Twitch Streamer und Änderungen beim Rundfunkstaatsvertrag

Aufgrund einiger Anfragen vom heutigen Tag wegen „Gelber Briefe“ für Streamer auf Twitch, möchte ich noch einmal auf meinen letzten Artikel…

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Änderungen des § 20b Rundfunkstaatsvertrages treten am 1. Mai 2019 in Kraft.
  • Ab dem 1. Mai 2019 gilt eine Anzeigepflicht für Streamer und Landesmedienanstalten stellen Unbedenklichkeitsbestätigungen aus.
  • Bis zum 1. Mai 2019 gilt noch altes, umstrittenes Recht.
  • Bei Erhalt eines "Gelben Briefes" ist professionelle Kommunikation oder juristische Beratung dringend empfohlen.
  • Rechtsmittel des Verwaltungsrechts sind möglich, erfordern aber professionellen Rat.

Aufgrund einiger Anfragen vom heutigen Tag wegen „Gelber Briefe“ für Streamer auf Twitch, möchte ich noch einmal auf meinen letzten Artikel verweisen. Nach meinem aktuellen Kenntnisstand treten die Änderungen des § 20b Rundfunkstaatsvertrages am 1. Mai 2019 in Kraft, weswegen ab diesem Zeitpunkt nur noch eine Anzeigepflicht besteht bzw. die Landesmedienanstalten ab dann Unbedenklichkeitsbestätigungen für Gaming-Streamer bis zu einer gewissen Größe ausstellen müssen.

Bis zu diesem Zeitpunkt gilt formell natürlich noch altes Recht, das jedoch auch durchaus umstrittene Anforderungen und Auslegungen beinhaltet.

Rein formell sind natürlich auch Rechtsmittel des Verwaltungsrechts denkbar. Die sollte jedoch gut durchdacht werden und keinesfalls ohne professionellen Rat vollzogen werden.

 

 

Häufig gestellte Fragen

Wann treten die Änderungen des § 20b Rundfunkstaatsvertrages in Kraft?
Die Änderungen des § 20b Rundfunkstaatsvertrages treten nach aktuellem Kenntnisstand am 1. Mai 2019 in Kraft.
Was ändert sich für Twitch-Streamer ab dem 1. Mai 2019?
Ab dem 1. Mai 2019 besteht für Streamer eine Anzeigepflicht, und die Landesmedienanstalten müssen Unbedenklichkeitsbestätigungen für Gaming-Streamer bis zu einer bestimmten Größe ausstellen.
Was sollten Streamer tun, wenn sie einen 'Gelben Brief' erhalten haben?
Betroffene Streamer sollten eine professionelle Kommunikation mit den zuständigen Behörden suchen oder im schlimmsten Fall eine juristische Hinhaltetaktik in Betracht ziehen. Eine wirtschaftlich vernünftige Herangehensweise und professioneller Rechtsrat sind hierbei angebracht.
Gibt es Rechtsmittel gegen Bescheide der Landesmedienanstalten?
Rein formell sind auch Rechtsmittel des Verwaltungsrechts denkbar. Diese sollten jedoch gut durchdacht und keinesfalls ohne professionellen Rat vollzogen werden.