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Datenschutz: UK bald unsicheres Drittland?

21. Januar 2019
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Der Brexit wird Rechtsanwälte, Behörden und Gerichte weiterhin beschäftigen, besonders im Hinblick auf Datenschutz.
  • Der Datenschutz ist besonders relevant für Mandanten, die UK-Anbieter für Werbung oder Paymentdienste nutzen.
  • Nach der DSGVO sind viele Länder, einschließlich UK, nun als Drittländer anzusehen und unterliegen Einschränkungen.
  • Ein Angemessenheitsbeschluss der EU könnte die Datenübermittlung nach UK erleichtern, ist aber ungewiss.
  • Vertragsvereinbarungen zur Einhaltung europäischer Datenschutzstandards sind notwendig, um Rechtskonformität zu gewährleisten.
  • Eine klare Aufklärung der Nutzer ist erforderlich, nicht nur eine versteckte Datenschutzerklärung.
  • Die Überprüfung von Apps und Drittanbietern ist entscheidend, um Bußgelder zu vermeiden.

Der Brexit wird Rechtsanwälte, Behörden und Gerichte wohl noch lange beschäftigen. Gerade erst habe ich in diesem Artikel auf die möglichen Probleme mit der Ltd. als Rechtsform hingewiesen. Ein vielleicht noch wesentlich relevanteres Problem könnte der Datenschutz sein.

Dieses Problem trifft besonders Mandanten von mir, die Anbieter in Großbritannien nutzen, beispielsweise um Werbung in Apps darzustellen, um Statistikinformationen aus Spielen zu erhalten oder auch um Paymentdienste anzubieten. Dies führt in aller Regel dazu, dass auch nach dem inzwischen immer wahrscheinlicher werdenden ungeordneten Brexit personenbezogene Daten nach Großbritannien übermittelt werden bzw. Anbieter aus US Zugriff auf die eigenen Daten gewährt werden. Dies könnte einige sehr relevante Middleware-Anbieter betreffen.

Dies ist jedoch nicht unproblematisch, denn nach der DSGVO sind alle Länder außerhalb der Europäischen Union bzw. außerhalb von assoziierten Ländern, als Drittländer zu betrachten. Das betrifft, nach einem ungeordneten Brexit, zumindest für eine Übergangszeit, dann auch das Vereinigte Königreich. Dies führt dazu, dass personenbezogene Daten nicht ohne Weiteres mehr nach UK übermittelt werden dürfen. Etwas anderes könnte nur geltend, wenn es, pünktlich zum Brexit einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss der EU gibt, der UK zu einem sicheren Drittland erklärt. Ob dies geschehen wird, ist schwer abzusehen. Die EU dürften zunächst mit anderen Problemen beschäftigt sein. Ein solcher Beschluss ist übrigens, rein formell, auch nötig, obwohl das neue Datenschutzrecht aktuell natürlich auch in Großbritannien eingeführt wurde und dort, das möchte ich gar nicht bestreiten, ein durchaus angemessenes Datenschutzniveau existiert. Ob dies aber nach einem Brexit, der ja durchaus stattfindet, da man sich dort von einem strengen EU-Diktat emanzipieren möchte, auch weiterhin der Fall ist,  bleibt abzuwarten.

Natürlich gibt es auch noch weitere mögliche Ausnahmen, wie einen gesonderten Vertrag mit dem Anbieter zu Einhaltung europäischen Datenschutzes (jedoch inklusive regelmäßiger Überprüfung!), oder die Erforderlichkeit, weil Leistungen in UK ausgeführt werden.

Nicht hingegen ausreichend ist die ausschließliche Information der Kunden oder Spieler im Rahmen einer Datenschutzerklärung, in der versteckt auf einen Datenschutztransfer hingewiesen wird. Ausreichend wäre lediglich eine klare Aufklärung und Hinweise im Rahmen beispielsweise einer Nutzeranmeldung, mit einer direkten Bestätigung durch den Kunden. Auch Altkunden müssten über das Problem informiert und erforderliche Einwilligungen nachgeholt werden.

Auch ich kann natürlich nicht in die Zukunft sehen und weiß daher nicht, was noch in den nächsten 2 Monaten passiert. Das Risiko ist aber gegeben und Datenschutzbehörden werden gerade sehr aktiv was Bußgelder angeht. Jeder sollte also seine Apps, Onlineshops und Drittanbieter genauestens überprüfen, Datenschutzerklärungen, AGB und Verträge gegenchecken und im Zweifel Vorkehrungen treffen. Besser jetzt, als kurz vor Schluss. Ein Gespräch mit mir oder einem Kollegen kann natürlich auch nicht schaden!

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBDatenschutzDatenschutzrechtInformationKIPaymentPersonenbezogene DatenVerträge

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