Das Wichtigste in Kürze
- Die Änderungen des § 20b Rundfunkstaatsvertrages treten am 1. Mai 2019 in Kraft.
- Ab dem 1. Mai 2019 gilt eine Anzeigepflicht für Streamer und Landesmedienanstalten stellen Unbedenklichkeitsbestätigungen aus.
- Bis zum 1. Mai 2019 gilt noch altes, umstrittenes Recht.
- Bei Erhalt eines "Gelben Briefes" ist professionelle Kommunikation oder juristische Beratung dringend empfohlen.
- Rechtsmittel des Verwaltungsrechts sind möglich, erfordern aber professionellen Rat.
Aufgrund einiger Anfragen vom heutigen Tag wegen „Gelber Briefe“ für Streamer auf Twitch, möchte ich noch einmal auf meinen letzten Artikel verweisen. Nach meinem aktuellen Kenntnisstand treten die Änderungen des § 20b Rundfunkstaatsvertrages am 1. Mai 2019 in Kraft, weswegen ab diesem Zeitpunkt nur noch eine Anzeigepflicht besteht bzw. die Landesmedienanstalten ab dann Unbedenklichkeitsbestätigungen für Gaming-Streamer bis zu einer gewissen Größe ausstellen müssen.
Bis zu diesem Zeitpunkt gilt formell natürlich noch altes Recht, das jedoch auch durchaus umstrittene Anforderungen und Auslegungen beinhaltet.
- Professionelle Kommunikation mit den zuständigen Behörden
- Juristische Hinhaltetaktik (im schlimmsten Fall)
- Wirtschaftlich vernünftige Herangehensweise
- Rechtsmittel des Verwaltungsrechts (nur mit professionellem Rat und gut durchdacht)
Rein formell sind natürlich auch Rechtsmittel des Verwaltungsrechts denkbar. Die sollte jedoch gut durchdacht werden und keinesfalls ohne professionellen Rat vollzogen werden.