OLG Köln untersagt Nutzung von www.wir-sind-afd.de Domain

Das OLG Köln hat die Nutzung der Domain www.wir-sind-afd.de untersagt und dabei eine Berufung gegen das gleichlautende Urteil des Landgericht Köln…

Das Wichtigste in Kürze

  • Das OLG Köln hat die Nutzung der Domain www.wir-sind-afd.de wegen Verletzung des Namensrechts untersagt.
  • Die Kurzbezeichnung „B-Partei“ ist als Name nach § 12 BGB geschützt.
  • Namensrechtlicher Schutz kann durch „originäre Unterscheidungskraft“ oder „Verkehrsgeltung“ entstehen.
  • Auch nicht aussprechbare Buchstabenfolgen können namensmäßige Unterscheidungskraft besitzen.
  • Die hohe Medienpräsenz und Bekanntheit der Klägerin trugen zur Verkehrsgeltung der Abkürzung „B-Partei“ bei.

Das OLG Köln hat die Nutzung der Domain www.wir-sind-afd.de untersagt und dabei eine Berufung gegen das gleichlautende Urteil des Landgericht Köln zurückgewiesen.

Das OLG Köln führt dazu aus:

Entgegen der Auffassung des Beklagten ist die Kurzbezeichnung „B-Partei“ als Name nach § 12 BGB geschützt. Dem steht nicht entgegen, dass die Klägerin nach § 1 Satz 1 ihrer Satzung den Namen „B.“ führt und es sich bei der Bezeichnung „B-Partei“ nach § 1 Satz 2 ihrer Satzung lediglich um die Kurzbezeichnung der Partei handelt.

 

Den vollen Urteilstext gibt es hier.

Häufig gestellte Fragen

Worum ging es in dem Fall vor dem OLG Köln?
Das OLG Köln hat die Nutzung der Domain www.wir-sind-afd.de untersagt, da die Kurzbezeichnung „B-Partei“ als Name nach § 12 BGB geschützt ist. Die Berufung gegen ein gleichlautendes Urteil des Landgerichts Köln wurde zurückgewiesen.
Welche Voraussetzungen müssen für den Schutz einer Bezeichnung nach § 12 BGB erfüllt sein?
Der Schutz nach § 12 BGB setzt namensmäßige Unterscheidungskraft der Bezeichnung von Hause aus (originäre Unterscheidungskraft) oder Verkehrsgeltung voraus. Unter diesen Voraussetzungen kann sich der Schutz auch auf aus dem Namen abgeleitete Abkürzungen erstrecken.
Was bedeutet "originäre Unterscheidungskraft" im Kontext des Namensrechts?
Originäre Unterscheidungskraft bedeutet, dass die verwendete Bezeichnung eine individualisierende Eigenart aufweist und damit von Natur aus geeignet ist, eine Namensfunktion auszuüben. Auch Buchstabenfolgen, die nicht als Wort aussprechbar sind, können diese besitzen.
Wann erwirbt eine Bezeichnung "Verkehrsgeltung"?
Verkehrsgeltung erwirbt eine Bezeichnung, wenn ein nicht unbeträchtlicher Teil des Verkehrs sie als Hinweis auf einen bestimmten Namensträger ansieht. Die Abkürzung „B-Partei“ hatte zum maßgeblichen Zeitpunkt der Domain-Anmeldung Verkehrsgeltung in den relevanten Verkehrskreisen.