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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Abmahnungen wegen fehlender Grundpreise

25. Februar 2019
in Abmahnung, Wettbewerbsrecht
Lesezeit: 1 min lesen
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Im Geschäft der Abmahnungen gibt es immer wieder Höhen und Tiefen und bestimmte Themen sind aktueller als andere. Woran das liegt, ist schwer zu sagen. Hin und wieder hat man das Gefühl, es würde daran liegen, dass sich bestimmte Themen, wenn es denn einmal gehäufte Abmahnungen gibt, herumsprechen, nur damit diese ein paar Monate später wieder vergessen werden.

Wichtigste Punkte
  • Abmahnungen variieren; bestimmte Themen sind aktueller und andere fallen in Vergessenheit.
  • Onlinehändler sollten ihre Software und Geschäftsprozesse gründlich überprüfen, um Abmahnungsrisiken zu minimieren.
  • Das Thema Grundpreis ist aktuell und betrifft viele Vertriebsplattformen.
  • Produkte in unterschiedlichen Größen oder Mengen erfordern eine klare Grundpreisangabe in Nähe des Endpreises.
  • Besondere Aufmerksamkeit gilt Flüssigkeiten und Nahrungsergänzungsmitteln, die ebenfalls die Grundpreisregelung erfüllen müssen.
  • Einträge in Suchmaschinen und Preisvergleichsseiten sollten überprüft werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Sorgfältige Prüfungen verringern Kosten und Arbeit durch reduzierte Abmahnungsrisiken.

Umso wichtiger ist es, dass gerade bei Onlinehändlern eine saubere Prüfung der eingesetzten Software und der Geschäftsabläufe erfolgt, damit das Risiko einer Abmahnung verringert werden kann. Wirklich ausschließen kann es wohl keiner.

Aktuell ist wieder das Thema Grundpreis sehr hoch angesiedelt und es gibt wieder Abmahnungen für sämtliche denkbaren Vertriebsplattformen. Besonders betroffen sind dabei Produkte, bei denen oft gar nicht daran gedacht wird, dass deren Verkauf zu einer Verpflichtung der Grundpreisangabe, übrigens in unmittelbarer Nähe zum Endpreis, notwendig ist.

Das betrifft vor allem Produkte, die nach Längen, Größen oder sonstigen Mengen verkauft werden, auch wenn diese nicht besonders zugeschnitten werden oder gar in anderen Größen verfügbar sind. Zu denken sind dabei an Folien, aber auch an Decken, Planen und dergleichen. Natürlich gilt dies auch für Flüssigkeiten, Nahrungsergänzungsmitteln (wie Pillen!) und vieles weiteres.

Ebenfalls übersehen wird, dass der Grundpreis natürlich auch bei Suchmaschinen und Preisvergleichsseiten sofort erkennbar ist, weswegen Einträge überprüft werden sollten, bevor diese veröffentlicht werden.

Es gibt noch zahlreiche weitere Fallen, die man schnell übersehen kann. Eine sorgsame Überprüfung sowohl der Produkt, als auch der Angebote im eigenen Onlineshop oder auf sonstigen Vertriebsplattformen, kann aber schnell dazu führen, dass man das eigene Risiko, und somit Arbeit und Kosten, merkbar reduziert.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungSoftwareSuchmaschine

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