Urheberrechtsreform: Öffentliche Konsultation | IT-Medienrecht

Erfahren Sie alles zur öffentlichen Konsultation des BMJV zur Urheberrechtsreform. Jetzt über die Umsetzung der EU-Richtlinien informieren und Stellung…

Das Wichtigste in Kürze

  • Das BMJV führt eine öffentliche Konsultation zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinien (DSM-RL und Online-SatCab-RL) durch.
  • Interessierte Kreise können bis zum 6. September 2019 Stellungnahmen einreichen.
  • Stellungnahmen können Kommentare und konkrete Regelungstexte enthalten.
  • Eingereichte Stellungnahmen werden grundsätzlich auf dem BMJV-Internetportal veröffentlicht, es sei denn, der Veröffentlichung personenbezogener Daten wird widersprochen.
  • Die Einreichung sollte im PDF-Format erfolgen.

Öffentliche Konsultation zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinien

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) führt eine öffentliche Konsultation zur Umsetzung der beiden urheberrechtlichen Richtlinien (EU) 2019/790 (DSM-RL) und (EU) 2019/789 (Online-SatCab-RL) vom 17. April 2019 durch.

Diese Richtlinien sind bis zum 7. Juni 2021 in deutsches Recht umzusetzen. Als ersten Schritt dieses Prozesses möchte das BMJV interessierten Kreisen die Gelegenheit geben, umfassend Stellung zu nehmen.

Frist und Einreichung von Stellungnahmen

Stellungnahmen können bis zum 6. September 2019 an folgende E-Mail-Adresse übersandt werden: konsultation-urheberrecht@bmjv.bund.de

Anforderungen an Stellungnahmen zur Urheberrechtsrichtlinien-Konsultation

  • Stellungnahmen können Kommentare und konkrete Regelungstexte zur Umsetzung der Richtlinien vorschlagen.
  • Eingereichte Stellungnahmen werden grundsätzlich auf dem Internetportal des BMJV veröffentlicht, inklusive Namen und personenbezogener Daten.
  • Bei Nicht-Einverständnis mit der Veröffentlichung personenbezogener Daten müssen diese aus dem Dokument entfernt werden.
  • Bei Widerspruch gegen die Gesamtpublikation wird lediglich vermerkt, dass eine Stellungnahme eingereicht und von wem diese verfasst wurde.
  • Die Stellungnahme sollte im PDF-Format eingereicht werden.
  • In der Stellungnahme zu den Richtlinien können Sie diese sowohl kommentieren als auch konkrete Regelungstexte für die Umsetzung in das deutsche Recht vorschlagen.
  • Eingereichte Stellungnahmen werden grundsätzlich auf dem Internetportal des BMJV publiziert. Dies umfasst auch Namen und sonstige personenbezogene Daten, die im Dokument enthalten sind. Sofern Sie mit der Veröffentlichung personenbezogener Daten nicht einverstanden sind, müssen diese aus dem Dokument entfernt werden.
  • Falls Sie der Publikation der Stellungnahme im Internet insgesamt widersprechen, wird auf der Internetseite des BMJV lediglich vermerkt, dass eine Stellungnahme eingereicht wurde und wer diese verfasst hat.
  • Das BMJV bittet darum, die Stellungnahme in einem PDF-Format einzureichen.

Weitere detaillierte Hinweise finden Sie im offiziellen Dokument des BMJV: Zum offiziellen Dokument.

Fazit

Die öffentliche Konsultation des BMJV ist ein wichtiger Schritt zur nationalen Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinien. Sie bietet Interessengruppen eine wertvolle Gelegenheit, aktiv an der Gestaltung des deutschen Urheberrechts mitzuwirken. Eine fristgerechte und formgerechte Einreichung der Stellungnahmen ist hierbei entscheidend.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es bei der öffentlichen Konsultation des BMJV?
Die öffentliche Konsultation des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) dient der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinien (DSM-RL und Online-SatCab-RL) in deutsches Recht. Sie bietet Interessierten die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und aktiv an der Gesetzgebung mitzuwirken.
Welche EU-Urheberrechtsrichtlinien sind von der Konsultation betroffen?
Betroffen sind die Richtlinien (EU) 2019/790 (DSM-RL) und (EU) 2019/789 (Online-SatCab-RL), die beide vom 17. April 2019 stammen und bis zum 7. Juni 2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Bis wann können Stellungnahmen eingereicht werden und wohin?
Stellungnahmen können bis zum 6. September 2019 an die E-Mail-Adresse konsultation-urheberrecht@bmjv.bund.de übersandt werden.
Was passiert mit den eingereichten Stellungnahmen?
Eingereichte Stellungnahmen werden grundsätzlich auf dem Internetportal des BMJV veröffentlicht, einschließlich Namen und personenbezogener Daten. Wer dies nicht wünscht, muss entsprechende Daten entfernen oder der Publikation insgesamt widersprechen, wobei dann nur die Einreichung und der Verfasser vermerkt werden.