet hatte, die noch besonders schwer zwischen Werbung und redaktionellen Inhalten unterscheiden können und für die nicht offensichtlich war, dass es sich bei dem Instagram-Account nicht um einen Modeblog handelte, in dem selbstlos „tolle Outfits“ geteilt werden, sondern um ene Tätigkeit mit rein kommerziellen Absichten.

Das Landgericht Hagen bietet dabei auch eine wunderbare Ausführung zur Frage, wann genau eine geschäftliche Handlung bei Veröffentlichungen auf Instagram vorliegt, was dann zu allen Pflichten u.a des Telemediengesetzes führt:

Die Beklagte hat eine geschäftliche Handlung i. S. d. § 8 Abs. 1 S. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG vorgenommen. Geschäftliche Handlung ist nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 Nr. 1 UWG jedes Verhalten einer Person zu Gunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens auch vor einem Geschäftsabschluss, das mit der Förderung des Absatzes von Waren objektiv zusammenhängt. Soweit in den Bildablichtungen mit dem aufgesetztem Link zu den Marken Paul Hewitt, mollerusswiss und detox delight verwiesen wird, kann darin eine geschäftliche Handlung im o. g. Sinne ersehen werden, da der jeweilige Follower durch diese Verlinkung auf die Webseite der genannten Unternehmen weiter geleitet wurde und dort entweder Waren erwerben konnte oder jedenfalls Unternehmen genannt bekam, welche deren Waren veräußerten, was beides objektiv mit einer Förderung des Absatzes zusammenhängt.

 

Auch beschäftigt sich das Gericht mit der Art der notwendigen Kennzeichnung:

 

Die hinzugefügten Zeichen wie @ oder # lassen den werbenden Charakter der Benennung der Produktnamen nicht als Werbung offensichtlich erscheinen. Insoweit liegt der Fall anders als etwa bei einer Unternehmens-Homepage, die der durchschnittlich verständige Nutzer ohne weiteres als kommerzielle Kommunikation erkennt, die keiner gesonderten Kennzeichnung des Inhalts oder einzelner Abschnitte mit „Anzeige“ oder „Werbung“ bedarf.

 

Einen Instagram-Account ohne rechtliche Beratung zu betreiben, wenn dieser auch nur im Ansatz kommerzielle Absichten verfolgt, ist aktuell genauso gefährlich, wie ein YouTube-Channel oder einen Twitch-Stream ohne Beratung mit Inhalten zu füllen. Dabei sind die aktuellen Abmahnungen eigentlich nur der Beginn des Risikos, denn Abmahnvereine verlangen oft sehr moderate Abmahngebühren von teilweise unter 200,00 Euro (178,50 Euro im vorliegenden Fall). Die möglichen Streitwerte von echten Konkurrenten können, ohne große Chance auf Gegenargumente, um ein vielfaches höher ausfallen. Aber auch bei Abmahnvereinen sollten man vorsichtig sein mit einer vorschnellen Unterzeichnung von Unterlassungserklärungen. Ein Verstoß gegen eine solche in Zukunft kann hohe 4stellige Vertragsstrafen zur Folge haben.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungBeratungBlogEntscheidungenGesetzeInfluencerInstagramTelemedienTwitchTwitterUnterlassungserklärungVerbraucherVertragsstrafeYouTube

Weitere spannende Blogposts

Cookies zu Werbezwecken nur mit aktiver Einwilligung der Nutzer

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
4. Juni 2020

Der BGH hat über die Frage entschieden, welche Anforderungen an die Einwilligung in telefonische Werbung und die Speicherung von Cookies...

Mehr lesenDetails

Wann kann ich mir den Cookie Banner sparen?

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
18. Oktober 2019

Gerade erst hat der EuGH zum Thema Cookies im Verfahren rund um Planet49 entschieden (siehe diesen Beitrag). Wegen dieses Verfahrens...

Mehr lesenDetails

Impressum auf Twitch/YouTube: Bußgeld nach § 11, 5 TMG?

Social Media Accounts und Impressum
20. Juli 2023

Einleitung zur Pflicht eines Impressums Die Impressumspflicht ist ein zentrales Element des deutschen Rechts, das zur Gewährleistung der Transparenz und...

Mehr lesenDetails

Umverpacken von Arzneimitteln ist Markenverletzung!

Achtung mit Black Friday Werbung!
17. Oktober 2019

Im einstweiligen Verfügungsverfahren um das Umpacken eines Krebsmedikaments durch einen Arzneimittelimporteur hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln mit Urteil...

Mehr lesenDetails

Der Medienstaatsvertrag: Was ist neu? Was gilt?

Lizenzverträge
13. November 2020

Der Medienstaatsvertrag ist am 7. November 2020 in Kraft getreten und ersetzt den bis dahin geltenden Rundfunkstaatsvertrag. Die Umbenennung des...

Mehr lesenDetails

Einzelbuchstaben als Marken

Check24 darf HUK Coburg nicht mehr ohne Preise auflisten
8. Juli 2024

Einzelbuchstaben als Marken - Schutz mit Einschränkungen Einzelne Buchstaben können grundsätzlich als Marken eingetragen und geschützt werden. Allerdings ist der...

Mehr lesenDetails

Umzug der Kanzlei und sonstige Updates

Gibt es bald Sachmängel für digitale Inhalte? Aktualisierungspflicht für Software kommt!
23. Juli 2021

In den letzten zwei Monaten war es etwas ruhiger auf dem Blog und der Webseite. Der Hauptgrund liegt daran, dass...

Mehr lesenDetails

News zu Esport, Streamer und Influencer

News zu Esport, Streamer und Influencer
9. Juli 2019

Inzwischen sind bei mir auf dem Blog eine große Anzahl an Informationen rundum rechtliche Fragen für Esport-Teams, Esportler, Streamer und...

Mehr lesenDetails

LG München: Affiliate Links müssen ausreichend kenntlich gemacht werden!

LG München: Affiliate Links müssen ausreichend kenntlich gemacht werden!
29. Juli 2019

Wichtiges Urteil Vor kurzem hatte das Oberlandesgericht ein hochinteressantes Urteil zur Frage der Kenntlichmachung von Affiliate-Links gefällt (siehe meinen Beitrag...

Mehr lesenDetails
Contractual regulations for no-code/low-code software development
Sonstiges

Contractual regulations for no-code/low-code software development

21. Mai 2025

No-code and low-code platforms enable rapid software development without extensive manual programming. Applications are increasingly being developed on the basis...

Mehr lesenDetails
Erotic content on OnlyFans: Copyright and personality rights protection for creators

Erotic content on OnlyFans: Copyright and personality rights protection for creators

20. Mai 2025
Goodbye hustle culture? Startup life between 24/7 grind and work-life balance

Goodbye hustle culture? Startup life between 24/7 grind and work-life balance

19. Mai 2025
Startup buzzwords 2025: Bullshit bingo in marketing German Introduction: Bullshit bingo in marketing German

Startup buzzwords 2025: Bullshit bingo in marketing German Introduction: Bullshit bingo in marketing German

18. Mai 2025
From the metaverse boom to AI euphoria – a tech lawyer in the hype cycle

From the metaverse boom to AI euphoria – a tech lawyer in the hype cycle

17. Mai 2025

Produkte

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

Podcastfolge

43a60cb39d7ea477ac8f3845c1b7739c

Legal advice for start-ups – investments that pay off

8. Dezember 2024

This episode of the ITmedialaw.com podcast is all about the importance of legal advice for startups. Host Marian Härtel talks...

Mehr lesenDetails
da884f9e2769f2f96d6b74255be62c27

The role of the IT lawyer

5. September 2024
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Copyright in the digital age

15. Januar 2025
legal challenges when implementing confidential computing data protection and encryption in the cloud

Smart contracts and blockchain

15. Januar 2025
fcb134a2b3cfec5d256cf9742ecef1cd

The unconventional lawyer: a nerd in the service of the law

26. September 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung