Sind sogenannte Private-Server „illegal“?

Vor kurzem machte die GVU in der Szene der Private-Server Betreiber, also derjenigen, die Spieleserver außerhalb des Originalanbieters, für Onlinespiele…

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Betrieb von Private-Servern ist rechtlich komplex und nicht pauschal als illegal einzustufen.
  • Eine Urheberrechtsverletzung liegt wahrscheinlich vor, wenn Original-Code oder Grafiken des Spieleentwicklers verwendet werden.
  • Die kommerzielle Nutzung eines P-Servers, z.B. durch Ingamekäufe, verschärft die rechtliche Situation erheblich und kann strafrechtliche Relevanz haben.
  • Die Modifikation des Original-Clients und dessen Bereitstellung zum Download stellt eine klare Urheberrechtsverletzung dar.
  • Rechtsfragen bezüglich Patches, Schnittstellen und Datenbankstrukturen sind oft ungeklärt und erfordern eine detaillierte rechtliche Prüfung.

Vor kurzem machte die GVU in der Szene der Private-Server Betreiber, also derjenigen, die Spieleserver außerhalb des Originalanbieters, für Onlinespiele anbieten, Schlagzeilen.

Die GVU hat unter Federführung der Staatsanwaltschaft Heidelberg  am Vormittag des 14. September  Privatwohnungen von mehreren Personen durchsucht, wegen des Verdachts des Betreibens zweier P-Server genannt für das MMORPG „Metin 2“, auf denen mehrere 100.000 angemeldete Spieler aktiv waren. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sowohl das Spiel für ihre Zwecke illegal modifiziert als auch den fortlaufenden Spielbetrieb auf den Servern betreut zu haben. Über die dazu gehörenden Webseiten wurden die potentiellen Kunden/Spieler angelockt und der Einstieg in das Spiel ermöglicht.

Die Betreiber erzielten Einnahmen in sechsstelliger Höhe, indem sie analog zum Originalspiel sog. Ingamekäufe anboten. So konnten Spieler z.B. ihre Kampfstärke durch den Kauf zusätzlicher Waffen, Schutzschilde etc. (sog. Items) verbessern. Hierzu konnten gegen reales Geld (Euro) Zahlungsmittel für das Spiel (Coins) erworben werden. Mit den Coins konnten im Spiel z.B. bessere Rüstungen oder stärkere Schwerter gekauft werden. So waren z.B. auf einem der Server (Cyperia) 270 dieser Items zu Preisen zwischen 250 und 17.500 Coins zum Kauf verfügbar. Mit den Items wurde die Kampfkraft des eigenen Avatars (Spielfigur) stark erhöht, wodurch ein wesentlich schnellerer Aufstieg in die nächsthöheren Spielelevel möglich war. So mussten bei Cyperia 10,- Euro bezahlt werden, um 10.000 Coins gut geschrieben zu bekommen. Für die teuersten aber auch im virtuellen Kampf wirksamsten Items wie „Drachengottschild“ oder „Sphinxschild“ mussten 17.500 Coins, also 17,50 Euro, bezahlt werden.

Zur Erlangung weiterer Beweismittel beschlagnahmten die Staatsanwaltschaft Rechner, Festplatten und diverse weitere Speichermedien. Auswertungen der Behörden zur Art, Umfang und Quellen der Ingame-Käufe sind eingeleitet. Entsprechende Ermittlungen dauern an.

Nun stellt sich die Frage: Ist das Betreiben eines P-Server illegal? Mitnichten kann dies so einfach behauptet werden. Und wenn man nach der Pressemeldung der GVU geht, ist diese sich auch nicht so sicher, wie sie es behauptet. Die GVU ist sich nämlich nicht einmal selber einig, ob P-Server nun für Privat-Server oder für Piraterieserver stehen soll. Ich finde schon, dass diese beiden Worte ein himmelweiter Unterschied sind.

Eigentlich lassen sich in den meisten Fällen die Fragen, ob das Betreiben eines P-Servers rechtswidrig ist, auf Fragen des Urheberrechts zusammendampfen. Wird bei der Entwicklung des Server Code, Grafiken oder ähnliches des Spieleentwicklers oder des Spielebetreibers verwendet, liegt mit stark erhöhter Wahrscheinlichkeit eine Urheberrechtsverletzung vor. Wird dieser Server dann, wie im aktuellen Fall, auch noch gewerblich betrieben, ist man schnell im Bereich der gewerblichen Urheberrechtsverletzung und somit durchaus im Zuständigkeitsbereich von Staatsanwaltschaften. Natürlich stellen sich hier schnell Detailprobleme und auch Fragen des Territorialitätsprinzips (d.h. wo wurde eine eventuelle Urheberrechtsverletzung begangen, wo wirkt sie sich aus etc.) stellen sich bei der heutigen Art und Weise wie Betreiberteams sich oft über das Internet organisieren.

  • Erfolgt keine Verwendung von Codebestandteilen, liegt auch keine Urheberrechtsverletzung vor. Zwar kann in bestimmten Fällen das Problem auftauchen, ob Schnittstellen und Datenbankstrukturen urheberrechtlich geschützt sind. Das dürfte aber oft nicht der Fall sein und lässt sich meist nicht ohne sorgfältiges Gutachten beantworten.
  • Eine Urheberrechtsverletzung liegt dagegen vor, wenn der sogenannte Client, also die Originalsoftware des Herstellers modifiziert wird, um mit dem P-Server zu funktionieren  und diese modifizierte Version dann auch noch zum Download angeboten wird.
  • Nicht so eindeutig ist es hingegen, wenn nur ein Patch für den Client angeboten wird (der wiederum selber natürlich keinen Code des Clients beinhalten darf) und die Modifizierung die einzelnen Nutzer vornehmen. Dann könnten unter Umständen die einzelnen Nutzer eine Urheberrechtsverletzung begehen, jedoch nicht der Anbieter des P-Server bzw. des Patches. Die dann letztendlich einzig noch denkbare Anstiftung zur Urheberrechtsverletzung unterliegt zahlreichen weiteren Rechtsproblemen.
  • Bei der Patchvariante kommen unter Umständen Fragen des Wettbewerbsrechts zum Tragen, beispielsweise wegen denkbarer „Behinderung“ oder „Verleiten zum Vertragsbruch“. Auch hier gibt es aber zahlreiche, meist noch höchstrichterlich ungeklärte weitere Probleme. Außerdem befinden wir uns dann nicht mehr im Bereich des Strafrechts.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es auch beim Betrieb von P-Server, in vielen Fällen kein Schwarz und Weiß gibt, zahlreiche entscheidende Rechtsfragen umstritten und ungeklärt sind und es, wie so oft, auf viele Details des Sachverhaltes ankommt. Im Zweifel sollte man sich vorher bei einem kundigen Rechtsanwalt Auskunft einholen

Häufig gestellte Fragen

Sind Private-Server grundsätzlich illegal?
Nein, die Frage der Legalität von Private-Servern ist komplex und lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie hängt von vielen Details des Einzelfalls ab, insbesondere von urheberrechtlichen Aspekten.
Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung beim Betrieb eines P-Servers vor?
Eine Urheberrechtsverletzung liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit vor, wenn bei der Entwicklung des Servers Code, Grafiken oder ähnliches des Spieleentwicklers oder -betreibers verwendet werden. Auch die Modifikation der Originalsoftware (Client) und deren Bereitstellung zum Download stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
Welche Rolle spielt die kommerzielle Nutzung eines P-Servers?
Wird ein P-Server gewerblich betrieben, beispielsweise durch das Anbieten von Ingamekäufen gegen reales Geld, fällt dies schnell in den Bereich der gewerblichen Urheberrechtsverletzung. Dies kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und ist oft ein Fokus von Ermittlungen.
Ist das Anbieten eines Patches für einen Client illegal?
Wenn nur ein Patch angeboten wird, der selbst keinen Code des Original-Clients enthält, und die Modifizierung von den einzelnen Nutzern vorgenommen wird, begehen unter Umständen die Nutzer eine Urheberrechtsverletzung, nicht aber der Anbieter des P-Servers oder des Patches. Hier können jedoch Fragen des Wettbewerbsrechts relevant werden.