Neue Jugendschutzrichtlinien (JuSchRiL) für Spiele: Was Anbieter jetzt beachten müssen
Das Wichtigste in Kürze
- Neue JuSchRiL berücksichtigen Geschäftsmodelle von Spielen im Jugendschutz.
- Die Ausnutzung der Unerfahrenheit Minderjähriger durch Werbung ist ein Jugendschutzverstoß.
- Betroffen sind Werbeformen wie Rewarded Ads, Boni und Sonderangebote in werbefinanzierten und Free2Play-Spielen.
- Die Zusammenarbeit mit Gamedesignern und Anwälten ist zur Risikominimierung unerlässlich.
- Trotz bestehender Regelungen bleibt die Rechtsunsicherheit im Einzelfall bestehen.
Die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien hat bereits Ende letzten Jahres eine neue Version der gemeinsamen Jugendschutzrichtlinien (JuSchRiL) der Länder veröffentlicht. Diese Richtlinien dienen den Behörden der Länder und der Kommission für Jugendmedienschutz als Auslegungshilfe für den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Ziel ist eine bundesweit einheitliche Anwendung.
Obwohl die neuen JuSchRiL noch von allen Bundesländern ratifiziert werden müssen, sind inhaltliche Änderungen im Rahmen dieses formalen Prozesses nicht mehr zu erwarten. Für Anbieter von Computerspielen, insbesondere auch von Casual Games für Mobiltelefone, die sich an Minderjährige richten könnten, ergeben sich daraus wichtige Implikationen.
Geschäftsmodelle von Spielen im Fokus der Jugendschutzrichtlinien
Künftig soll bei der Bewertung durch die Landesmedienanstalten das Geschäftsmodell eines Spiels bei der Jugendschutzbeurteilung berücksichtigt werden. Insbesondere wird geprüft, ob Werbung im Spiel oder für das Spiel die Unerfahrenheit von Minderjährigen ausnutzt. Dies würde als Jugendschutzverstoß gelten.
Gerade für werbefinanzierte Spiele ist dieser Aspekt relevant. Aber auch Free2Play-Spiele sind betroffen, wenn gezielte Ansprachen von Jugendlichen in Form von Sonderangeboten erfolgen. Dies steht im Einklang mit der BGH-Rechtsprechung aus der Gameforge-Entscheidung bezüglich Runes of Magic.
Werbeformen und ihre rechtlichen Grundlagen
Die zugrundeliegende Regelung ist nicht gänzlich neu. Bereits § 6 Abs. 2 Nr. 1 JMStV untersagt direkte Kaufaufforderungen in der Werbung an Kinder oder Jugendliche. Diese Vorgabe findet sich ebenfalls in Nr. 28 der sogenannten „Schwarzen Liste“, dem Anhang zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Besonders im Fokus stehen Werbeformen wie:
- Rewarded Ads
- Bonus
- Sonderangebot
Diese Elemente werden künftig einer genauen Einzelfallprüfung unterzogen, um sicherzustellen, dass keine unangemessene Beeinflussung Minderjähriger stattfindet.
Risikominimierung und Handlungsempfehlungen
Um rechtliche Probleme und mögliche Abmahnungen zu vermeiden, ist eine proaktive Herangehensweise für Spieleanbieter entscheidend. Es wird dringend geraten, frühzeitig sowohl mit erfahrenen Gamedesignern als auch mit einem auf Computerrecht spezialisierten Rechtsanwalt zusammenzuarbeiten. Diese Zusammenarbeit kann helfen, jugendschutzrelevante Risiken bereits in der Entwicklungsphase zu erkennen und zu minimieren.
Eine Missachtung der Richtlinien kann weitreichende Folgen haben. Im schlimmsten Fall drohen Abmahnungen oder sogar Gerichtsverfahren, die bis zur Entfernung des Spiels aus App Stores führen können. Trotz der bestehenden Regelungen und der neuen Auslegungshilfen bleibt in vielen Einzelfällen weiterhin eine gewisse Rechtsunsicherheit bestehen.
Häufig gestellte Fragen
Was sind die neuen Jugendschutzrichtlinien (JuSchRiL)?
Warum sind die neuen JuSchRiL für Spieleanbieter relevant?
Welche Arten von Werbung sind besonders betroffen?
Was wird Spieleanbietern zur Vermeidung rechtlicher Probleme empfohlen?
Fazit
Die neuen Jugendschutzrichtlinien sind ein klares Signal an die Spieleindustrie, die Schutzbedürfnisse von Minderjährigen stärker zu berücksichtigen. Insbesondere bei der Monetarisierung von Spielen sind transparente und altersgerechte Konzepte gefragt. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist hierbei unerlässlich, um Konflikte zu vermeiden und die Compliance sicherzustellen.