Das Wichtigste in Kürze
- Das Landgericht Bochum hat entschieden, dass Altersbeschränkungen für Alkohol auch beim Onlineverkauf gelten.
- Ein einfacher Hinweis in AGB oder Produktbeschreibung ist nicht ausreichend; wirksame Altersverifikationssysteme sind erforderlich.
- Systeme wie Postident oder Mobile-App-Verifikation sind notwendig, da eine Altersprüfung bei Lieferung allein nicht genügt.
- Onlinehändler sollten ihre Verkaufsprozesse überprüfen, um Abmahnungen von Verbraucherschutzvereinen zu vermeiden.
- Die Regelung betrifft nicht nur hochprozentigen Alkohol, sondern auch Produkte wie Geschenkkörbe mit alkoholischen Beigaben.
Das Landgericht Bochum hat Ende Januar diesen Jahres entschieden, dass die Altersbeschränkung für alkoholische Getränke auch beim Onlineverkauf gilt. Dies war bisher umstritten, denn der § 9 Jugendschutzgesetz, normiert neben Gaststätten und Verkaufsstellung nur „sonst in der Öffentlichkeit“. Bislang war es daher umstritten, ob dies auch für den Verkauf im eigenen Onlineshop, als Ebay Händler oder Amazon Verkäufer gilt.
Das Landgericht Bochum stellt sich damit gegen eine über 10 Jahre alte Entscheidung des Landgericht Koblenz und betritt Neuland. Andere Entscheidungen gibt es dazu nicht. Besonders unangenehm dürfte damit sein, dass es nach dieser Entscheidung damit NICHT ausreicht, wenn, beispielsweise in AGB oder der Produktbeschreibung, darauf hingewiesen wird, dass ein Verkauf nur an Erwachsene stattfindet. Vielmehr sind Händler nunmehr gezwungen wirksame Altersverifikationssysteme zu nutzen. In aller Regel dürften dies nur Postident und ähnliche System (z.B. via Mobile-App) sein. Etwas anderes dürfte aufgrund der weiterhin geltenden Rechtsmeinung des Bundesgerichtshofes, wonach ein Versand an Minderjährige nur dann zuverlässig unterbleiben könne, wenn der Händler dafür sorgt, dass bereits bei Vertragsschluss eine zuverlässige Altersverifikation erfolgt. Ein Versand beispielsweise per DHL, bei dem Volljährigkeit und die Korrektheit der Personalien geprüft werden, reicht damit nicht aus. Vielmehr muss beides erfolgen.
- große Flaschen hochprozentigen Alkohols
- Geschenkkörbe
- Goodies mit kleinen Flachmännern
- ähnliche Angebote
Es ist auch davon auszugehen, dass das Urteil einer möglichen Berufung (dazu hab ich aktuell keine Information) standhalten wird, denn das alte Urteil des Landgericht Koblenz wurde heftig kritisiert und unter anderem das Bundesfamilienministerium hat sich für eine andere Auslegung des Jugendschutzgesetzes stark gemacht.
Übrigens: Führt man im eigenen Onlineshop eine Altersverifikation ein, muss unter Umständen auch an die Anpassung der Datenschutzerklärung gedacht werden. Auch hier kann ich natürlich behilflich sein.