To the English Version of the website.

Einfach anrufen!

03322 5078053

LG München: Affiliate Links müssen ausreichend kenntlich gemacht werden!

Wichtiges Urteil

Vor kurzem hatte das Oberlandesgericht ein hochinteressantes Urteil zur Frage der Kenntlichmachung von Affiliate-Links gefällt (siehe meinen Beitrag dazu in diesem Post), von dem ich einmal behaupte, dass 95% der entsprechenden Agenturen im Affiliate-Marketing Bereich nicht kennen und die restlichen 5% sich der Auswirkungen nicht bewusst sind.

Ich hatte schon einige Mandanten, wie Streamer, Influencer und Esport-Teams, gewarnt, denn die Abmahngefahr dürfte durch das Urteil mindestens genauso hoch sein, wie im Falle von fehlender Werbekennzeichnung durch Influencer auf Instagram.

Ich sollte recht behalten, denn gerade ist mir ein weiteres Urteil des Landgerichts München bekannt geworden, das in dieselbe Kerbe schlägt.

Was muss man angeben?

Dieses entschied, dass ein Webseitenbetreiber, der auf seiner Webseite Beiträge veröffentlicht, hinreichend deutlich angeben müsse, dass er an einem Affiliate-Partnerprogramm teilnimmt und für die verlinkten Produkte eine entsprechende Provisionen erhält. Der Umstand, dass Verlinkungen in redaktionellen Beiträgen Provisionsansprüche  für den Verlag generieren würde stelle nämlich eine wesentliche Information im Sinne des § 5a UWG dar.

Der durchschnittliche Verbraucher erwarte bei einer fehlenden Kennzeichnung, dass es sich bei Verlinkungen in redaktionellen Texten ansonsten um neutrale, unabhängige Äußerungen handle. Reine Links seien gerade nicht offensichtlich als Werbung ersichtlich, wie dies beispielsweise bei Bannerwerbung der Fall sei.

Eine fehlende Kennzeichnung und somit Täuschung des Nutzers könnte zu einer Beeinflussung  seiner Kaufentscheidung führen, was in dieser Konstellation wettbewerbswidrig sei.

Abmahnungen werden folgen

Es ist davon auszugehen, dass Abmahnungen zu diesem Fragekomplex in den nächsten Monaten zunehmen werden und dass sich weitere Gerichte der durchaus überzeugenden Rechtsprechung anschließen werden. Die ersten Urteile haben in Verbindung mit der Influencer-Rechtsprechung recht genaue Anhaltspunkte geliefert, wann und auf welche Weise nicht nur Dinge wie Produktempfehlungen, sondern eben auch bezahlte Verlinkungen gekennzeichnet werden müssen.

Ich kann zu diesem Fragenkomplex umfassend beraten und durch meine über 15 Jahre Berufserfahrung im Betrieb und Aufbau von Markenagenturen nicht nur betriebswirtschaftlich sinnvolle Ratschläge geben, sondern auch entsprechende Verträge überprüfen, erstellen oder optimieren.

Marian Härtel

Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

0 0 votes
Artikelbewertung
Subscribe
Notify of
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments

Unterstützung für Startups in Deutschland bei der Bewertung für Seed InvestorenIn diesem kurzen Einleitungspost möchte ich Ihnen grundlegende Schritte vorstellen, die Ihnen …

Ein bedeutender Meilenstein: 1000 ArtikelEs freut mich, mitteilen zu können, dass dieser Blog nun stolze 1000 Artikel zu verschiedenen Themen rund um …

Der Kunstbegriff und seine juristische DefinitionDer Kunstbegriff ist ein facettenreiches und oft kontrovers diskutiertes Thema. Kunst kann in vielen verschiedenen Formen und …

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer …

Einleitung:Vertragsmuster sind insbesondere für kleine Unternehmen und Einzelunternehmer von Vorteil, die sich keine teure Rechtsberatung leisten können. Die Verwendung von Vertragsmustern kann …

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat kürzlich eine Entscheidung bezüglich sogenannter Pur-Abo-Modelle auf Websites getroffen. Dabei …

Telefon

03322 5078053

E-Mail

info@rahaertel.com

  • 5,0 28 reviews

    • Avatar Markus Thumerer ★★★★★ vor 3 Wochen
      Herr Härtel arbeitet sehr professionell und gewissenhaft. Ich habe mich gut aufgehoben gefühlt. Tolle Betreuung und gute … Mehr Beratung. Klare Empfehlung!
    • Avatar Peter Blaeser ★★★★★ in der letzten Woche
      Sehr freundlich und kompetent! Konnte mir bei meinem Anliegen helfen. Komme gerne wieder auf Herrn Härtel zurück, wenn nötig. … Mehr
    • Avatar Tobias Weinmann ★★★★★ vor 2 Wochen
      Marian konnte mir in mehreren Projekten exzellent vertreten! Fachkompetenz, Kreativität und ein umfassendes Netzwerk zeichnen … Mehr ihn aus.
    • Avatar Tore Braun ★★★★★ vor 5 Monaten
      Wir brauchten einen Vertrag um die Zusammenarbeit mit Freelancern zu regeln. Bevor ich auf Herr Härtel gestoßen bin, hatte … Mehr ich mit einigen Anwälten zutun, die sich entweder nicht auskannten, unzuverlässig waren oder sich keine Mühe gegeben haben.Mit Herr Härtel hingehen hatte ich ein ausführliches Beratungsgespräch und habe eine Deadline vereinbart. Trotz recht engen Zeitraums hat Herr Härtel den Vertrag wie besprochen geliefert, sodass auch Zeit für etwaige Korrekturen war. Ohne Herr Härtel hätten wir ernsthafte Probleme mit einem Kunden bekommen.Bei Rechtsfragen ist dies in Zukunft die erste Adresse.
    • Avatar visuplus GmbH ★★★★★ vor einer Woche
      Wir hatten großes Glück zum genau richtigen Zeitpunkt Herrn Härtel zu finden. 10 von 5 Punkten !
    • Avatar Kai Lübeck ★★★★★ vor 2 Jahren
      Herr Härtel war ein echter Glücksfall für die Gründung unseres Startups. Wir brauchten schnelle und unkomplizierte Hilfe … Mehr und genau diese hat er uns sofort gegeben. Kein Anwalt, der einen ewig warten lässt, sondern extrem schnell und effektiv. Dank seiner Ratschläge konnten wir trotz nicht ganz unkomplizierter Investorenbeteiligung nun doch fristgerecht und nach Plan gründen. Vielen Dank dafür!

    Write Review

  • 0
    Would love your thoughts, please comment.x
    ()
    x
    DSGVO Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner