Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt noch keinen GEMA-Vertrag zwischen GEMA und Twitch in Deutschland.
- Die GEMA betrachtet primär Twitch als Lizenzschuldner für Musiknutzung, nicht den einzelnen Streamer.
- Die aktuelle Rechtsauffassung gilt nur für Deutschland, GEMA-registrierte Künstler und Streams, die sich an deutsche Nutzer richten.
- Eigene Musik oder die Twitch-Musikbibliothek sind sichere Optionen für Streamer.
- Bei komplexeren Nutzungen wie DJing oder Radioformaten sind weitere Rechtsfragen und Lizenzprobleme zu beachten.
GEMA und Musiknutzung auf Twitch: Rechtliche Aspekte für Streamer
Die Nutzung von Musik in Livestreams, insbesondere auf Plattformen wie Twitch, wirft regelmäßig rechtliche Fragen auf. Viele Streamer möchten ihre Inhalte mit Hintergrundmusik aus bekannten Quellen untermalen oder ganze Videos damit ausschmücken. Dabei stellt sich die Frage, ob für diese Nutzung GEMA-Gebühren anfallen.
Im Gegensatz zu YouTube gibt es derzeit noch keinen Vertrag zwischen der GEMA und Twitch, der die Musiknutzung umfassend abdeckt. Trotz dieser fehlenden Vereinbarung müssen Streamer in Deutschland aktuell keine unmittelbare Angst haben, für die rechtswidrige Nutzung von Musik in Twitch-Streams belangt zu werden.
Die aktuelle GEMA-Rechtsauffassung zur Musiknutzung auf Twitch
Die GEMA vertritt die Auffassung, dass primär der Betreiber einer Plattform als Lizenzpartner und nicht der einzelne Streamer oder Uploader als Lizenzschuldner anzusehen ist. Nach der derzeitigen Rechtsauffassung der GEMA ist somit in erster Linie Twitch der Lizenzschuldner für alle Musiknutzungen, die auf der Plattform stattfinden.
Verhandlungen zwischen GEMA und Twitch sind gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Gerichtsentscheidungen zu dieser spezifischen Konstellation liegen ebenfalls noch nicht vor. Die GEMA hat jedoch zugesichert, dass im Falle einer Änderung ihrer Rechtsauffassung oder einer abweichenden Gerichtsentscheidung eine Haftung von Twitch-Streamern erst nach sorgfältiger Prüfung im Einzelfall und ausführlicher öffentlicher Information erfolgen soll.
Wichtige Einschränkungen und Ausnahmen
Es ist entscheidend, die Grenzen und Besonderheiten dieser Rechtsauffassung zu verstehen. Folgende Punkte sind dabei zu beachten:
- Diese Situation gilt ausschließlich für die Bundesrepublik Deutschland. Verwertungsgesellschaften in anderen Ländern, wie der Schweiz oder Österreich, könnten eine abweichende Rechtsauffassung vertreten. Es ist jedoch zu erwarten, dass auch dort zunächst Gespräche mit Twitch angestrebt werden, bevor einzelne Streamer belangt werden.
- Die Regelung betrifft nur Musik von Künstlern oder Labels, die bei der GEMA registriert sind. Andere Künstler könnten weiterhin jederzeit gegen Streamer vorgehen, wenn sich eine Inanspruchnahme aufgrund von Urheberrechtsverletzungen lohnt.
- Diese Rechtsauffassung ist nur dann relevant, wenn der Stream oder der Streamer sich primär an deutsche Nutzer richtet. Ist der Stream beispielsweise auf Englisch, könnten andere Rechtsordnungen, wie die der USA, Geltung beanspruchen. Dies könnte zu Konsequenzen wie Take-Down Notices, stummgeschalteten Streams oder anderen Bestrafungen durch die Plattform Twitch führen.
Sichere Optionen und komplexe Nutzungen
Wer eigene Musik verwendet oder auf die von Twitch bereitgestellte Musikbibliothek zurückgreift, ist in der Regel auf der sicheren Seite. Diese Optionen minimieren rechtliche Risiken erheblich.
Bei komplexeren Nutzungen, wie Liveauftritten, DJing, der Etablierung von Radiosendungen oder der Veröffentlichung von Inhalten, bei denen Musik mehr als nur eine Illustration ist, gibt es hingegen weitere Rechtsfragen und Lizenzprobleme zu beachten. Ziel ist es, nicht von Rechteinhabern in Anspruch genommen zu werden und Konflikte mit Twitch als Plattform-Anbieter zu vermeiden.
Fazit
Die aktuelle Situation bezüglich GEMA-Gebühren für Musik auf Twitch ist für deutsche Streamer vergleichsweise entspannt, da die GEMA primär Twitch als Lizenzschuldner sieht. Dennoch ist Vorsicht geboten, insbesondere bei der Nutzung von Musik nicht-GEMA-registrierter Künstler oder bei international ausgerichteten Streams. Bei komplexeren Musiknutzungen empfiehlt sich stets eine genaue rechtliche Prüfung, um mögliche Konflikte und Haftungsrisiken zu minimieren.