BaFin Payone: Geldwäsche-Verbot, AML-Mängel | IT-Medienrecht

Erfahren Sie alles zum BaFin-Verbot gegen Payone GmbH wegen hoher Geldwäscherisiken und Mängeln in der AML-Compliance. Welche Folgen hat das für…

Das Wichtigste in Kürze

  • Die BaFin hat der Payone GmbH Transaktionen für Hochrisikokunden untersagt und ein Neukundenverbot verhängt.
  • Grund für die Maßnahmen waren gravierende Defizite in der Geldwäscheprävention und unzureichende Sicherungssysteme bei Payone.
  • E-Geld-Institute müssen verstärkte Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) einhalten, um Missbrauch für Geldwäsche zu verhindern.
  • Finanzdienstleister, insbesondere E-Geld-Institute, sind angehalten, ihre internen Kontrollsysteme kontinuierlich zu prüfen und anzupassen.

In der Regel veröffentliche ich keine Meldungen der BaFin, die täglich bei mir via E-Mail einschlagen. Da ich jedoch Blockchain-Anbieter und Anbieter von Finanzdienstleistungen berate, insbesondere zu Fragen des Umgangs als E-Geld-Institut und der Umsetzung von BaFin-Anforderungen, mache ich bei dieser Meldung eine Ausnahme.

BaFin untersagt Payone Geschäftstätigkeiten: Gravierende Defizite in der Geldwäscheprävention

Die BaFin hat der Payone GmbH am 26. Juli 2023 untersagt, Transaktionen für bestimmte Geschäftskunden aus dem Hochrisikoportfolio durchzuführen. Grund dafür sind hohe Geldwäscherisiken und gravierende Defizite in der Geldwäscheprävention. Zudem wurde für diesen Bereich ein Neukundenverbot angeordnet.

Dieses Transaktions- und Neukundenverbot soll verhindern, dass das E-Geld-Institut für Geldwäschezwecke missbraucht wird.

AML-Compliance: Ein zentrales Problem für Finanzdienstleister

Das Problem der Compliance mit AML (Anti-Money-Laundering)-Anforderungen ist ein riesiges Problem. Dies gilt insbesondere für den Web3- und Blockchain-Bereich, wo innovative Geschäftsmodelle oft auf komplexe regulatorische Rahmenwerke treffen.

Hintergrund der BaFin-Maßnahmen gegen Payone

Wie kam es zu diesem Verbot? Im Rahmen einer von der BaFin angeordneten Sonderprüfung wurden gravierende Defizite festgestellt. Die Payone GmbH wies Mängel bei der Einhaltung und Umsetzung der erforderlichen verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) auf.

Defizite bei Sorgfaltspflichten und Risikobewertung

Infolge unzureichender Sicherungssysteme gegen Geldwäsche hatte die Payone GmbH in ihrem E-Commerce-Geschäftsfeld ein auffälliges Hochrisikoportfolio aufgebaut. Die Geschäftskunden dieses Portfolios sind Händler, die ihre Geschäftsmodelle nahezu ausschließlich online über Webseiten betreiben. Dort können Verbraucher Produkte und Leistungen mittels Kreditkarten bezahlen, wobei Payone diese Transaktionen abwickelt.

Die festgestellten gravierenden Defizite betreffen insbesondere die Maßnahmen der Payone GmbH zur Beurteilung der Geschäftsmodelle der Händler im Rahmen des Kundenannahmeprozesses. Ebenso mangelhaft war die laufende Überwachung dieser Händler.

Auffälligkeiten bei der Risikobewertung führten bedauerlicherweise nicht dazu, dass Händler zurückgewiesen oder laufende Geschäftsbeziehungen beendet wurden.

Payone als E-Geld-Institut und die Pflichten zur Geldwäscheprävention

Die Payone GmbH besitzt eine Erlaubnis als E-Geld-Institut gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 2 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Sie erbringt mit der Akzeptanz und Abrechnung von Zahlungsvorgängen Zahlungsdienste, bekannt als Akquisitionsgeschäft.

E-Geld-Institute müssen sicherstellen, dass sie nicht für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Geldwäsche beschreibt dabei das Einschleusen von Geldern aus kriminellen Quellen in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf, um deren Herkunft zu verschleiern.

Bei erhöhten Risiken für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung sind E-Geld-Institute zur Einhaltung verstärkter Sorgfaltspflichten verpflichtet. Sollten diese verstärkten Sorgfaltspflichten nicht erfüllbar sein, greift gemäß § 15 Absatz 9 GwG eine Beendigungsverpflichtung der Geschäftsbeziehung.

Fazit

Die BaFin-Untersagung gegen Payone unterstreicht die hohe Bedeutung der Geldwäscheprävention und die strikte Durchsetzung von Compliance-Anforderungen. Finanzdienstleister, insbesondere E-Geld-Institute, müssen ihre internen Kontrollsysteme kontinuierlich prüfen und anpassen, um Missbrauch zu verhindern und regulatorischen Vorgaben gerecht zu werden.

Häufig gestellte Fragen

Was hat die BaFin der Payone GmbH untersagt?
Die BaFin hat der Payone GmbH am 26. Juli 2023 untersagt, Transaktionen für bestimmte Geschäftskunden aus dem Hochrisikoportfolio durchzuführen und ein Neukundenverbot für diesen Bereich angeordnet. Dies geschah aufgrund hoher Geldwäscherisiken und gravierender Defizite in der Geldwäscheprävention.
Warum hat die BaFin Maßnahmen gegen Payone ergriffen?
Im Rahmen einer Sonderprüfung wurden gravierende Defizite bei der Einhaltung und Umsetzung der erforderlichen verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) festgestellt. Payone hatte in seinem E-Commerce-Geschäftsfeld ein auffälliges Hochrisikoportfolio aufgebaut, dessen Händler mit betrügerischen Abonnements, Phishing und Fake-Shops in Verbindung gebracht wurden.
Welche Pflichten haben E-Geld-Institute bei der Geldwäscheprävention?
E-Geld-Institute müssen sicherstellen, dass sie nicht für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Bei erhöhten Risiken sind sie zu verstärkten Sorgfaltspflichten verpflichtet. Können diese nicht erfüllt werden, besteht eine Beendigungsverpflichtung der Geschäftsbeziehung gemäß § 15 Absatz 9 GwG.